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   LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13   

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https://dejure.org/2013,49787
LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13 (https://dejure.org/2013,49787)
LG Köln, Entscheidung vom 04.12.2013 - 28 O 244/13 (https://dejure.org/2013,49787)
LG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 28 O 244/13 (https://dejure.org/2013,49787)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Auszug aus LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
    Soweit die Ausführungen der Beklagten so verstanden werden sollen, dass die streitgegenständliche Passage eine Meinungsäußerung sei und aus dieser kein Eindruck tatsächlichen Gehalts gewonnen werden könne, ist dies nicht zutreffend, da auch in Meinungsäußerungen "versteckte" Tatsachenbehauptungen enthalten und unwahr sein können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 15 U 91/11).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
    (BGH NJW-RR 2010, 428, 430).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
    Hierbei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH, NJW 1998, 3047).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
    Die Wiederholungsgefahr ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BGH, NJW 1995, 132).
  • BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02

    Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die

    Auszug aus LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
    Eine Tatsache, deren Unwahrheit im Zeitpunkt der Äußerung feststeht, lässt sich nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zuordnen (BVerfG, NJW 2004, 354, 355).
  • LG Köln, 28.02.2012 - 28 O 96/12

    Alice Schwarzer testet weiterhin die Grenzen möglicher Nachverurteilungen Jörg

    Auszug aus LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
    Mit Beschluss vom 28.02.2012 (Az. 28 O 96/12) verbot die Kammer den Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel, durch die Verbreitung der Äußerung "Da fragt man am besten O E oder D E. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden." den Eindruck zu erwecken, der Kläger habe eine Vergewaltigung zum Nachteil der Frau D E begangen, wenn dies geschieht wie im Artikel "Das Unwort des Jahres 2012" auf Seite 11 der Zeitschrift F Ausgabe Winter 2012 oder dem am 18.01.2012 im Internetangebot f.de veröffentlichten Artikel ,Fs Vorschlag zum "Unwort des Jahres´".
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 244/13
    Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. BGH, NJW 2006, 601, 603).
  • OLG Köln, 27.05.2014 - 15 U 3/14

    Kachelmann gegen Schwarzer - Freigesprochener darf nicht indirekt weiterhin der

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.12.2013 (28 O 244/13) wird zurückgewiesen.
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