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   LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 695/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17131
LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 695/11 (https://dejure.org/2013,17131)
LG Köln, Entscheidung vom 17.07.2013 - 28 O 695/11 (https://dejure.org/2013,17131)
LG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 28 O 695/11 (https://dejure.org/2013,17131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Angemessene Honorarhöhe für Journalisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeilenhonorar eines hauptberuflich freien Journalisten bei einer Tätigkeit an Tageszeitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Journalist setzt deutlich höheres Honorar gerichtlich durch

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Freie Mitarbeiter sind kein Freiwild

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anspruch auf Anpassung der Journalisten-Vergütung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Freien Journalisten höhere Zeilenhonorare zugesprochen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeitungsjournalist kann angemessene Nachvergütung verlangen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeitungsjournalist kann angemessene Nachvergütung verlangen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Mehr Geld für freie Journalisten

  • socialmediarecht.de (Kurzinformation)

    "Wer billig kauft, kauft zweimal" - Auch im Urheberrecht

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Unangemessen niedriges Zeilenhonorar: Nachzahlung für freien Journalisten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14

    GVR Tageszeitungen II - Urheberrecht: Anwendungsbereich der angemessenen

    Das Landgericht hat dem Antrag teilweise stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung von insgesamt 10.599,21 EUR verurteilt (LG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 28 O 695/11, juris).
  • LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12

    Freier Journalist - Angemessene Urhebervergütung des Zeitungsjournalisten:

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - einhellig anerkannt, dass der Urheber, der eine angemessene Vergütung nach § 32 UrhG begehrt, für vergangene Zeiträume ohne weiteres auf Zahlung klagen kann, ohne dass es einer vorgeschalteten Klage auf Einwilligung in eine Vertragsänderung bedarf (LG Potsdam, Urteil vom 13. Februar 2013 - 2 O 181/12; LG Köln, Urteile vom 17. Juli 2013 - 28 O 1129/11 und 28 O 695/11, jeweils juris).

    Ist der Zeitungsverlag aufgrund einer im Sinne einer Exklusivität gelebten Zusammenarbeit mit dem Urheber tatsächlich in den Genuss des Erstdrucks von Berichten über tagesaktuelle Ereignisse gekommen, steht dem Urheber auch die für die Einräumung des Erstdruckrechts angemessene Vergütung zu; der Verlag darf den Urheber nicht wegen des Fehlens einer ausdrücklichen Vereinbarung über den Umfang der Rechteeinräumung so behandeln, als habe er ihm lediglich einen Zweitdruck ermöglicht (im Ergebnis ähnlich LG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 28 O 695/11, juris Rn. 27 ff, das aus diesem Grund allerdings einen Abschlag von 15% auf die nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln als angemessen angesehenen Zeilenhonorare vornimmt).

  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 145/13

    Berechnung des Honorars eines Journalisten nach den gemeinsamen Vergütungsregeln

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des LG Köln vom 17. Juli 2013 (28 O 695/11) abzuändern und die Klage abzuweisen.
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