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   LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08   

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https://dejure.org/2008,14326
LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08 (https://dejure.org/2008,14326)
LG Köln, Entscheidung vom 30.07.2008 - 28 O 189/08 (https://dejure.org/2008,14326)
LG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 28 O 189/08 (https://dejure.org/2008,14326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 23.10.2008)

    Forenbetreiber wehren sich erfolgreich gegen SMS-Abzocker

  • heise.de (Pressebericht, 23.10.2008)

    Forenbetreiber wehren sich erfolgreich gegen SMS-Abzocker

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Artikel in Internet-Forum über Mehrwertdienste-Spam zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Artikel in Internet-Forum über Mehrwertdienste-Spam zulässig

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 218 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittsleser abzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 3047).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08
    Dabei kann auch die Äußerung von Tatsachen, die der Meinungsbildung dienen, in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG fallen (vgl. BVerfGE 90, 1, 15).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08
    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (vgl. BGHZ 155, 189, 194 f. - Buchpreisbindung; BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 292/00, GRUR 2003, 969, 970 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w.N.), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08
    Denn die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage in einer früheren Verletzungshandlung findet, wird durch das Haftungsprivileg im TMG nicht ausgeschlossen (vgl. BGH in GRUR 2007, 708).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08
    Auch eine Haftung als Teilnehmer scheidet aus (vgl. BGH in GRUR 2004, 860), da der Verfügungsbeklagte die Forumsbeiträge vor Veröffentlichung nicht zur Kenntnis nimmt, sie vielmehr automatisch durch den einzelnen Nutzer ins Internet gestellt werden.
  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08
    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (vgl. BGHZ 155, 189, 194 f. - Buchpreisbindung; BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 292/00, GRUR 2003, 969, 970 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w.N.), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08
    Ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt, bestimmt sich wie folgt: Konstitutiv für die Bestimmung dessen, was als Äußerung einer "Meinung" zum Schutz des Grundrechts von Art. 5 Abs. 1 GG umfasst wird, ist das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. grundlegend BVerfGE 61, 1, 8f).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGH NJW 1996, 1131).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 189/08
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGH NJW 1996, 1131).
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