Rechtsprechung
LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Keine Eilbedürftigkeit bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Ablauf von zwei Monaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Veröffentlichung eines fiktiven Romans verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht; Zulässigkeit der detailgetreuen Beschreibung von Namen und Standort eines schweizer Vereins für Sterbebegleitung in einem Roman; Allgemeiner Persönlichkeitsschutz von juristischen ...
- info-it-recht.de
Wegfall der Eilbedürftigkeit für das summarische Verfahren nach Ablauf von 2 Monaten (hier: Persönlichkeitsrechtsverletzung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die Veröffentlichung eines fiktiven Romans verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht; Zulässigkeit der detailgetreuen Beschreibung von Namen und Standort eines schweizer Vereins für Sterbebegleitung in einem Roman; Allgemeiner Persönlichkeitsschutz von juristischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 823 BGB, § 1004 BGB
Frist für Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung beträgt 1 Monat / Zum Persönlichkeitsschutz juristischer Personen - urheberrecht.org (Kurzinformation)
Antrag auf einstweilige Verfügung gegen deutschen Houellebecq-Verlag abgewiesen // Schweizer Organisation »Dignitas« sieht ihren Ruf beschädigt
- faz.net (Pressebericht, 11.03.2011)
Sterbenskomisch
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Ein-Monats-Frist für einstweilige Verfügung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 11.03.2011)
Michel Houellebecq - Dignitas oder die Würde der juristischen Person
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Dignitas beantragt gegen Dumont Verlag eine einstweilige Verfügung wegen einem Roman
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1492
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Die Kunstfreiheit wird umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellungen des Urbilds künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet sind (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1088 - Esra; BVerfGE 30, 173, 195 - Mephisto; BGH NJW 2005, 2844, 2847 - Esra).Die Vermutung der Fiktionalität gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter den Figuren reale Personen als Urbilder erkennbar sind (vgl. BVerfG GRUR-RR 2008, 206, 207 - Ehrensache; BVerfG, GRUR 2007, 1085 Rn. 82ff. = NJW 2008, 39 - Roman "Esra").
Berücksichtigt man im Zusammenhang mit der Darstellung des Verfügungsklägers, dass zwischen dem Maß, in dem das Kunstwerk eine von der Wirklichkeit abgelöste ästhetische Realität schafft und der Intensität der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eine Wechselbeziehung dahingehend besteht, dass, je stärker Abbild und Urbild übereinstimmen, desto schwerer die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts wiegt (BVerfG, NJW 2008, 39 ff. - Esra), so ergibt die Abwägung mit der entgegenstehenden Kunstfreiheit unter Berücksichtigung aller dargestellten Merkmale im Sinne einer Gesamtbetrachtung, dass der Verfügungskläger die verfälschende Darstellung seiner Tätigkeiten im Ergebnis hinzunehmen hat.
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Wenn eine solche, das Kunstspezifische berücksichtigende Betrachtung jedoch ergibt, dass der Künstler ein "Porträt" des "Urbilds" gezeichnet hat oder gar zeichnen wollte, kommt es auf das Ausmaß der künstlerischen Verfremdung oder den Umfang und die Bedeutung der "Verfälschung" für den Ruf des Betroffenen an (BVerfGE 30, 173, 195, 198).Die Kunstfreiheit wird umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellungen des Urbilds künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet sind (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1088 - Esra; BVerfGE 30, 173, 195 - Mephisto; BGH NJW 2005, 2844, 2847 - Esra).
Je stärker der Autor eine Darstellung von ihrem Urbild löst und zu in einer erdachten Realität verselbstständigt ("verfremdet"; vgl. BVerfGE 30, 173, 195 - Mephisto), umso mehr wird ihm eine kunstspezifische Betrachtung zugutekommen.
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Es ist im Grundsatz jedoch anerkannt, dass auch juristischen Personen ein allgemeiner Persönlichkeitsschutz zukommen kann (etwa BGH, NJW 1994, 1281, 1282), wobei den Interessen der Verfügungsklägerin über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG verfassungsrechtlicher Schutz gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE, NJW 2002, 2621, 2622).An dem durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsbereich nimmt die juristische Person nämlich insoweit teil, als sie aus ihrem Wesen und ihren Funktionen dieses Schutzes bedarf, weil sie in ihrem sozialen Geltungsbereich betroffen ist (vgl. BGH, NJW 1994, 1281, 1282).
Insoweit ist davon auszugehen, dass sich juristische Personen nur begrenzt auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen können (vgl. BGH in NJW 1994, 1281).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Die Vermutung der Fiktionalität gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter den Figuren reale Personen als Urbilder erkennbar sind (vgl. BVerfG GRUR-RR 2008, 206, 207 - Ehrensache;… BVerfG, GRUR 2007, 1085 Rn. 82ff. = NJW 2008, 39 - Roman "Esra"). - OLG München, 14.09.2007 - 18 W 1902/07
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen der Zeitgeschichte bei …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Bei der erforderlichen Abwägung muss auf der einen Seite die Intensität des Eingriffs in den Persönlichkeitsbereich durch die Auswertung des Buches und auf der anderen Seite das konkrete Interesse, dessen Befriedigung die Darstellung dient und zu dienen geeignet ist, bewertet werden (OLG München NJW-RR 2008, 1220, 1222). - BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Die Kunstfreiheit wird umso eher Vorrang beanspruchen können, je mehr die Darstellungen des Urbilds künstlerisch gestaltet und in die Gesamtkonzeption des Kunstwerks eingebettet sind (vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1088 - Esra; BVerfGE 30, 173, 195 - Mephisto; BGH NJW 2005, 2844, 2847 - Esra). - BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07
Anspruch lebender Personen auf Unterlassung der Verbreitung eines ihre …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Dabei geht es bei solcher Fiktionalisierung nicht notwendig um die völlige Beseitigung der Erkennbarkeit, sondern darum, dass dem Leser oder Zuschauer deutlich gemacht wird, dass er nicht von der Faktizität des Erzählten ausgehen soll (BGH NJW 2008, 2587, 2588). - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Es ist im Grundsatz jedoch anerkannt, dass auch juristischen Personen ein allgemeiner Persönlichkeitsschutz zukommen kann (etwa BGH, NJW 1994, 1281, 1282), wobei den Interessen der Verfügungsklägerin über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG verfassungsrechtlicher Schutz gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE, NJW 2002, 2621, 2622). - OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09
Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Auch wenn in diesem Bereich bestimmte Fristen nach ständiger Rechtsprechung des OLG Köln nur als Anhaltspunkt dienen können, ist die Dringlichkeit in der Regel nicht anzunehmen, wenn der Unterlassungsgläubiger ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als einem Monat bis zur Antragstellung verstreichen lässt (vgl. Beschluss des OLG Köln vom 22.01.2010, Az. 6 W 149/09, zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Fernsehfilm in Anlehnung an einen historischen …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11
Knüpft erzählende Kunst an Vorgänge der Wirklichkeit an, ist entscheidend, ob die Realität aus den geschichtlichen Zusammenhängen gelöst und in neue Beziehungen gebracht wird, für die nicht die Realitätsthematik, sondern das künstlerische Gebot der anschaulichen Gestaltung im Vordergrund steht (…Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn. 3.2; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 1268 = ZUM 2007, 479). - BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
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