Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 31.07.2013

Rechtsprechung
   LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4435
LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08 (https://dejure.org/2010,4435)
LG Köln, Entscheidung vom 14.07.2010 - 28 O 128/08 (https://dejure.org/2010,4435)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 28 O 128/08 (https://dejure.org/2010,4435)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    Werbespot für das Fernsehen umfasst nicht auch Nutzung im Internet

  • aufrecht.de

    Veröffentlichung eines TV-Werbespots im Internet ohne Zustimmung des Rechteinhabers der genutzten Werbemusik ist unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechteverletzung an einem 20-Sekunden-Musikjingle für ein Produkt unter dem Titel "Leckere Früchtchen"; Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Musikjingle nach Ablauf der auf fünf Jahre begrenzten Übertragung der Rechte; Beachtung des Vertragszwecks bei der ...

  • info-it-recht.de

    Nutzung eines TV-Werbespots 20-Sekunden-Jingle i. S. d. Zweckübertragungstheorie

  • streifler.de

    Bei Musik auch Schutz der sog. Kleinen Münze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 31 Abs. 5; UrhG § 73
    Rechteverletzung an einem 20-Sekunden-Musikjingle für ein Produkt unter dem Titel "Leckere Früchtchen"; Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Musikjingle nach Ablauf der auf fünf Jahre begrenzten Übertragung der Rechte; Beachtung des Vertragszwecks bei der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Urheberrechtlicher Schutz auch für Werbejingles

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    TV-Werbespot im Internet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Rechteübertragung für TV-Werbe-Spot umfasst nicht Internet-Veröffentlichung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ohne Zustimmung von Rechte-Inhaber ist Internet-Veröffentlichung von TV-Spot unzulässig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Nutzungsrecht für TV-Werbespot umfasst nicht die Nutzung im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fernsehen ist nicht gleich Internet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 142/86

    Melodienschutz - "Ein bißchen Frieden"

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Die formgebende Tätigkeit des Komponisten braucht nur einen verhältnismäßig geringen Eigentümlichkeitsgrad aufzuweisen, ohne dass es dabei auf den künstlerischen Wert ankommt (BGH ZUM 1988, 571 - Ein bisschen Frieden).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Der Schutzzweck der Zweckübertragungstheorie, nach der der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt hat, als dies der Zweck des Nutzungsvertrages unbedingt erfordert (BGH GRUR 1996, 121, m. w. N.), wirkt sich in seiner restriktiven Tendenz bereits auf die Vorfrage aus, welcher Zweck dem betreffenden Vertrag im Zweifel überhaupt zu Grunde gelegt wurde.
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Beruht letztere allein auf einer Berühmung, so endet sie, wenn die Berühmung aufgegeben oder fallengelassen wird, weil damit ihre Grundlage entfällt (BGH GRUR 1987, 125, 126 - Berühmung).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78

    Zum urheberrechtlichen Begriff des ausübenden Künstlers

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Da Schutzgegenstand des verwandten Schutzrechts für ausübende Künstler die Interpretation eines Werkes ist, hat dies zur Folge, dass der Höreroder Betrachter einen Sinneseindruck empfängt, der seine Stimmung, sein Empfinden, sein Gefühl oder seine Phantasie anregt (BGH GRUR 1981, 419, 421 - Quizmaster).
  • OLG München, 20.05.1999 - 29 U 3512/96

    Green Grass Grows / Melodieentnahme

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen »die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente ... ; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen« (BGH GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; BGH ZUM 1988, 534 - Fantasy und 571 - Ein bisschen Frieden sowie BGH ZUM 1992, ZUM Jahr 1992 Seite 41 - Brown Girl II; OLG München ZUM 2000, 408, 409 - Green Grass Grows).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 17/78

    Verletzung von Nutzungsrechten an einem Musikstück - Vorliegen einer abhängigen

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen »die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente ... ; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen« (BGH GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; BGH ZUM 1988, 534 - Fantasy und 571 - Ein bisschen Frieden sowie BGH ZUM 1992, ZUM Jahr 1992 Seite 41 - Brown Girl II; OLG München ZUM 2000, 408, 409 - Green Grass Grows).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Auch die für einen Unterlassungsanspruch obligatorische Wiederholungsgefahr als materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132) ist gegeben.
  • OLG Hamburg, 17.12.1998 - 3 U 162/97

    CD Cover

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Der Vertragszweck ist nicht einseitig etwa nach den Vorstellungen des Erwerbers, sondern im Wege der Auslegung unter objektiver Gesamtwürdigung aller Umstände nach Treu und Glauben unter Beachtung der Verkehrssitte zu ermitteln (OLG Hamburg in ZUM 1999, 410, m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 123/65

    Haselnuß

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Es reicht aus, dass die formgebende Tätigkeit des Komponisten - wie bei der Schlagermusik regelmäßig - nur einen geringen Schöpfungsgrad aufweist (vgl. BGH GRUR 1968, 321, 324 - Haselnuss).
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 143/86

    "Fantasy"; Urheberrechtsverletzung durch Entnahme einer Melodie

    Auszug aus LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08
    Außerhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen »die rein handwerkliche Tätigkeit, die kein geistiges Schaffen ist, und alle gemeinfreien Elemente ... ; so die formalen Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen« (BGH GRUR 1981, 267, 268 - Dirlada; BGH ZUM 1988, 534 - Fantasy und 571 - Ein bisschen Frieden sowie BGH ZUM 1992, ZUM Jahr 1992 Seite 41 - Brown Girl II; OLG München ZUM 2000, 408, 409 - Green Grass Grows).
  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 269/98

    Zeitung im Internet

  • OLG Hamburg, 04.02.2002 - 5 U 106/01

    Zum urheberrechtlichen Aspekt der Nutzung einer Melodie als Handy-Klingelton

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

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Rechtsprechung
   LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18930
LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08 (https://dejure.org/2013,18930)
LG Köln, Entscheidung vom 31.07.2013 - 28 O 128/08 (https://dejure.org/2013,18930)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 28 O 128/08 (https://dejure.org/2013,18930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streit um Nutzungsrechte: TV-Rechte auf Internet übertragbar?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unberechtigte Nutzung eines Jingles auf Webseite verpflichtet zum Schadensersatz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berechnung des Schadensersatzes bei Online-Veröffentlichung eines TV-Werbe-Jingles

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 973
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08
    Dieser Grundsatz der Kostenparallelität entspricht der bloß unterstützenden Rolle des Streitverkündeten im Rechtsstreit (vgl. BGH, NJW 2003, 1948 f.).

    Dafür kommt es nicht darauf an, ob diese Kostenfolge aus einem richterlichen Erkenntnis, kraft Gesetzes aus dem Abschluss eines Prozessvergleichs oder aus einer entsprechenden Kostenregelung in einem Prozessvergleich der Hauptparteien folgt (BGH, NJW 2003, 1948, 1949 und 3354 f.; NJW 2006, 3498, 3499; NJW-RR 2005, 1159; 2008, 261, 262).

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZB 32/04

    Kostenerstattungsansprüche des Streithelfers nach Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08
    Er führt dazu, dass der Streitverkündete nicht besser stehen kann als die unterstützte Hauptpartei und dass er die nachteiligen Auswirkungen von deren Prozesshandlungen auch kostenrechtlich mitzutragen hat (BGH, NJW-RR 2005, 1159).

    Dafür kommt es nicht darauf an, ob diese Kostenfolge aus einem richterlichen Erkenntnis, kraft Gesetzes aus dem Abschluss eines Prozessvergleichs oder aus einer entsprechenden Kostenregelung in einem Prozessvergleich der Hauptparteien folgt (BGH, NJW 2003, 1948, 1949 und 3354 f.; NJW 2006, 3498, 3499; NJW-RR 2005, 1159; 2008, 261, 262).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08
    Dabei sind der Umfang der Nutzung, der Wert des verletzten Ausschließlichkeitsrechts sowie Umfang und Gewicht des aus dem geschützten Werk übernommenen Teils zu berücksichtigen (BGH, NJW-RR 2009, 542; Dreier, a.a.O., § 97, Rn. 64, 87).

    Die Kammer legt ihrer Schätzung die Erfahrungsregelungen des Musikverleger-Verbandes e.V. zugrunde (vgl. hierzu: BGH, GRUR 2009, 407; Dreier, a.a.O., § 97, Rn. 63).

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08
    Denn derjenige, der vom Verletzer die Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gemäß §§ 683 S. 1, 670 BGB (BGH NJW 1970, 243; NJW 2002, 1494).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08
    Da ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten im Urheberrecht ausscheidet, schließt dies eine Überprüfung der Rechtekette mit ein, von dem der Lizenzgeber seine behauptete Rechtsposition ableitet (vgl. BGH, GRUR 1988, 373).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08
    An das Maß der Sorgfalt stellt die Rechtsprechung strenge Anforderungen (vgl. nur BGH, GRUR 1999, 49).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08
    Denn derjenige, der vom Verletzer die Unterlassung verlangen kann, hat nach ständiger Rechtsprechung im Urheberrecht grundsätzlich über dieses Institut einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen gemäß §§ 683 S. 1, 670 BGB (BGH NJW 1970, 243; NJW 2002, 1494).
  • BGH, 05.09.2006 - VI ZB 65/05

    Auslegung des Verzichts auf eine Begründung der dem Gericht nach

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08
    Dafür kommt es nicht darauf an, ob diese Kostenfolge aus einem richterlichen Erkenntnis, kraft Gesetzes aus dem Abschluss eines Prozessvergleichs oder aus einer entsprechenden Kostenregelung in einem Prozessvergleich der Hauptparteien folgt (BGH, NJW 2003, 1948, 1949 und 3354 f.; NJW 2006, 3498, 3499; NJW-RR 2005, 1159; 2008, 261, 262).
  • BGH, 27.09.2007 - VII ZB 85/06

    Zulässigkeit des Kostenantrags eines Streithelfers bei Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus LG Köln, 31.07.2013 - 28 O 128/08
    Dafür kommt es nicht darauf an, ob diese Kostenfolge aus einem richterlichen Erkenntnis, kraft Gesetzes aus dem Abschluss eines Prozessvergleichs oder aus einer entsprechenden Kostenregelung in einem Prozessvergleich der Hauptparteien folgt (BGH, NJW 2003, 1948, 1949 und 3354 f.; NJW 2006, 3498, 3499; NJW-RR 2005, 1159; 2008, 261, 262).
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