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Rechtsprechung
   LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30397
LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14 (https://dejure.org/2015,30397)
LG Köln, Entscheidung vom 16.09.2015 - 28 O 14/14 (https://dejure.org/2015,30397)
LG Köln, Entscheidung vom 16. September 2015 - 28 O 14/14 (https://dejure.org/2015,30397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch des Auffindbarmachens von Drittseiten sog. Foren mit Inhalten bzgl. Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Wann Google für fremde Rechtsverletzungen im Rahmen seiner Suchergebnisse haftet

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung von Google für Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Google haftet für Rechtsverletzungen Dritter ab Kenntnis durch Information des Verletzten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Google haftet als Störer auf Unterlassung wenn rechtswidrige Inhalte nach Inkenntnissetzung nicht gelöscht und Suchergebnisse nicht blockiert werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Google haftet für Inhalte auf Drittseiten ab Kenntnis als Störer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google haftet bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14
    Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10).

    a) Die Anwendbarkeit deutschen Rechts ergibt sich dabei daraus, dass die Kläger ihr Bestimmungsrecht zu Gunsten des deutschen Rechts gem. Art. 40 Abs. 1 S. 2 EGBGB in der Klageschrift ausgeübt haben und der nach dieser Norm maßgebliche Erfolgsort in Deutschland liegt, da die Kläger, die in Deutschland leben, hier in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen sind (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10).

    Auf den Suchmaschinenbetreiber grundsätzlich übertragbar sind insofern die Erwägungen des Bundesgerichtshofs zur Haftung nur mittelbar an einer Persönlichkeitsrechtsverletzung Beteiligter (BGH, Urteil vom 25.10.2011 GRUR 2012, S. 311 - Blog-Eintrag; BGH, Urteil vom 30.6.2009 - VI ZR 210/08, Verpächter einer Domain).

    Sie setzt daher die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Urteil vom 25.10.2011 GRUR 2012, S. 311 - Blog-Eintrag, m.w.N.).

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14
    Nicht direkt anwendbar sind insofern auch die Erwägungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung "autocomplete" (BGH, Urteil vom 14.5.2013 - VI ZR 269/12).

    Der Beitrag des Suchmaschinenbetreibers, für den ein Verschulden nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.5.2013 - VI ZR 269/12), besteht dabei in der Eröffnung der grundlegenden Möglichkeit zur Kenntnisnahme entsprechender Äußerungen für Nutzer der Suchmaschine.

    Schließlich hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "autocomplete", bei der er die Beklagte zu 1) sogar als unmittelbare Störerin ansah, betont, dass keine überspannten Anforderungen im Hinblick darauf gestellt werden dürfen, dass es sich bei dem Betrieb einer Suchmaschine um eine erlaubte Teilnahme am geschäftlichen Verkehr handelt (BGH, Urteil vom 14.5.2013 - VI ZR 269/12).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14
    Darüber hinaus darf die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden können und es muss ein unabwendbares Bedürfnis für die Zuerkennung des Anspruchs bestehen (vgl. BGH NJW 1996, 1131).

    Dies hängt insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, etwa von dem Ausmaß der Verbreitung der verletzenden Aussagen, von der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens (vgl. BGH NJW 1996, 1131).

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14
    Soweit schließlich hinsichtlich einer Verlinkung auch die Beklagte zu 2) in Anspruch genommen wird, vertreten die Kläger die Auffassung, dass sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil v. 13.5.2015, Az C-131/12) und dem dort aufgestellten Wertekanon ergebe, dass auch die Zweigniederlassungen der Beklagten zu 1) für die Suchmaschine verantwortlich seien.

    Nichts anderes folgt nach Auffassung der Kammer auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.5.2014 ( EuGH, C-131/12 "H Spain").

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14
    Ob ein derart schwerer Eingriff anzunehmen und die dadurch verursachte nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar ist, kann nur auf Grund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BGH in GRUR 2010, 171 - Roman "Esra", m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14
    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH NJW 1996, 985, 987).
  • OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11

    Haftung für Autocomplete-Vorschläge

    Auszug aus LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14
    Denn in diesem Fall stellte der Bundesgerichtshof darauf ab, dass bei der Autovervollständigung nicht lediglich Informationen für den Zugriff durch Dritte bereitgestellt werden, sondern die Beklagte zu 1) durch ihre Software bewusst Begriffsverbindungen bilde und hierfür direkt verantwortlich ist, also als unmittelbarer Störer durch Unterlassen hafte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8.4.2014 - 15 U 199/11).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14
    Begehungsort der deliktischen Handlung ist dabei sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09 - New York Times).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus LG Köln, 16.09.2015 - 28 O 14/14
    Auf den Suchmaschinenbetreiber grundsätzlich übertragbar sind insofern die Erwägungen des Bundesgerichtshofs zur Haftung nur mittelbar an einer Persönlichkeitsrechtsverletzung Beteiligter (BGH, Urteil vom 25.10.2011 GRUR 2012, S. 311 - Blog-Eintrag; BGH, Urteil vom 30.6.2009 - VI ZR 210/08, Verpächter einer Domain).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,222
LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14 (https://dejure.org/2016,222)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.01.2016 - 28 O 14/14 (https://dejure.org/2016,222)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 28 O 14/14 (https://dejure.org/2016,222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Auskunftsklage gegen einen bekannten Kunstsammler teilweise erfolgreich

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 242 BGB, § 652 Abs 1 Alt 1 BGB
    Nachweismaklervertrag: Anspruch gegen einen Kunstsammler auf Auskunft über den aus dem Verkauf einer Kunstsammlung in das Ausland erzielten Kaufpreis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Auskunftsklage gegen einen bekannten Kunstsammler teilweise erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsklage gegen einen bekannten Kunstsammler teilweise erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsklage gegen einen bekannten Kunstsammler teilweise erfolgreich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 8 U 95/98

    Anspruch auf Maklervergütung; Inhaltliche Identität des nach dem Maklerauftrag

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Wird nach dem Nachweis einer Vertragsgelegenheit der Hauptvertrag in angemessener Zeit geschlossen, so wird die Kausalität der Nachweisleistung vermutet (BGH NJW 1999, 1255, 1256; LG Hamburg NZM 2001, 486;OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503; Palandt- Sprau , BGB, 75. Aufl. 2016, § 652 Rn. 55).

    Der Hauptvertrag kann auch erst nach der Beendigung des Maklervertrags zustande gekommen sein (BGH NJW 1966, 2008; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503; MüKo- Roth , BGB, 6. Aufl. 2012, § 652 Rn. 144).

  • OLG München, 05.04.1995 - 15 U 4943/94

    Provisionsanspruch eines Grundstücksmaklers - Erfüllung der provisionspflichtigen

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Für die vom Wortlaut ausgehende Auslegung ist bei Zweifeln der allgemeine Sprachgebrauch maßgeblich (OLG München NJW-RR 1996, 239; Palandt- Ellenberger , BGB, 75. Aufl. 2016, § 133 Rn. 14).

    Das zeigt auch die Verwendung des Begriffs in Ausdrücken wie "Partnervermittlung" oder "Wohnungsvermittlung" (OLG München NJW-RR 1996, 239).

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Eine Auskunft ist dem Verpflichteten u.a. dann "unschwer" möglich, wenn mit ihr keine besonderen Belastungen verbunden sind (BGH NJW 2007, 1806, 1807).

    Überdies wäre bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Berechtigten und der Belastung des Verpflichteten (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 1806, 1807) zu berücksichtigen, dass der Kläger zur Verwirklichung seines Anspruchs auf die Angaben des Beklagten zwingend angewiesen ist, der Beklagte indes die von ihm behauptete Verschwiegenheitsabrede eingegangen ist, obwohl ihm zumindest hätte bekannt sein können, dass er aufgrund des von ihm abgeschlossenen Maklervertrages einmal zur Offenbarung des Kaufpreises verpflichtet sein könnte.

  • RG, 04.05.1923 - II 310/22

    1. Zum Begriff des Motivschutzes im Warenzeichenrecht. 2. Hat im Falle der

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Über die gesetzlich normierten Fälle hinaus ist ein Auskunftsanspruch auch dann begründet, wenn eine besondere rechtliche Beziehung zwischen dem Kläger und dem Beklagten besteht und wenn es das Wesen des Rechtsverhältnisses mit sich bringt, dass der Kläger in entschuldbarer Weise über den Umfang seiner Rechte im Ungewissen, der Beklagte aber in der Lage ist, die verlangte Auskunft unschwer zu erteilen (st. Rspr. RGZ 108, 1; 158, 377; BGH NJW, 1957, 669; 1978, 1002; 1986, 423, 424; 2001, 821, 822; 2002, 2771).
  • LG Hamburg, 07.07.2000 - 309 O 101/00

    Abbruch der Kaufverhandlung; gleichzeitige Maklertätigkeit und Verwaltertätigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Wird nach dem Nachweis einer Vertragsgelegenheit der Hauptvertrag in angemessener Zeit geschlossen, so wird die Kausalität der Nachweisleistung vermutet (BGH NJW 1999, 1255, 1256; LG Hamburg NZM 2001, 486;OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503; Palandt- Sprau , BGB, 75. Aufl. 2016, § 652 Rn. 55).
  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 91/65

    Fälligkeit der Provision im Maklervertrag - Indizien für den Abschluss eines

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Die Höhe der Provision wird deshalb danach bestimmt, was dem Auftraggeber der durch den Makler ermöglichte Geschäftsabschluss wert ist (BGH NJW 1967, 1365, 1366).
  • BGH, 22.06.1966 - VIII ZR 159/65

    Auslegung einer Alleinaufgtragsklausel in einem Maklervertrag

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Der Hauptvertrag kann auch erst nach der Beendigung des Maklervertrags zustande gekommen sein (BGH NJW 1966, 2008; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503; MüKo- Roth , BGB, 6. Aufl. 2012, § 652 Rn. 144).
  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Die vom Bundesgerichtshof in einem Fall angenommene Zeitgrenze von einem Jahr, nach der eine Maklerleistung nicht mehr die Vermutung der Kausalität für sich habe (BGH NJW 2006, 3062, 3063), bezog sich auf den Abschluss eines Gewerberaummietvertrags und ist nicht auf grenzüberschreitende Kunsttransaktionen im Millionenbereich übertragbar.
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Einen solchen Nachweis im Sinne des § 652  Abs. 1 Alt. 1 BGB erbringt der Makler dann, wenn er den Auftraggeber des Maklervertrages in die Lage versetzt, Vertragsverhandlungen mit einem Kaufinteressenten aufzunehmen (vgl. BGH NJW 2005, 753, 754).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus LG Berlin, 13.01.2016 - 28 O 14/14
    Wird nach dem Nachweis einer Vertragsgelegenheit der Hauptvertrag in angemessener Zeit geschlossen, so wird die Kausalität der Nachweisleistung vermutet (BGH NJW 1999, 1255, 1256; LG Hamburg NZM 2001, 486;OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1502, 1503; Palandt- Sprau , BGB, 75. Aufl. 2016, § 652 Rn. 55).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1995 - 7 U 119/94

    Maklerauskunftsanspruch nach vermitteltem Firmenverkauf?

  • RG, 19.11.1938 - II 69/38

    Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die

  • LG Hamburg, 11.07.2018 - 318 O 78/17

    Maklervertrag: Auskunftsanspruch eines Nachweismaklers zur Berechnung seines

    Auskunftsberechtigt ist derjenige Vertragspartner, der wegen der Bemessungsgrundlage eines Anspruchs bestimmter Informationen bedarf (Palandt-Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 260 Rn. 10 m.w.N.; LG Berlin, Teilurteil vom 13.01.2016 - 28 O 14/14, zitiert nach juris).
  • LG Wiesbaden, 10.10.2016 - 9 O 78/16

    Schadensersatzanspruch aus einem Mäklervertrag

    Daß die Klägerin um den Inhalt des von dem Zeugen geschlossenen Kaufvertrages nicht weiß, ändert nichts daran, daß sie sich entsprechendes Wissen erforderlichenfalls vermittels eines Auskunftsverlangens bis hin zu einer Auskunftsklage verschaffen kann (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13.01.2016 zu 28 O 14/14).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 16.08.2015 - 28 O 14/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,76436
LG Köln, 16.08.2015 - 28 O 14/14 (https://dejure.org/2015,76436)
LG Köln, Entscheidung vom 16.08.2015 - 28 O 14/14 (https://dejure.org/2015,76436)
LG Köln, Entscheidung vom 16. August 2015 - 28 O 14/14 (https://dejure.org/2015,76436)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 173/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer

    Auf die Anschlussberufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.8.2015 (28 O 14/14) unter Zurückweisung der Berufung der Kläger teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Die Kläger beantragen, unter teilweiser Abänderung des Urteil des Landgerichts Köln vom 16.9.2015 (28 O 14/14).

    Die Beklagte zu 1) beantragt im Wege der Anschlussberufung, das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.9.2015 (28 O 14/14) teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

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