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   LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05   

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LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05 (https://dejure.org/2005,17761)
LG Köln, Entscheidung vom 16.03.2005 - 28 O 64/05 (https://dejure.org/2005,17761)
LG Köln, Entscheidung vom 16. März 2005 - 28 O 64/05 (https://dejure.org/2005,17761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan", "Sachsenmilch" und "Loose" vertreibenden Unternehmens der Milchindustrie als "Gen-Milch" als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Möglichkeit der Geltendmachung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wurde die einstweilige Verfügung durch Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Oktober 2004 (Az.: 15 U 125/04) teilweise aufgehoben.

    Dem Antrag steht nicht etwa der Einwand der Rechtskraft im Hinblick auf das mit Urteil des OLG Köln vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) rechtkräftig beendete Vorverfahren entgegen.

    Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die nach der Entscheidung des OLG Köln vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) seitens des Verfügungsbeklagten im Rahmen seiner Aktionen getätigten Äußerungen "Müller-Milch = Gen-Milch.

    (1) Richtig ist zwar - wie das OLG Köln in seinem Urteil vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) zutreffend herausgestellt hat -, dass der Begriff "Gen-Milch an sich mehrdeutig ist und isoliert betrachtet und denktheoretisch durchaus verschiedene Auslegungen zulässt.

  • LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04

    Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    Die Kammer erließ mit Urteil vom 23. Juni 2004 (Az.: 28 O 289/04) - unter teilweiser Zurückweisung des Antrags - die von der Verfügungsklägerin beantragte einstweilige Verfügung.

    Insbesondere ist das Landgericht Köln nach § 32 ZPO zuständig, weil die streitgegenständlichen Äußerungen auch über das Internet abrufbar sind und sich die gesamte Kampagne des Verfügungsbeklagten bestimmungsgemäß an alle Verbraucher im Bundesgebiet richtet (vgl. bereits das Urteil der Kammer vom 23.6.2004 - 28 O 289/04, S. 8).

    Angesichts dessen kann er sich nicht mit Erfolg auf den Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen, mag es sich vorliegend auch um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage handeln und der Verfügungsbeklagte von der Sorge um das Allgemeinwohl getragen sein (vgl. bereits das Urteil der Kammer vom 23.6.2004 - 28 O 289/04, S. 10 f.).

  • OLG Frankfurt, 29.01.1987 - 16 U 132/85
    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    Dem Verbraucher wird dabei - was aber ausreichend ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 29.01.1987 - 16 U 132/85, NJW-RR 1988, 52) - aus seiner Perspektive ersichtlich, dass der Verfügungsbeklagte beabsichtigt, die Verfügungsklägerin durch eine Kaufenthaltung des Adressaten zu treffen.

    Ein Boykottaufruf ist aber unzulässig, wenn er - wie hier (s.o.) - mit unwahren oder unredlichen (weil etwa bewusst lückenhaften) Informationen verbunden ist (BGH, Urt. v. 07.02.1984 - VI ZR 193/82, NJW 1984, 1607 f. = BGHZ 90, 113, 116 - Schnellbahntrasse; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.01.1987 - 16 U 132/85, NJW-RR 1988, 52, 53; RGZ 66, 379, 384 - Musikerverband; Wagner , in: MünchKomm, BGB, 4. Aufl. 2004, § 823 Rn. 203).

  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87

    Meinungsäußerungsfreiheit und Wettbewerbsrecht

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    Gerade bei der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit spricht zunächst alles für die Annahme, dass der Boykott durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist, selbst wenn dadurch private und namentlich wirtschaftliche Interessen in gewissem Umfange beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87, NJW 1992, 1153, 1154; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 5.366).

    Aber auch bei der Verfolgung uneigennütziger Ziele darf der Äußernde das Maß der nach den Umständen notwendigen und angemessenen Beeinträchtigung des von der Äußerung Betroffenen nicht überschreiten und hat dem Gebot Verhältnismäßigkeit Folge zu leisten (BVerfG, Beschl. v. 04.10.1988 - 1 BvR 1611/87, NJW 1992, 1153, 1154).

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82

    Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    bb) Anders als bei dem vom OLG Köln in der vorangehenden Entscheidung auf S. 22 ff. der Urteilsgründe abgehandelten Boykotts des Kundenclubs der Verfügungsklägerin ergibt die bei Eingriffen in das sog. Rahmenrecht des Gewerbebetriebs erforderliche Abwägung der widerstreitenden Interessen (BGH, Urt. v. 07.02.1984 - VI ZR 193/82, NJW 1984, 1607 ff. = BGHZ 90, 113 ff. - Schnellbahntrasse) vorliegend ein Überwiegen der Belange der Verfügungsklägerin.

    Ein Boykottaufruf ist aber unzulässig, wenn er - wie hier (s.o.) - mit unwahren oder unredlichen (weil etwa bewusst lückenhaften) Informationen verbunden ist (BGH, Urt. v. 07.02.1984 - VI ZR 193/82, NJW 1984, 1607 f. = BGHZ 90, 113, 116 - Schnellbahntrasse; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.01.1987 - 16 U 132/85, NJW-RR 1988, 52, 53; RGZ 66, 379, 384 - Musikerverband; Wagner , in: MünchKomm, BGB, 4. Aufl. 2004, § 823 Rn. 203).

  • LG Hamburg, 10.11.1999 - 315 O 773/99
    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    Anders als in der in Bezug genommenen Entscheidung des LG Hamburg, Urt. v. 10.11.1999 - 315 O 773/99, ZUR 2000, 338 zu "Ökostrom ist eben aus Verbrauchersicht nicht primär das Verfahren zur Gewinnung (etwa: Einsatz regenerativer Energien) Inhalt des Begriffes "Gen-Milch, sondern - wie gezeigt - der Tatsachenkern, dass die Milch selbst anders ist als herkömmlich gewonnene Milch.
  • RG, 14.10.1907 - VI 508/06

    Boykott

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    Ein Boykottaufruf ist aber unzulässig, wenn er - wie hier (s.o.) - mit unwahren oder unredlichen (weil etwa bewusst lückenhaften) Informationen verbunden ist (BGH, Urt. v. 07.02.1984 - VI ZR 193/82, NJW 1984, 1607 f. = BGHZ 90, 113, 116 - Schnellbahntrasse; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.01.1987 - 16 U 132/85, NJW-RR 1988, 52, 53; RGZ 66, 379, 384 - Musikerverband; Wagner , in: MünchKomm, BGB, 4. Aufl. 2004, § 823 Rn. 203).
  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 4/82

    Kundenboykott

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    Unzulässig ist im Zweifel jedenfalls nur der - hier nicht einschlägige - Boykottaufruf zur Förderung allein wirtschaftlicher Eigeninteressen (BGH, Urt. v. 02.02.1984 - I ZR 4/82, NJW 1985, 60; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 192/81, NJW 1985, 62).
  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    aa) Zwar erfasst der deliktische Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nur betriebsbezogene Eingriffe und auch nur solche, denen eine Schadensgefahr eigen ist, die über eine bloße Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinausgeht (BGH, Urt. v. 29.1.1985 - VI ZR 130/83, NJW 1985, 1620).
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Auszug aus LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05
    Sachurteile haben zwar Meinungsqualität, wenn sie sich nicht in der Aussage über die Wahrnehmung eines Sachverhalts, also einen Deklarationssatz, erschöpfen, sondern Einschätzungen, wie beispielsweise wissenschaftliche Lehrmeinungen (BGH, Urt. v. 18.10.1977 - VI ZR 171/76, NJW 1978, 751, 752 = GRUR 1978, 258, 259 f. - Schriftsachverständiger) beinhalten.
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86

    Kredit- und Erwerbsgefährdung durch Berichterstattung mit teils wahren und teils

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81

    Copy-Charge

  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

  • OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93

    Fantastische Vier, Die da

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

  • KG, 12.09.2000 - 4 W 5899/00
  • BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer

  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • KG, 07.07.1978 - 4 U 1707/78
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
    Ferner wird Bezug genommen auf den Inhalt der Akten 28 O 64/05 = 15 U 57/05, insbesondere auf die in diesem Verfahren ergangenen Urteile der Kammer vom 16. März 2005 und des Oberlandesgerichts Köln vom 5. Juli 2005 sowie die dort getroffenen Feststellungen.

    In der nunmehr von dem Beklagten vorgelegten 8. Auflage seines Einkaufsratgebers (Anlage B 4) sind die Überschrift "N-milch ist Genmilch" sowie das Foto, auf dem der Ausspruch auf einem Schild wiederholt wird, wie es etwa noch in der 6. Auflage gegeben war, die Gegenstand insbesondere in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 64/05 gewesen ist, nicht mehr enthalten.

    Insbesondere ist das Landgericht Köln nach § 32 ZPO zuständig, weil die streitgegenständlichen Äußerungen auch über das Internet abrufbar sind und sich die gesamte Kampagne des Beklagten bestimmungsgemäß an alle Verbraucher im Bundesgebiet richtet (vgl. bereits die Urteile der Kammer im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 289/04 und 28 O 64/05 sowie das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Oktober 2004, Az. 15 U 125/04).

    Dem kommt im vorliegenden Fall maßgebliche Bedeutung zu, weil dem Beklagten - wie im einstweiligen Verfügungsverfahren 28 O 64/05 - eben nicht die Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" komplett, sondern nur ohne gleichzeitige Erläuterung verboten wird und so die widerstreitenden Interessen der Parteien zu einem schonenden Ausgleich gebracht werden.

  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

    In dem Verfahren 28 O 64/05 des Landgerichts Köln = 15 U 57/05 des Oberlandesgerichts Köln (im Folgenden: 2. einstweiliges Verfügungsverfahren oder BA 57/05) beantragte der Kläger mit anwaltlichem Schriftsatz vom 10.02.2005 erneut eine Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" bezogen auf ihre Produkte, sofern nicht gleichzeitig klarstellende Zusätze erfolgen sollten - die Anträge entsprachen ihrem Wortlaut nach den im vorliegenden Hauptsacheverfahren gestellten Unterlassungsanträgen.
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05

    Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer

    Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.03.2005 - Az.: 28 O 64/05 - aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
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