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   LG Köln, 21.12.2016 - 28 O 203/16   

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https://dejure.org/2016,48237
LG Köln, 21.12.2016 - 28 O 203/16 (https://dejure.org/2016,48237)
LG Köln, Entscheidung vom 21.12.2016 - 28 O 203/16 (https://dejure.org/2016,48237)
LG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 28 O 203/16 (https://dejure.org/2016,48237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Vorsitzenden eines Salafistenvereins als "Hassprediger"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus LG Köln, 21.12.2016 - 28 O 203/16
    In diesem Fall ist jedoch bei Prüfung der Zulässigkeit dieser Meinungsäußerung zu berücksichtigen, ob die in ihr verarbeiteten tatsächlichen Elemente zutreffend sind (BVerfG, Beschl. v. 13.2.1996 - 1 BvR 262/91, NJW 1996, 1529).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Köln, 21.12.2016 - 28 O 203/16
    Denn wenn sich einer Äußerung die Behauptung einer konkret-greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt und sie bloß ein pauschales Urteil enthält, tritt der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung zurück und beeinflusst die Abwägung nicht (BVerfG, NJW-RR 2001, 411; BGH, a. a. O.).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus LG Köln, 21.12.2016 - 28 O 203/16
    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (vgl. BGH, WRP 2008, 820).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus LG Köln, 21.12.2016 - 28 O 203/16
    Enthält eine Äußerung in nicht trennbarer Weise sowohl tatsächliche als auch wertende Elemente, so ist sie zwar insgesamt als Meinungsäußerung zu behandeln, wenn sie durch die wertenden Elemente geprägt ist (vgl. BGH, Urt. v. 3.2.2009 - VI ZR 36/07, AfP 2009, 137 m.w.N.).
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