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   LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12   

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LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12 (https://dejure.org/2012,37652)
LG Köln, Entscheidung vom 21.11.2012 - 28 O 328/12 (https://dejure.org/2012,37652)
LG Köln, Entscheidung vom 21. November 2012 - 28 O 328/12 (https://dejure.org/2012,37652)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Wort- und Bildberichterstattung in einem Printmedium über einen Restaurantbesuch eines bekannten Fernsehmoderators und dem deutschen Außenminister jeweils mit ihren Partnern

  • kanzlei.biz

    Berichterstattungen und Bildveröffentlichungen von Restaurantbesuchen Prominenter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit von Wort- und Bildberichterstattung in einem Printmedium über einen Restaurantbesuch eines bekannten Fernsehmoderators und dem deutschen Außenminister jeweils mit ihren Partnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berichterstattung über private Restaurant-Besuche Prominenter

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    Bezogen auf die streitgegenständliche Berichterstattung ist zunächst der Informationsgehalt der Bildberichterstattung im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung zu ermitteln (BGH GRUR 2011, 259, Rn. 16).

    Daneben sind für die Gewichtung der Belange des Persönlichkeitsschutzes der Anlass der Bildberichterstattung und die Umstände in die Beurteilung mit einzubeziehen, unter denen die Aufnahme entstanden ist (BGH GRUR 2011, 259, Rn. 16).

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser befriedigen (BGH, GRUR 2011, 259 ff., Rn. 15).

    Der Anlass der Bildberichterstattung ist ein privater Restaurantbesuch der Kläger; ein offizieller gesellschaftlicher Termin - vergleichbar wie z.B. der "Rosenball", der den Entscheidungen des BGH in GRUR 2011, 259 ff. und 261 ff. zugrunde liegt - steht überhaupt nicht in Rede.

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    Der BGH hat mehrfach, unter anderem in seiner Entscheidung vom 01.07.2008 (NJW 2008, 3138) ausgeführt, dass die Vorschrift des § 23 Abs. 1 KUG nach Sinn und Zweck der Regelung und nach der Intention des Gesetzgebers als Ausnahmevorschrift zu § 22 KUG Rücksicht auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit und auf die Pressefreiheit nimmt.

    Denn zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BGH NJW 2008, 3138).

    Das kann nicht nur bei einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation, sondern außerhalb örtlicher Abgeschiedenheit auch in Momenten der Entspannung oder des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und des Alltags der Fall sein (BGH GRUR 2008, 1024 ff - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca, Rn. 24).

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    Auf ein Recht, nicht gegen seinen Willen zum Objekt bestimmter medialer, die selbst gewählte Öffentlichkeit verbreiternder Erörterung gemacht zu werden, kann sich jedenfalls derjenige Grundrechtsträger nicht berufen, der sich in freier Entscheidung gerade der Medienöffentlichkeit aussetzt, indem er Veranstaltungen besucht, die - aus welchem Grund auch immer - erkennbar auf ein so großes Interesse von Teilen der Öffentlichkeit stoßen, dass mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss (BGH a.a.O., Rn. 21 unter Hinweis auf BVerfG, GRUR 2011, 255, R. 56 - Carolines Tochter).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    Es ist in solchen Fällen aber eine Frage der einzelfallbezogenen Beurteilung, ob eine Wortberichterstattung oder die sie begleitende Bildberichterstattung die schwerwiegenderen Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts mit sich bringt (vgl. BVerfG, NJW 2006, 2835, 2836, Rn. 13).".
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu (GRUR 2011, 261 ff., Rn. 8 ff.) folgendes ausgeführt:.
  • KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06

    Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten;

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    An dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung kann auch über konkurrierende vertragliche Ansprüche entschieden werden (KG NJW 2006, 2336, 2337).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    Entsprechend diesen Grundsätzen, die vom Bundesverfassungsgericht und vom EGMR - hier unter Berücksichtigung von Art. 8 und 10 EMRK - bestätigt worden sind (vgl. BVerfG, ZUM 2008, 420; EGMR ZUM 2012, 551), sind bei der Abwägung die Belange des Einzelnen und diejenigen der Presse zu berücksichtigen.
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06

    Prominentenfotos III - Fussballspieler

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    Auch bei Personen, die unter dem Blickwinkel des zeitgeschichtlichen Ereignisses i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssten, ist eine Verbreitung der Abbildung unabhängig davon, ob sie sich an Orten der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, § 23 Abs. 2 KUG (vgl. zu diesem abgestuften Schutzkonzept BGH, NJW 2007, 1981 - Abgestuftes Schutzkonzept; BGH NJW 2008, 749 - Abgestuftes Schutzkonzept II).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    Auch bei Personen, die unter dem Blickwinkel des zeitgeschichtlichen Ereignisses i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssten, ist eine Verbreitung der Abbildung unabhängig davon, ob sie sich an Orten der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, § 23 Abs. 2 KUG (vgl. zu diesem abgestuften Schutzkonzept BGH, NJW 2007, 1981 - Abgestuftes Schutzkonzept; BGH NJW 2008, 749 - Abgestuftes Schutzkonzept II).
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12
    Wird bei Darlegung einer unerlaubten Handlung mit der hierauf gestützten Klage ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht, hat das insoweit örtlich zuständige Gericht deshalb den Rechtsstreit nicht nur unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung, sondern unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und zu entscheiden (BGH NJW 2003, 828).
  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

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   LG Köln, 24.11.2012 - 28 O 328/12   

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LG Köln, Entscheidung vom 24.11.2012 - 28 O 328/12 (https://dejure.org/2012,53924)
LG Köln, Entscheidung vom 24. November 2012 - 28 O 328/12 (https://dejure.org/2012,53924)
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