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   LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08   

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LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08 (https://dejure.org/2008,7124)
LG Köln, Entscheidung vom 03.09.2008 - 28 O 366/08 (https://dejure.org/2008,7124)
LG Köln, Entscheidung vom 03. September 2008 - 28 O 366/08 (https://dejure.org/2008,7124)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen bzgl. anitsemitisch-antizionistischer Äußerungen des Anspruchstellers; Grundsätze der Beurteilung einer Konfrontation von allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Meinungsäußerungsfreiheit; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 217 (Ls.)
  • afp 2008, 534
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Die streitgegenständliche Äußerung des Verfügungsbeklagten ist nach Auffassung der Kammer auch nicht nach der von der Rechtsprechung entwickelten sog. Gegenschlagthese zulässig (vgl. BVerfG NJW 1961, 819; BVerfG NJW 1969, 227; BGH GRUR 1971, 529; BGB NJW 1971, 1655 - Sabotage; BGH NJW 1974, 1762, 1763 - Deutschlandstiftung).

    Allerdings stellt das Recht zum Gegenschlag keinen Freibrief für polemische Ausfälle dar, die jedes Maß vermissen lassen (BGH NJW 1974, 1762, 1763 - Deutschlandstiftung).

    Je schwerer der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wiegt, umso höhere Anforderungen sind an die Angemessenheit einer solchen Kritik zu stellen (vgl. BGH NJW 1974, 1762).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Maßgebend für Inhalt und Bedeutung dieser Aussage ist der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BVerfG NJW 2006, 207, 208 - "IM-Sekretär" Stolpe).

    Der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht sind vielmehr alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zugrunde zu legen, die dieses Recht beeinträchtigen (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769, 3773 - Babycaust; BVerfG NJW 2006, 207 - "IM-Sekretär" Stolpe).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Diese wäre an den Maßstäben zu messen, die das Bundesverfassungsgericht in der "Babycaust-Entscheidung" (BVerfG NJW 2006, 3769, 3773 - Babycaust) aufgestellt hat.

    Der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht sind vielmehr alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zugrunde zu legen, die dieses Recht beeinträchtigen (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769, 3773 - Babycaust; BVerfG NJW 2006, 207 - "IM-Sekretär" Stolpe).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar (BVerfGE 42, 163 (170) = NJW 1976, 1680; BVerfGE 66, 116 (139) = NJW 1984, 1741; BVerfGE 68, 226 (232) = NJW 1985, 787).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83

    Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung -

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar (BVerfGE 42, 163 (170) = NJW 1976, 1680; BVerfGE 66, 116 (139) = NJW 1984, 1741; BVerfGE 68, 226 (232) = NJW 1985, 787).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Die streitgegenständliche Äußerung des Verfügungsbeklagten ist nach Auffassung der Kammer auch nicht nach der von der Rechtsprechung entwickelten sog. Gegenschlagthese zulässig (vgl. BVerfG NJW 1961, 819; BVerfG NJW 1969, 227; BGH GRUR 1971, 529; BGB NJW 1971, 1655 - Sabotage; BGH NJW 1974, 1762, 1763 - Deutschlandstiftung).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Eine Meinungsäußerung liegt vor, wenn die Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (std. Rspr. BVerfG NJW 2003, 277 - Juve-Handbuch; BGH NJW 2002, 1192; Wenzel, 5. Aufl., Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 4 Rn. 48 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung; eine Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze, die an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik überhöhte Anforderungen stellt, ist mit Art. 5 Abs. 1 GG nicht vereinbar (BVerfGE 42, 163 (170) = NJW 1976, 1680; BVerfGE 66, 116 (139) = NJW 1984, 1741; BVerfGE 68, 226 (232) = NJW 1985, 787).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Die streitgegenständliche Äußerung des Verfügungsbeklagten ist nach Auffassung der Kammer auch nicht nach der von der Rechtsprechung entwickelten sog. Gegenschlagthese zulässig (vgl. BVerfG NJW 1961, 819; BVerfG NJW 1969, 227; BGH GRUR 1971, 529; BGB NJW 1971, 1655 - Sabotage; BGH NJW 1974, 1762, 1763 - Deutschlandstiftung).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche

    Auszug aus LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08
    Ferner sind Anlass und Kontext der Äußerung (ihre "Einbettung"; BVerfG NJW 2005, 3274, 3275) zu berücksichtigen, soweit sie für den Empfänger (Leser, Hörer, Zuschauer, Betrachter) erkennbar sind.
  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der

  • OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 78/83
  • OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93

    Fantastische Vier, Die da

  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Diese Dimension ist es, die es in besonderem Maße ehrenrührig erscheinen lässt, einer Geisteshaltung beschuldigt zu werden, die solches ermöglicht hat (vgl. LG Köln, Urteil vom 03.09.2008 - 28 O 366/08, Rn. 27).
  • OLG Köln, 06.01.2009 - 15 U 174/08

    Antisemitismusstreit

    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das am 03.09.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 366/08 - abgeändert.

    Die am 27.06.2008 erlassene einstweilige Verfügung (Beschluss) der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 366/08 - wird unter vollumfänglicher Abweisung des ihr zugrundeliegenden Antrags vom 26.06.2008 insgesamt aufgehoben.

  • LG Berlin, 08.10.2009 - 27 O 545/09

    Ohne Anhaltspunkt darf "taz" Musikband nicht als antisemitisch benennen

    Bei der Äußerung, die Band des Klägers sei für ihre antisemitischen Texte bekannt, geht es für den maßgebenden Durchschnittsleser erkennbar um eine pauschale subjektive Einschätzung des Tuns des Klägers innerhalb der musikalischen Szene durch den Autor (ihm ist die Band als antisemitisch bekannt) und nicht um die Behauptung, dass eine bestimmte Anzahl der Bevölkerung die Texte des Klägers als antisemitisch befunden hat (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2009, 697 [OLG Köln 06.01.2009 - 15 U 174/08] -699 und LG Köln, AfP 2008, 534-537, zit. nach juris Rdnr. 23; LG Frankfurt, NJW-RR 2006, 1200-1202, zit. nach juris Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 26.06.2008 - 28 O 366/08   

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LG Köln, 26.06.2008 - 28 O 366/08 (https://dejure.org/2008,47921)
LG Köln, Entscheidung vom 26.06.2008 - 28 O 366/08 (https://dejure.org/2008,47921)
LG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 28 O 366/08 (https://dejure.org/2008,47921)
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