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   LG Köln, 12.09.2012 - 28 O 729/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39267
LG Köln, 12.09.2012 - 28 O 729/07 (https://dejure.org/2012,39267)
LG Köln, Entscheidung vom 12.09.2012 - 28 O 729/07 (https://dejure.org/2012,39267)
LG Köln, Entscheidung vom 12. September 2012 - 28 O 729/07 (https://dejure.org/2012,39267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung eines groben bzw. auffälligen Missverhältnisses zwischen der Vergütung für die Erstellung von Bildwerken in Design-Büchern und den Erträgen und Vorteilen aus der Verwertung der Werke durch den beklagten Verlag; Verjährung von Ansprüchen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 54
  • ZUM 2013, 422
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 127/10

    Das Boot

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2012 - 28 O 729/07
    Da die gesamten Beziehungen des Urhebers zum Verwerter zu berücksichtigen sind, können nach Maßgabe der Umstände aber auch bereits geringere Abweichungen ein auffälliges Missverhältnis begründen (BGH vom 22.09.2011, I ZR 127/10, GRUR 2012, 496ff).

    Begründen diese ein auffälliges Missverhältnis, widerspräche es der Zielsetzung des Gesetzes dem Urheber nur deshalb keine angemessene Vergütung zuzuerkennen, weil in die Zeit nach dem 28.03.2002 fallende Umstände für sich betrachtet kein auffälliges Missverhältnis begründen (vgl. BGH vom 22.09.2011, I ZR 127/10, GRUR 2012, 496ff).

    In die Betrachtung mit einzubeziehen sind nach den vorstehenden Erwägungen überdies auch die Umsatzerlöse aus der Zeit vor dem 31.12.2001, sofern und soweit sie nicht bereits bei einem früheren Anspruch auf Anpassung der Vergütung berücksichtigt worden sind (BGH vom 22.09.2011, I ZR 127/10, GRUR 2012, 496ff).

    Vielmehr gehören zu den gesamten Beziehungen der Parteien auch die mit einzelnen Werken der Kläger erwirtschafteten Verluste (BGH vom 22.09.2011, I ZR 127/10, GRUR 2012, 496ff).

  • LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 577/07

    Anpassung einer Vergütung eines Kunsthistorikers aufgrund der verfassten und

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2012 - 28 O 729/07
    In einem vergleichbaren Sachverhalt hat die Kammer durch Urteil vom 04.11.2009 (28 O 577/07) erkannt, dass mit Blick auf das dort streitgegenständliche Werk, einer Monografie zum Thema Claude Monet, eine Beteiligung in Höhe von 4% am Bruttoerlös des Verlages angemessen sei.

    Selbst wenn man entsprechend der Argumentation der Kläger unterstellt, dass der schöpferische Anteil der Kläger an den vorliegenden Werken größer ist, als in dem Verfahren 28 O 577/07 - die Beweisaufnahme hat insoweit nach Auffassung der Kammer jedenfalls nicht ergeben, dass nennenswerte schöpferische Leistungen aus dem Haus der Beklagten erfolgt sind -, führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung.

    Denn die an die Kläger gezahlte Vergütung betrug nach den obigen Ausführungen bezogen auf die Bruttoerlöse der Beklagten im Zeitraum 1999 - 2011 13% und lag damit weit über den in dem Verfahren 28 O 577/07 als angemessen erkannten 4% der Verlagserlöse.

  • OLG Köln, 06.11.2009 - 6 U 47/09

    Verjährung von Ansprüchen eines Autors nach dem sog. "Bestseller-" und dem

    Auszug aus LG Köln, 12.09.2012 - 28 O 729/07
    a) Zur Frage der Verjährung der Ansprüche aus § 36 a.F. UrhG und § 32a UrhG hat das Oberlandesgericht in dem Berufungsurteil vom 06.11.2009 (6 U 47/09) betreffend die Berufung der Beklagten gegen das in dieser Sache auf der ersten Stufe ergangene Teilurteil der Kammer vom 18.03.2009 ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16290
LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07 (https://dejure.org/2009,16290)
LG Köln, Entscheidung vom 18.03.2009 - 28 O 729/07 (https://dejure.org/2009,16290)
LG Köln, Entscheidung vom 18. März 2009 - 28 O 729/07 (https://dejure.org/2009,16290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das grundsätzliche Bestehen eines Anspruchs auf Auskunft und Rechnungslegung; Anforderungen an die urheberrechtliche Schutzwürdigkeit von Sprachwerken und Sammelwerken in Bezug auf die Schöpfungshöhe; Ausformung des urheberrechtlichen Anspruchs auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Sie weist dem Urheber einen Anspruch auf Einwilligung in eine Vertragsanpassung nur unter der strengen Voraussetzung zu, dass der Verwerter aus der Werknutzung einen unerwartet hohen Gewinn gezogen hat, der zu dem Urheber gezahlten Entgelt in einem groben Missverhältnis steht (BGH GRUR 1991, 901 - Horoskop-Kalender).

    Zum anderen findet § 36 UrhG a.F. auch auf Verträge Anwendung, bei denen die hohen Erträgnisse der Nutzung zwar bei Vertragsschluss noch nicht als wahrscheinlich vorauszusetzen waren, jedoch im Bereich des Möglichen lagen (BGH GRUR 1991, 901 - Horoskop-Kalender; BGH GRUR 1998, 681, 683-Comic-Übersetzungen).

    Dies geschieht in einer objektiven, wirtschaftlich orientierten Prüfung, die anhand der Auffassung der Urheber und Verwerter des betreffenden Bereichs unter Berücksichtigung auch allgemeiner Wertungskriterien unter Inbetrachtziehung der Branchenübung vorzunehmen ist (BGH GRUR 1991, 901 - Horoskop-Kalender).

    Dies geschieht in einer objektiven, wirtschaftlich orientierten Prüfung, die anhand der Auffassung der Urheber und Verwerter des betreffenden Bereichs unter Berücksichtigung auch allgemeiner Wertungskriterien unter Inbetrachtziehung der Branchenübung vorzunehmen ist (BGH GRUR 1991, 901 - Horoskop-Kalender).

    Bei einem krassen Abweichen der vereinbarten Urhebervergütung von derjenigen, die sich bei einem an der unteren Vergütungsgrenze orientierten Beteiligungshonorar ergeben hätte, spricht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen dieser Voraussetzung (BGH GRUR 1991, 901, 903 - Horoskop-Kalender).

    Der Anspruch aus § 36 UrhG a.F. ist nämlich nicht schon dann ausgeschlossen, wenn das grobe Missverhältnis, ohne dass dies bei den Verhandlungen zum Ausdruck gekommen wäre, als mehr oder weniger wahrscheinliche Möglichkeit voraussehbar war, weil dies dem Zweck des § 36 UrhG, gerade den unerfahrenen oder den bei Vertragsschluss in wirtschaftlicher Not befindlichen Urheber zu schützen, widersprechen würde (BGH GRUR 1991, 901, 902- Horoskop-Kalender).

  • OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03

    Verjährung des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Vielmehr kann der Urheber grundsätzlich immer dann, wenn auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen solchen Anspruch bestehen, Auskunft und Rechnungslegung verlangen, um anschließend im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (BGH GRUR 2002, 602 - Musikfragmente; OLG Köln GRUR-RR 2004, 161).

    Dies war zur Zeit des Vertragsschlusses die 30-jährige und heute gemäß Art. 229 § 6 EGBGB in der Regel die 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB (OLG Köln GRUR-RR 2004, 161, 162).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Anhaltspunkte, die eine Auskunftsklage begründen können, nicht ausreichend sind, um einen Verjährungsbeginn anzunehmen (vgl. OLG Köln in GRUR-RR 2004, 161, 162).

    Anders als in der Entscheidung des OLG München (GRUR-RR 2004, 161) macht der Kläger zu 1. bereits in der Klageschrift letztlich Ansprüche (hier die noch nicht bezifferten Zahlungsansprüche) geltend, die ausdrücklich ihm neben der Klägerin zu 2. zur gesamten Hand zustehen.

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Vielmehr kann der Urheber grundsätzlich immer dann, wenn auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen solchen Anspruch bestehen, Auskunft und Rechnungslegung verlangen, um anschließend im Einzelnen die weiteren Voraussetzungen dieses Anspruchs ermitteln und die zu zahlende Vergütung berechnen zu können (BGH GRUR 2002, 602 - Musikfragmente; OLG Köln GRUR-RR 2004, 161).

    Für den Auskunftsanspruch genügt es also, dass der Urheber auf Grund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für einen solchen Anspruch und gegebenenfalls die Gründe plausibel darlegt, warum ihm eine weitere Spezifizierung der Anspruchsvoraussetzungen nicht möglich ist (BGH GRUR 2002, 602 - Musikfragmente).

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 210/86

    "Kopierwerk"; Ansprüche der GEMA gegenüber dem Betreiber eines Kopierwerks

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Er besteht aber im Hinblick auf alle Ansprüche auf der Grundlage von Treu und Glauben (st. Rspr., vgl. BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung II; BGH GRUR 1988, 604, 605 - Kopierwerk).

    Der Anspruch setzt auf der Seite des Verletzten voraus, dass dieser in entschuldbarer Weise über das Bestehen (so ausdrücklich BGH GRUR 1988, 604, 605 - Kopierwerk) oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchführung seines Anspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag.

  • OLG München, 28.08.2003 - 29 U 5597/02

    Beteiligung eines Übersetzers an den Erträgnissen

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Dass die Kläger etwa zeitnah Kenntnis von dem Erfolg der Kunst- und Sachbücher hatten, ist ebenfalls von der Beklagten nicht ausreichend vorgetragen worden (vgl. zu dieser Frage: OLG München ZUM 2003, 970 ff.).
  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Insbesondere führen die Kennzeichen in den Katalogen der Beklagten, die unstreitig an die Kläger übersandt wurden, nicht zu der Annahme, dass die Kläger im relevanten Zeitraum vor einer sich geradezu aufdrängenden Kenntnis die Augen verschlossen hätten (vgl. BGH NJW 2001, 1721, 1722).
  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Dann unterbricht jedoch die Klage des Klägers zu 1. die Verjährung insgesamt (vgl. Heinrichs in Palandt, BGB, 67. Auflage, § 204, Rn. 9; BGH in NJW 1985, 1826).
  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 4 U 157/07

    Online-Veröffentlichung von Zeitschriften

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Die Auswahl der Objekte und Lichtbilder stellt sich auch als eine eigene persönliche geistige Schöpfungen der Kläger dar, da sich hierin vor allem die von ihnen getroffene Entscheidung über die Dokumentationswürdigkeit der einzelnen Objekte widerspiegelt (vgl. OLG Hamm, ZUM 2008, 598, m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1958 - I ZR 15/58

    Einheitsfahrschein

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Ein Sprachwerk setzt vor diesem Hintergrund voraus, dass durch das Mittel der Sprache ein gedanklicher Inhalt vermittelt wird (BGH GRUR 1959, 251 - Einheitsfahrschein).
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 729/07
    Er besteht aber im Hinblick auf alle Ansprüche auf der Grundlage von Treu und Glauben (st. Rspr., vgl. BGHZ 95, 285, 288 - GEMA-Vermutung II; BGH GRUR 1988, 604, 605 - Kopierwerk).
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79

    Fragensammlung

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

  • OLG Köln, 06.11.2009 - 6 U 47/09

    Verjährung von Ansprüchen eines Autors nach dem sog. "Bestseller-" und dem

    I.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18.3.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 729/07 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1.) Die Klage wird mit den als Hauptantrag noch gestellten Auskunftsanträgen abgewiesen.
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