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   LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02   

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https://dejure.org/2003,2672
LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02 (https://dejure.org/2003,2672)
LG Köln, Entscheidung vom 26.11.2003 - 28 O 706/02 (https://dejure.org/2003,2672)
LG Köln, Entscheidung vom 26. November 2003 - 28 O 706/02 (https://dejure.org/2003,2672)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    GG Art. 1, 2; BGB §§ 823 Abs. 1, 1004; TDG § 11
    Haftung des Internet-Portalbetreibers für eingestellte verleumderische Äußerungen

  • aufrecht.de

    Haftung der Portal-Betreiber für Kleinanzeigen

  • stroemer.de

    Insolventer Porsche-Verkäufer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Internetportal-Betreiber wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einstellung einer Verkaufsanzeige eines unbekannten Nutzers in die Verkaufsplattform des Internetportals; Ausgestaltung der ...

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkaufsanzeige im Internet - Haftung für Spaßanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; ZPO § 287
    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Internetportal-Betreiber wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einstellung einer Verkaufsanzeige eines unbekannten Nutzers in die Verkaufsplattform des Internetportals; Ausgestaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Betreiber eines Gebrauchtwagenmarktes im Internet haftet für Annonceninhalt

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Art. 1, 2 GG; §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; § 11 TDG
    Haftung des Internet-Portalbetreibers für eingestellte verleumderische Äußerungen; Internetrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung eines Portal-Betreibers für Kleinanzeigen

  • beck.de (Leitsatz)

    Wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung in einem Internetportal

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung eines Portal-Betreibers für Kleinanzeigen

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenster.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wann haften Internetprovider? (Dr. Thomas Hoeren, Münster; FAZ vom 27.04.2005, Nr. 97 Seite 2)

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 183
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGHZ 128, 1 ff.).

    Daher ist auch die Prävention, die grundsätzlich bei der Bemessung von Schmerzensgeld zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, NJW 1995, S. 861 ff.), für die Höhe des Anspruchs von Bedeutung.

  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 26/71

    Verantwortlichkeit für Anzeigen bzw. Inserate in einer Zeitung

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    Grundsätzlich erstreckt sich die Haftung der Beklagten auch auf die Veröffentlichung von Anzeigen (BGHZ 59, 76 ff.).

    Besondere Vorsicht mag bei solchen Anzeigen geboten sein, die nicht selten von Dritten ohne Wissen der Betroffenen aus zu mißbilligenden Umständen aufgegeben werden (vgl. BGHZ 59, 76 ff).

  • OLG Hamburg, 22.09.1994 - 3 U 106/94

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    Nach alledem erscheint ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend, einen Ausgleich für die erlittene schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechte zu schaffen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1995, S. 220 ff).
  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    Auch wenn damit der Sachverhalt nicht vollen Umfangs erschöpft wird, ist vielmehr zu prüfen, in welchem Umfang dieser eine hinreichende Grundlage für die Schätzung zumindest eines in jedem Fall eingetretenen Mindestschadens bietet (BGH, NJW 1994, 663 ff, m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    Die für einen Unterlassungsanspruch stets notwendige Wiederholungsgefahr ist gegeben, da die oben genannten Äußerungen rechtswidrig waren und dies die tatsächlich Vermutung begründet, daß die Aussagen wiederholt werden könnten (vgl. BGH, NJW 1986, 2503 ff. m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH in NJW 1996, S. 985 ff. 733, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.02.1986 - 6 U 30/85

    Ferienprospekt

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    (vgl. OLG Frankfurt in AfP 1986, S. 140 f., m.w.N.): Durch die Anzeige gereift die Beklagte rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers (§ 823 Abs. 1 BGB) ein.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    Hierfür kommt es in Abgrenzung zur Meinungsäußerung darauf an, ob die Äußerung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGHZ 139, 95, 102 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 20.05.1992 - 1 U 20/92

    Deutschlands ärmster Prinz

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    Die Vermögensverhältnisse einer Person gehören grundsätzlich der Privatsphäre an (vgl. OLG Hamburg, AfP 1992, S. 376 f., m.w.N.).
  • LG Mainz, 24.09.2002 - 1 O 204/02

    Zu den Anforderungen an einen Geldentschädigungsanspruch

    Auszug aus LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02
    Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung zwar zur Erziehlung eines wirtschaftlichen Gewinnes erfolgte, jedoch der Verbreitungsgrand der Anzeige aufgrund der Veröffentlichung im Verhältnis zu einer Veröffentlichung beispielsweise im Fernsehen (vgl. LG Mainz, Urteil vom 24.09.2002, Az 1 O 204/02) eher als gering anzusehen ist.
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