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   LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10   

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LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10 (https://dejure.org/2010,18725)
LG Köln, Entscheidung vom 06.10.2010 - 28 O 652/10 (https://dejure.org/2010,18725)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 28 O 652/10 (https://dejure.org/2010,18725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbreitung einer Restaurantkritik durch eine nicht in Wettbewerbsabsicht handelnde Person ist in der Regel zulässig; Einstweiliger Rechtschutz durch die Verbreitung einer Restaurantkritik durch eine nicht in Wettbewerbsabsicht handelnden Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004
    Verbreitung einer Restaurantkritik durch eine nicht in Wettbewerbsabsicht handelnde Person ist in der Regel zulässig; Einstweiliger Rechtschutz durch die Verbreitung einer Restaurantkritik durch eine nicht in Wettbewerbsabsicht handelnden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (BGH, Urt. v. 11.03.2008, Az. VI ZR 189/06, Rz. 15; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG, NJW-RR 2000, 1712).

    Ist mithin die Einstufung der beanstandeten Äußerung als schlechthin unzulässige Schmähkritik verfehlt, so bedarf es einer umfassenden Abwägung zwischen dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Verfügungsklägerin und dem Grundrecht der Verfügungsbeklagten auf Meinungsfreiheit, bei der auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 11.03.2008, Az. VI ZR 189/06, Rz.17).

    Enthält die Meinungsäußerung erwiesen falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das grundrechtsbeschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (vgl. BVerfGE 85, 1, 17, 20 f.; 90, 241, 248 f.; BGH, Urt. v. 11.03.2008, Az. VI ZR 189/06, Rz. 18).

    Zur Abwehr von Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen einer (hier juristischen) Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken, schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (BGH, Urt. v. 11.03.2008, Az. VI ZR 189/06, Rz. 24).

  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    Bei Äußerungen der Presse, die sich im Rahmen ihres Aufgabenbereichs halten, die Öffentlichkeit über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung zu unterrichten und zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen, ist eine Wettbewerbsabsicht allein aufgrund der objektiven wettbewerbsbezogenen Eignung noch nicht zu vermuten (BGH, Urt. v. 12.06.1997, Az. I ZR 36/95).

    Soweit eine Absicht der Verfügungsbeklagten zur Förderung ihres eigenen Wettbewerbs im Verlagsgeschäft in Betracht kommen könnte, kann die Verfügungsklägerin keine Ansprüche geltend machen, da sie insoweit nicht betroffen ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.06.1997, Az. I ZR 36/95).

    Es liegt jedenfalls in der Regel nahe, in den Fällen einer vernichtenden, existenzgefährdenden Kritik vor einer Veröffentlichung eine weitere Überprüfung des Lokals zu veranlassen (BGH, Urt. v. 12.06.1997, Az. I ZR 36/95 - Restaurantführer).

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    Um die Zulässigkeit der angegriffenen Äußerung zu beurteilen, sind die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 358, 359; BVerfGE 114, 339, 348 m.w.N.).

    Jedenfalls fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zu Grunde liegt, regelmäßig bei der Abwägung ins Gewicht (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW 2004, 277, 278; NJW-RR 2006, 1130, 1131; BGH aaO).

  • BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00

    Verfassungsrechtlich tragfähige Ablehnung der Bewertung einer Äußerung als

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (BGH, Urt. v. 11.03.2008, Az. VI ZR 189/06, Rz. 15; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG, NJW-RR 2000, 1712).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    Bei der Bewertung als Schmähkritik ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedoch auch die Intention des Äußernden zu beachten und der Kontext, in dem die Bewertung gemacht wird (vgl. BVerfG, B. v. 26.06.1990, Az. 1 BvR 1165/89 - Zwangsdemokrat).
  • LG Berlin, 14.05.2009 - 27 O 250/09
    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    Auch Unternehmen genießen Persönlichkeitsschutz, soweit sie in ihrem Tätigkeitsbereich in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen werden (HansOLG, Urt. v. 10.04.2007, Az. 7 U 143/06, LG Berlin, Urt. v. 14.05.2009, Az. 27 O 250/09).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    Wenn sich einer Äußerung die Behauptung einer konkret greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt und sie ein bloß pauschales Urteil enthält, tritt der tatsächliche Gehalt gegenüber der Wertung zurück und beeinflusst die Abwägung nicht (vgl. BVerfGE 61, 1, 9 f.; BVerfGE 3, 337, 344; BVerfG, NJW-RR 2001, 411).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde (BGH, Urt. v. 11.03.2008, Az. VI ZR 189/06, Rz. 15; BVerfGE 93, 266, 294; BVerfG, NJW-RR 2000, 1712).
  • BVerfG, 06.12.2002 - 1 BvR 802/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    Jedenfalls fällt die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zu Grunde liegt, regelmäßig bei der Abwägung ins Gewicht (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BVerfG, NJW 2008, 358, 359; vgl. auch BVerfG, NJW 2003, 1856, 1857; NJW 2004, 277, 278; NJW-RR 2006, 1130, 1131; BGH aaO).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG Köln, 06.10.2010 - 28 O 652/10
    Vielmehr ist die Prüfung auf ehrenkränkende Beschuldigungen erstreckt, die im Gesamtzusammenhang der offenen Einzelaussagen "versteckt" bzw. "zwischen den Zeilen" stehen könnten (vgl. BGH, NJW 2006, 601).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Verurteilungen zu Widerruf und

  • OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06

    Allgemeines Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Fernsehfilm in Anlehnung an einen

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • OLG Köln, 03.05.2011 - 15 U 194/10

    Anspruch auf Unterlassung einer abwertenden Kritik über ein Gourmetrestaurant in

    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 06.10.2010 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 652/10 - abgeändert:.
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