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   LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07   

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https://dejure.org/2007,11646
LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07 (https://dejure.org/2007,11646)
LG Köln, Entscheidung vom 22.08.2007 - 28 O 333/07 (https://dejure.org/2007,11646)
LG Köln, Entscheidung vom 22. August 2007 - 28 O 333/07 (https://dejure.org/2007,11646)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II

  • webshoprecht.de

    . Zur Benotung von Lehrern auf einer Internetseite(Schul-Homepage)

  • JurPC

    BGB §§ 823, 1004; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1; BDSG § 29
    Spickmich.de I

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung personenbezogener Daten auf einer Internethomepage; Bewertung der Leistungen und Notenvergabe von Lehrern sowie deren äußeres Erscheinungsbild im Internet; Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung von ...

  • kanzlei.biz

    Spickmich.de: Lehrerbewertung im Internet durch Schüler zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Spickmich.de

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Benotung von Lehrern auf der Internetseite "spickmich" ist zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird

  • heise.de (Pressebericht, 24.08.2007)

    Gericht bestätigt: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

  • heise.de (Pressebericht, 24.08.2007)

    Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Lehrer dürfen im Internet durch Schüler benotet werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70

    Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Hat eine Äußerung in diesem Sinne sowohl einen tatsächlichen Gehalt als auch einen wertenden Charakter, hängt ihre Einordnung in die eine oder andere Kategorie davon ab, ob der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass der gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt oder ob das nicht der Fall ist, d.h. ob der in einem Werturteil enthaltene Tatsachenkern nur unbestimmt angedeutet ist oder ob sich das Werturteil als zusammenfassender Ausdruck von Tatsachenbehauptungen darstellt (BGH, Urteil vom 09.11.1971 - VI ZR 57/70, GRUR 1972, 435, 439).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs aufgestellten Abwägungskriterien differenzieren unter anderem nach Maßgabe einer abgestuften Schutzwürdigkeit bestimmter Sphären, in denen sich die Persönlichkeit verwirklicht (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff.; 54, 148, 153 f.; BGHZ 24, 72, 79 f.; 73, 120, 124).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170; 78, 77, 84).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Von einer solchen kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. BGH in NJW 2002, 1192, m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Auch muss der Einzelne, der in Kommunikation mit anderen tritt, und durch sein Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die Persönlichkeitssphäre von Mitmenschen berührt, eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts hinnehmen (vgl. BGH in NJW-RR 2007, 619).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170; 78, 77, 84).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs aufgestellten Abwägungskriterien differenzieren unter anderem nach Maßgabe einer abgestuften Schutzwürdigkeit bestimmter Sphären, in denen sich die Persönlichkeit verwirklicht (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff.; 54, 148, 153 f.; BGHZ 24, 72, 79 f.; 73, 120, 124).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs aufgestellten Abwägungskriterien differenzieren unter anderem nach Maßgabe einer abgestuften Schutzwürdigkeit bestimmter Sphären, in denen sich die Persönlichkeit verwirklicht (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff.; 54, 148, 153 f.; BGHZ 24, 72, 79 f.; 73, 120, 124).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stellt sich als die Befugnis des Einzelnen dar, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfGE 65, 1, 41 ff.; 72, 155, 170; 78, 77, 84).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 333/07
    Die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs aufgestellten Abwägungskriterien differenzieren unter anderem nach Maßgabe einer abgestuften Schutzwürdigkeit bestimmter Sphären, in denen sich die Persönlichkeit verwirklicht (vgl. BVerfGE 34, 238, 245 ff.; 54, 148, 153 f.; BGHZ 24, 72, 79 f.; 73, 120, 124).
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