Rechtsprechung
LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 654/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfasst Kapitalgesellschaften bei Betroffenheit in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder Wirtschaftsunternehmen; Berücksichtigung der Rechtmäßigkeit des Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit bei ...
- damm-mann.de
Keine Anwendung der Stolpe Rechtsprechung bei verdeckten Behauptungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 3; BGB § 823; BGB § 1004
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfasst Kapitalgesellschaften bei Betroffenheit in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder Wirtschaftsunternehmen; Berücksichtigung der Rechtmäßigkeit des Eingriffs in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit bei ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Eindrücke aus Presseberichten verletzten nicht das Unternehmenspersönlichkeitsrecht
- titelschutzanzeiger.de (Kurzinformation)
Keine Anwendung der Stolpe-Rechtsprechung bei verdeckten Behauptungen
- damm-mann.de (Kurzinformation)
Keine Anwendung der Stolpe Rechtsprechung bei verdeckten Behauptungen
Papierfundstellen
- afp 2012, 185
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 654/11
Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 3047). - BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 654/11
Für die Anwendung der so genannten Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG NJW 2006, 207, 209 - "IM-Sekretär" Stolpe) ist nur bei Aussagen Raum, die vom maßgeblichen Publikum überhaupt als eine geschlossene, aus sich heraus aussagekräftige Tatsachenbehauptung wahrgenommen wird (BVerfG NJW 2010, 3501, 3502 - Genmilch). - BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen …
Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 654/11
Für die Anwendung der so genannten Stolpe-Rechtsprechung (BVerfG NJW 2006, 207, 209 - "IM-Sekretär" Stolpe) ist nur bei Aussagen Raum, die vom maßgeblichen Publikum überhaupt als eine geschlossene, aus sich heraus aussagekräftige Tatsachenbehauptung wahrgenommen wird (BVerfG NJW 2010, 3501, 3502 - Genmilch).
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 654/11
Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. BGH NJW 2006, 601, 603). - LG Hamburg, 01.10.2010 - 324 O 3/10
Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 654/11
Dies ist jedoch bei zwischen den Zeilen zum Ausdruck kommenden Aussagen nicht anzunehmen, wenn sich die Aussage für den Leser nicht unabweislich aufdrängt (LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010, 2034 O 3/10, BeckRS 2011, 21810), c). - BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85
Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel
Auszug aus LG Köln, 30.11.2011 - 28 O 654/11
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfasst auch Kapitalgesellschaften wie die Verfügungsklägerin, wenn sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch als Arbeitgeber oder als Wirtschaftsunternehmen betroffen sind (BGH NJW 1986, 2951).
- LG Köln, 13.02.2013 - 28 O 773/11
Sohn von Franz Josef Strauß gewinnt Prozess um Erbschaftsgerüchte
Dies ist jedoch bei zwischen den Zeilen zum Ausdruck kommenden Aussagen nicht anzunehmen, wenn sich die Aussage für den Leser nicht unabweislich aufdrängt (LG Köln, Urt. v. 30.11.2011, 28 O 654/11, Rz. 28 - zit. nach Juris;… LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010, 2034 O 3/10, BeckRS 2011, 21810). - LG Köln, 19.11.2014 - 28 O 211/14
Unterlassungsanspruch eines Fernsehmoderators wegen Eindruckserweckung der …
Dies ist jedoch bei zwischen den Zeilen zum Ausdruck kommenden Aussagen nicht anzunehmen, wenn sich die Aussage für den Leser nicht unabweislich aufdrängt (LG Köln, Urt. v. 30.11.2011, 28 O 654/11, Rz. 28 - zit. nach Juris;… LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010, 2034 O 3/10, BeckRS 2011, 21810). - LG Köln, 27.02.2013 - 28 O 441/12
Sohn eines ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten kann Unterlassung einer …
Dies ist jedoch bei zwischen den Zeilen zum Ausdruck kommenden Aussagen nicht anzunehmen, wenn sich die Aussage für den Leser nicht unabweislich aufdrängt (LG Köln, Urt. v. 30.11.2011, 28 O 654/11, Rz. 28 - zit. nach Juris;… LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010, 2034 O 3/10, BeckRS 2011, 21810). - LG Köln, 11.12.2013 - 28 O 252/13
Unterlassungsanspruch eines Waffenherstellers bzgl. einer Berichterstattung …
Dies ist jedoch bei zwischen den Zeilen zum Ausdruck kommenden Aussagen nicht anzunehmen, wenn sich die Aussage für den Leser nicht unabweislich aufdrängt (LG Köln, Urt. v. 30.11.2011, 28 O 654/11, Rz. 28 - zit. nach Juris;… LG Hamburg, Urt. v. 01.10.2010, 2034 O 3/10, BeckRS 2011, 21810). - LG Köln, 15.02.2023 - 31 O 68/21 Stehen sich als widerstreitende Interessen die Meinungsfreiheit und das Persönlichkeitsrecht gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt (LG M., BeckRS 2011, 27225).