Rechtsprechung
LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Sorgfaltspflichten bei der Verbreitung einer Drittäußerung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch bzgl. Veröffentlichung und Verbreitung der Behauptung einer zitierten Äußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zum Maßstab an die Prüf- und Recherchepflicht kleiner Lokalportale
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch bzgl. Veröffentlichung und Verbreitung der Behauptung einer zitierten Äußerung
- verdi.de (Kurzinformation)
Journalisten durch Gerichtsentscheidung gestärkt - AfD-Klage erfolglos
- meedia.de (Pressebericht, 10.05.2017)
Zitate-Streit: AfD-Politiker Markus Frohnmaier verliert gegen Ulmer Lokal-Portal
Papierfundstellen
- MMR 2017, 849
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
Zu den Grenzen des Agenturprivilegs
Auszug aus LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16
Dabei darf die Wahrheitspflicht nicht überspannt werden, da der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 GG im Sinn hat, nicht eingeschnürt werden darf (BVerfG in NJW-RR 2000, 1209, m.w.N.).Unter das sog. Laienprivileg fallen Behauptungen Einzelner zu Tatsachen, die außerhalb des Erfahrungs- und Kontrollbereichs des Einzelnen liegen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1439, 1442; NJW-RR 2000, 1209, 1211; OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 15 U 91/11;… Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 12 Rn. 136).
Selbst wenn man dies verneinen würde, müssten die begrenzten Recherchemöglichkeiten kleiner, regionaler Internetzeitungen berücksichtigt werden (vgl. BVerfG, NJW-RR 2000, 1209, 1211 für die "Badische Zeitung").
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16
Unter das sog. Laienprivileg fallen Behauptungen Einzelner zu Tatsachen, die außerhalb des Erfahrungs- und Kontrollbereichs des Einzelnen liegen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1439, 1442; NJW-RR 2000, 1209, 1211; OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 15 U 91/11;… Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 12 Rn. 136)." Einzelner" i.S. des Laienprivilegs kann auch ein Verein sein, dem mehrere Personen angehören (so BVerfG, NJW 1992, 1439, 1442).
- OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16
Unter das sog. Laienprivileg fallen Behauptungen Einzelner zu Tatsachen, die außerhalb des Erfahrungs- und Kontrollbereichs des Einzelnen liegen (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1439, 1442; NJW-RR 2000, 1209, 1211; OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 15 U 91/11;… Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 12 Rn. 136).
- BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87
Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16
(BGH, NJW-RR 1988, 733, 734). - BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08
Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"
Auszug aus LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16
Dem entsprechend ist auch bei der Wiedergabe von - nicht zu Eigen gemachten - Drittäußerungen die Presse zwar grundsätzlich in weiterem Umfang als Private gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen (vgl. BGH, NJW 2010, 760, Rn. 13). - BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93
Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16
Die Wiederholungsgefahr ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BGH, NJW 1995, 132). - BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97
Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zu Unterlassung und …
Auszug aus LG Köln, 26.04.2017 - 28 O 162/16
Die Sorgfaltspflichten dürfen dabei nicht überspannt werden und richten sich im Einzelnen nach den Aufklärungsmöglichkeiten; dabei sind sie sind für die Medien strenger als für Privatleute (BVerfG, NJW 2003, 1855, 1856).
- OLG Köln, 13.10.2020 - 15 W 46/20
Sofortige Beschwerde gegen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; …
Bei der damit wiederum eng verwobenen Frage der zu stellenden Anforderungen an die journalistische Sorgfalt werden bisweilen gerade im Internet gewisse Abstriche bei Einzelpersonen mit Blick auf das sog. Laienprivileg gemacht (vgl. etwa LG Köln v, 26.04.2017 - 28 O 162/16, MMR 2017, 849 für regionale Internetzeitung; strenger und nur im Ergebnis eine Pflichtverletzung wegen der noch halbwegs verlässlichen genutzten Quelle verneinend Senat v. 09.11.2017 - 15 U 77/17, n.v.). - LG Düsseldorf, 11.01.2023 - 12 O 71/21
Blogger kritisiert Finanzprodukt: Anspruch auf Unterlassung wegen unwahrer …
Im Übrigen sind die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt ohnehin nicht starr, sondern hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, so dass hier in jedem Fall zu berücksichtigen wäre, dass es sich um einen Online-Blog eines "Journalisten" handelt (vgl. zu begrenzten Sorgfaltspflichten im semiprofessionellen Onlinejournalismus, LG Köln MMR 2017, 849;… BeckOK InfoMedienR/Lent, 38. Ed. 1.11.2022, MStV § 19 Rn. 7).