Rechtsprechung
LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung unbegründeter Vermutungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht eines Energiedienstleistungsunternehmens auf Grundlage einer Äußerung in einem Zeitungsartikel; Unterlassungsansprüche im Rahmen der rechtlichen Zuordnung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz
- online-und-recht.de
Kritische Meinungsäußerung verletzt Unternehmenspersönlichkeitsrecht
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch negative Meinungsäußerung ohne tatsächliche Grundlage
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtswidriger Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht durch Äußerungen in einem Zeitungsartikel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtswidriger Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht durch Äußerungen in einem Zeitungsartikel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unternehmen müssen nicht jede kritische Meinungsäußerung hinnehmen
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Vermutungen?
- tw-law.de (Kurzinformation)
Unternehmenspersönlichkeitsrecht durch falsche Tatsachenbehauptung verletzt
Besprechungen u.ä.
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Unbegründete nachteilige Vermutung muss nicht hingenommen werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14
Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die (Meinungs-)Äußerung (BVerfG, NJW 2006, 3769) als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, NJW 2006, 207).Im Rahmen des Unterlassungsbegehrens sind daher alle möglichen und durchaus naheliegenden Auslegungen der Äußerung zugrunde zu legen (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14
Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BVerfG, NJW 2006, 207).Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die (Meinungs-)Äußerung (BVerfG, NJW 2006, 3769) als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, NJW 2006, 207).
- BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92
Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit
Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14
Berührt ein Vorwurf den Bereich der gewerblichen Betätigung - also die Sozialsphäre - kommt einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein erheblicher Rang zu; wer sich im Wirtschaftsleben aktiv betätigt, muss sich in weitem Umfang der Kritik aussetzen (BGH, AfP 1995, 404, 407).
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14
Das Persönlichkeitsrecht einer juristischen Person stellt genauso wie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einen offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (vgl. BGH, NJW 2008, 2110 m.w.N.). - BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14
Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH, NJW 1998, 3047). - BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14
Tatsachen sind innere und äußere Vorgänge, die zumindest theoretisch dem Beweis zugänglich sind und sich damit als wahr oder unwahr feststellen lassen (BGH, NJW 1952, 660), während Meinungsäußerungen durch das Element der Stellungnahme geprägt sind. - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06
"Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik
Auszug aus LG Köln, 25.02.2015 - 28 O 419/14
Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (vgl. BGH, WRP 2008, 820).