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   LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16   

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https://dejure.org/2016,51518
LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16 (https://dejure.org/2016,51518)
LG Köln, Entscheidung vom 13.07.2016 - 28 O 7/16 (https://dejure.org/2016,51518)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 28 O 7/16 (https://dejure.org/2016,51518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Löschungsanspruch eines Arztes hinsichtlich Veröffentlichung der persönlichen Daten auf Ärztebewertungsportal

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Erfolgt die Datenverarbeitung "als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke" , ist sie also lediglich Hilfsmittel zur Erfüllung bestimmter anderer, eigener Zwecke der datenverarbeitenden Stelle, so beurteilt sich ihre Zulässigkeit nach § 28 BDSG (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, NJW 2009, 2888).

    Werden die Daten hingegen geschäftsmäßig "zum Zwecke der Übermittlung" verarbeitet, ist die Datenübermittlung selbst also eigentlicher Geschäftsgegenstand, so gilt § 29 BDSG (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, NJW 2009, 2888).

    Weil die Tätigkeit auf Wiederholung gerichtet und auf eine gewisse Dauer angelegt ist, erfolgen Datenerhebung und Datenspeicherung - wie für die Anwendung des § 29 BDSG erforderlich - auch geschäftsmäßig (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, NJW 2009, 2888).

    Die Erhebung der Daten erfolgt vielmehr primär im Informationsinteresse und für den Meinungsaustausch der Nutzer (vgl. BGH, NJW 2009, 2888).

  • LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen die Platzierung von Eintragungen im Rahmen

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Schließlich sei zu beachten, dass die Beklagte entgegen einem rechtskräftigen Urteil des LG München I - 37 O 19570/14 - Ärzten weiterhin die Möglichkeit eröffne, in Fachgebiets-Rankings oben zu stehen.

    Außerdem sei zu beachten, dass die Beklagte den Anforderungen, welche das LG München I - 37 O 19570/14 - an die Darstellung einer Werbeanzeige in einer Suchtrefferliste aufgestellt habe, durch die Hinzufügung des Wortes "Anzeige" nachgekommen sei.

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind (vgl. BGH, VersR 1994, 57; VersR 1986, 992).

    Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für "falsch" oder für "ungerecht" halten (BGH, NJW 2000, 3421; VersR 1994, 57; NJW 1978, 1797).

  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSG, der hier Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2014 - VI ZR 358/13), sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist.

    Die Umstände des Streitfalls erfordern aber eine Würdigung im Zusammenhang mit der Speicherung der Bewertungen, weil nur die gemeinsame Verwendung der Daten den von der Bekl. verfolgten Zweck erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2014 - VI ZR 358/13).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Auch die Form der Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äußernden (BVerfGE 60, 234).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (vgl. BGH, NJW 2009, 3580).
  • BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85

    Abwehr rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind (vgl. BGH, VersR 1994, 57; VersR 1986, 992).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für "falsch" oder für "ungerecht" halten (BGH, NJW 2000, 3421; VersR 1994, 57; NJW 1978, 1797).
  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76

    "Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?" (Heinrich Böll; DER SPIEGEL 3/1972)

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für "falsch" oder für "ungerecht" halten (BGH, NJW 2000, 3421; VersR 1994, 57; NJW 1978, 1797).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2016 - 28 O 7/16
    Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen (BVerfGE 24, 278).
  • OLG Köln, 05.01.2017 - 15 U 121/16

    Rechtmäßigkeit der Speicherung von Beurteilungen über Ärzte und deren

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 7/16) wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat die Klage mit Urteil vom 13.07.2016 (28 O 7/16, GA 209 ff.) abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das am 13.07.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 7/16) aufzuheben und der Klage gemäß den erstinstanzlichen Schlussanträgen stattzugeben.

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