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   LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15   

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LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15 (https://dejure.org/2017,22294)
LG Köln, Entscheidung vom 05.07.2017 - 28 O 177/15 (https://dejure.org/2017,22294)
LG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 28 O 177/15 (https://dejure.org/2017,22294)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Flughafenvorfall mit Herbert Grönemeyer durch Bauer, Axel Springer und Bunte im wesentlichen unzulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Medienberichterstattung über Grönemeyer-Streit weitestgehend untersagt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung untersagt: Grönemeyer siegt gegen Boulevardpresse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über den Sänger Herbert Grönemeyer weitestgehend untersagt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren auf privater Reise

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Berichterstattung über den Sänger Herbert Grönemeyer weitestgehend untersagt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Herbert Grönemeyer erringt Erfolg gegen Verlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grönemeyer siegt gegen Bild, Bunte und Bauer-Verlag

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grönemeyers Sieg im Blätterwald

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Drei Verlagen Berichterstattung über Grönemeyer untersagt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung der Persönlichkeitsrechte: Berichterstattung über Herbert Grönemeyer weitgehend untersagt - Zeitschriftenverlage dürfen nicht über Vorfall am Flughafen Köln/Bonn berichten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    "(...) Die Zulässigkeit der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Videoaufnahmen, auf denen der Kläger eindeutig identifizierbar ist und die daher Bildnisse im Sinne von § 22 KUG darstellen, ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH NJW 2009, 3032) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG NJW 2008, 1793) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu beurteilen (vgl. EGMR NJW 2004, 2647).

    Es würde aber eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellen, wenn jeder, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, sich in der Öffentlichkeit nicht unbefangen bewegen könnte, weil er auch bei privaten Gelegenheiten jederzeit widerspruchslos fotografiert und mit solchen Fotos zum Gegenstand einer Berichterstattung gemacht werden dürfte (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.2009 - VI ZR 75/08, juris Rn. 13; EGMR, Urt. v. 24.6.2004 - 59320/00, NJW 2004, 2647; BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008 - 1 BvR 1602/07, juris Rn. 91 ff.).

    Unabhängig von der Frage eines möglichen strafbaren Verhaltens erfüllt der Kläger als prominente Person Leitbild- und Kontrastfunktionen und kann dem Rezipienten Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008 - 1 BvR 1602/07, juris Rn. 60).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207).

    In diesem Fall trifft nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB grundsätzlich den Schädiger die Beweislast für die Wahrheit der ehrbeeinträchtigenden Behauptung, sofern die Wahrheit der Tatsachenbehauptung zum Zeitpunkt ihrer Äußerung ungewiss ist (vgl. BGH, NJW 2013, 790 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98; Sprau, a.a.O., Rn. 102).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 310/14

    Bildberichterstattung über den damaligen Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    Dabei erfordert bereits die Frage, ob Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG vorliegen, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK anderseits (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.2016 - VI ZR 310/14, juris Rn. 5; BGH, Urt. v. 19.6.2007 - VI ZR 12/06, VersR 2007, 1135; BGH, Urt. v. 21.4.2015 - VI ZR 245/14, VersR 2015, 898; v. Pentz, AfP 2013, 20, 23 f.).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.2016 - VI ZR 310/14, juris Rn. 8 ff. m.w.N.).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    "(...) Die Zulässigkeit der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Videoaufnahmen, auf denen der Kläger eindeutig identifizierbar ist und die daher Bildnisse im Sinne von § 22 KUG darstellen, ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (vgl. BGH NJW 2009, 3032) unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG NJW 2008, 1793) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK zu beurteilen (vgl. EGMR NJW 2004, 2647).

    Es würde aber eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellen, wenn jeder, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, sich in der Öffentlichkeit nicht unbefangen bewegen könnte, weil er auch bei privaten Gelegenheiten jederzeit widerspruchslos fotografiert und mit solchen Fotos zum Gegenstand einer Berichterstattung gemacht werden dürfte (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.2009 - VI ZR 75/08, juris Rn. 13; EGMR, Urt. v. 24.6.2004 - 59320/00, NJW 2004, 2647; BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008 - 1 BvR 1602/07, juris Rn. 91 ff.).

  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 178/15

    Umfang des Rechts von Herbert Grönemeyer auf Privatsphäre im Hinblick auf das

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    Ferner sprach gegen die Belastbarkeit der Bekundung des Beklagten zu 1), dass er grundsätzlich bei jeder seiner Bekundungen - auch und gerade in den Parallelverfahren 28 O 225/15 und 28 O 178/15, auf die er bei seiner persönlichen Anhörung im hiesigen Verfahren Bezug genommen hat ("Wie bereits bekundet") - auf das vorgelegte Video verwiesen hat, so dass die Kammer Zweifel daran hat, ob er die Situation tatsächlich "1 zu 1" gesehen oder nur dasjenige bekundet hat, was seines Erachtens auf dem vorgelegten Video zu sehen ist.
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 225/15

    Medienberichterstattung über Grönemeyer-Streit weitestgehend untersagt

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    Ferner sprach gegen die Belastbarkeit der Bekundung des Beklagten zu 1), dass er grundsätzlich bei jeder seiner Bekundungen - auch und gerade in den Parallelverfahren 28 O 225/15 und 28 O 178/15, auf die er bei seiner persönlichen Anhörung im hiesigen Verfahren Bezug genommen hat ("Wie bereits bekundet") - auf das vorgelegte Video verwiesen hat, so dass die Kammer Zweifel daran hat, ob er die Situation tatsächlich "1 zu 1" gesehen oder nur dasjenige bekundet hat, was seines Erachtens auf dem vorgelegten Video zu sehen ist.
  • LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 448/15
    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    (vgl. Urteil der Kammer vom 20.07.2016, Az. 28 O 448/15).
  • BVerfG, 28.06.2016 - 1 BvR 3388/14

    Die Gerichte müssen bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung eine

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, dass ihr möglicherweise unwahre Tatsachenbehauptungen nicht untersagt werden könnten, weil sie im Vorfeld hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt habe (vgl. BVerfG, NJW 2016, 3360).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    In diesem Fall trifft nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB grundsätzlich den Schädiger die Beweislast für die Wahrheit der ehrbeeinträchtigenden Behauptung, sofern die Wahrheit der Tatsachenbehauptung zum Zeitpunkt ihrer Äußerung ungewiss ist (vgl. BGH, NJW 2013, 790 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98; Sprau, a.a.O., Rn. 102).
  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf

    Auszug aus LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15
    Dem Beweisangebot der Beklagten zu 2) und 3), das auch für ihren Streitgenossen, die Beklagte zu 1) gilt (BGH, NJW 2015, 2125, Tz. 14), hinsichtlich der vorgetragenen Verletzungen des Beklagten zu 2) war nicht nachzugehen.
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 184/79

    Unterlassung von Äußerungen - Ehrenkränkende Vorbringen eines Sachverständigen

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre

  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 270/01

    Entscheidung über gestellten Hilfsantrag bei Erledigung des Hauptantrags

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 15 U 46/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14

    Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von

  • BGH, 17.02.2009 - VI ZR 75/08

    Verbot von Pressefotos aus dem privaten Lebenskreis Prominenter

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

  • KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen

  • BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06

    Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05

    Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

  • LG Köln, 07.03.2019 - 101 KLs 7/17

    Journalisten wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen Grönemeyer verurteilt

    Die Staatsanwaltschaft Köln entschloss sich im Folgenden, die Entscheidung über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen die beiden Angeklagten bis zur Durchführung der in den vor der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln anhängigen Zivilverfahren 28 O 177/15, 178/15 und 225/15 anberaumten Beweisaufnahmen, zu denen die an dem Vorfall am Köln-Bonner-Flughafen beteiligten Personen geladen waren, zurückzustellen.

    Auf den Vorhalt seiner Angaben im Rahmen einer informatorischen Anhörung als Beklagter in den Zivilverfahren 28 O 177/15 und 178/15, dass er gesehen habe, wie H auf die Kamera eingeschlagen habe, hat er erklärt, dass dies nicht zutreffe; er habe einen Schlag auf die Kamera tatsächlich nicht genau gesehen.

    Schließlich hat er auf Vorhalt des Protokolls vom 10.05.2017 und des Urteils der 28. Zivilkammer vom 05.07.2017 (jeweils 28 O 177/15) bestätigt, entsprechende Angaben auch schon im Rahmen seiner informatorischen Anhörung als Beklagter am 10.05.2017 getätigt zu haben.

    Ganz abgesehen davon, dass auch diese nachgeschobenen Erklärungen bereits für sich genommen nicht plausibel sind, wäre auch zu erwarten gewesen, dass diese Umstände - wenn sie denn zutreffend gewesen wären - bereits bei der Anzeigenerstattung oder im Rahmen seiner Angaben in den Zivilverfahren 28 O 177/15 und 178/15 zur Sprache gekommen wären, in denen die ihm zugefügten Verletzungen Gegenstand waren.

    Für die Glaubhaftigkeit dieser Aussage von H spricht auch, dass sie konstant zu seinen Angaben in seiner Strafanzeige vom 13.05.2015, der eidesstattlichen Versicherung vom 06.01.2015 im Verfahren 28 O 2/15 sowie seinen Angaben im Rahmen einer informatorischen Anhörung als Kläger am 10.05.2017 in den Verfahren 28 O 177/15, 178/15 und 225/15 ist, was die Kammer jeweils durch Vorhalte an den Zeugen überprüft hat.

    So zeigen die ersten dieser Lichtbilder (KBA9729 bis 9732 im Ordner "Alle Fotos vom ##.##.##" auf der CD "Anlage B10", Bl. 270 der Beiakte 28 O 177/15), dass die neben H stehende Zeugin D sich vorwärts beugt und ihr Gesicht zur Wand wendet bzw. in der hochgehaltenen Jacke verbirgt; auch H ist von der Kamera abgewandt.

    Auf dem in der Hauptverhandlung mehrfach in Augenschein genommenen, vom Prozessvertreter der Angeklagten in der Zivilakte 28 O 178/15 zur Akte gereichten Video in der "Originalfassung" (Datei "MTS Videos auf.mp4" auf der CD "Anlage B10" Bl. 270 der Beiakte 28 O 177/15), das eine Dauer von 43 Sekunden aufweist, sind folgende - den Feststellungen entsprechende - Abläufe zu erkennen:.

    Die Feststellungen zum Gegenstand der Zivilverfahren 28 O 177/15, 178/15 und 225/15 (II. 12.) beruhen auf der Einführung der jeweiligen Beweisbeschlüsse vom 24.02.2016, der entsprechenden Sitzungsprotokolle vom 10.05.2017 und der daraufhin ergangenen Urteile des Landgerichts Köln vom 05.07.2017 im Wege des Selbstleseverfahrens.

  • OLG Köln, 26.04.2018 - 15 U 120/17

    Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Auseinandersetzung eines

    Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landgerichtes Köln vom 05.07.2017 - 28 O 177/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte zu 1) beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichtes Köln vom 05.07.2017 - 28 O 177/15 - die Klage abzuweisen.

  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 110/17

    Unterlassungsansprüche wegen unrichtiger Presseberichterstattung

    Insofern mag die Passage der Entscheidungsgründe auf S. 13 (Bl. 367 d.A.) zum fehlenden Beweisangebot auch nur ungenau formuliert sein und andere Beweisangebote - wie es sie vor allem im Parallelverfahren OLG Köln 15 U 120/17 = LG Köln 28 O 177/15 gab und dort auch ausführlich vom Landgericht gewürdigt wurden - meinen.
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