Rechtsprechung
   LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23418
LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18 (https://dejure.org/2018,23418)
LG Köln, Entscheidung vom 25.07.2018 - 28 O 74/18 (https://dejure.org/2018,23418)
LG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 28 O 74/18 (https://dejure.org/2018,23418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fiktive Lizenzgebühr wegen werblicher Vereinnahmung eines Prominenten

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Fiktive Lizenzgebühr wegen werblicher Vereinnahmung eines Prominenten

Sonstiges

  • schertz-bergmann.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Günther Jauch gegen BAUER XCEL MEDIA: Lizenzanspruch wegen unerlaubter Clickbaiting-Werbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2018, 889
  • afp 2018, 457
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10

    Playboy am Sonntag

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Anerkannt ist im Ausgangspunkt zunächst, dass Werbung für ein Produkt nicht nur darin bestehen kann, wenn der Werbewert oder das Image einer abgebildeten Person auf das zu bewerbende Produkt übertragen wird, sondern vielmehr bereits dann vorliegt, wenn die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten durch die Abbildung einer Person auf das zu bewerbende Produkt gelenkt wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012, I ZR 234/10 - Playboy am Sonntag, juris Rn. 17 f.; Urt. v. 18.11.2010, I ZR 119/08 - Markt & Leute, juris Rn. 33, 48) bzw. aufgrund der Darstellung bei dem Leser eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt entsteht (BGH, Urt. v. 11.3.2009, I ZR 8/07 - Wer wird Millionär?, juris Rn. 13).

    Die Kammer ist der Auffassung, dass in Fällen wie dem vorliegenden darüber hinaus nicht zu verlangen ist, dass dem Beitrag ein "generell werbender Charakter" für das beworbene Produkt zukommen müsste (vgl. BGH v. 31.5.2012, a.a.O. juris Rn. 18), und in Fällen, in denen dies zu verneinen wäre, im Umkehrschluss bereits aus diesem Grunde nicht von Werbung, sondern von einer publizistisch-redaktionellen Verwendung des Bildnisses auszugehen wäre, die dann - unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit - nicht Grundlage für einen Lizenzentschädigungsanspruch sein könnte.

  • OLG Hamburg, 02.05.2006 - 7 U 19/06

    Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung des Fotos

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Zahlung einer Lizenz setzt voraus, dass der Verletzte nach der Verkehrssitte ein Entgelt hätte beanspruchen können, so dass der in Anspruch Genommene auf Kosten des Verletzten einen vermögenswerten Vorteil erlangt hat (OLG Hamburg, ZUM 2006, 639; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 14, Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 119/08

    Markt & Leute

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Anerkannt ist im Ausgangspunkt zunächst, dass Werbung für ein Produkt nicht nur darin bestehen kann, wenn der Werbewert oder das Image einer abgebildeten Person auf das zu bewerbende Produkt übertragen wird, sondern vielmehr bereits dann vorliegt, wenn die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten durch die Abbildung einer Person auf das zu bewerbende Produkt gelenkt wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012, I ZR 234/10 - Playboy am Sonntag, juris Rn. 17 f.; Urt. v. 18.11.2010, I ZR 119/08 - Markt & Leute, juris Rn. 33, 48) bzw. aufgrund der Darstellung bei dem Leser eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt entsteht (BGH, Urt. v. 11.3.2009, I ZR 8/07 - Wer wird Millionär?, juris Rn. 13).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Soweit der Bundesgerichtshof früher verlangte, dass ein Schadens- oder Bereicherungsausgleich auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr ein grundsätzliches Einverständnis des Abgebildeten mit der Vermarktung seines Rechts am eigenen Bild voraussetze (vgl. BGHZ 26, 349 [353] = GRUR 1958, 408 - Herrenreiter; BGHZ 30, 7 [16f.] = GRUR 1959, 430 - Caterina Valente; BGH, GRUR 1979, 732 [734] - Fußballtor), ist dieses Kriterium inzwischen aufgegeben worden (BGH, Urt. v. 26.10.2006, I ZR 182/04 - Rücktritt des Finanzministers, juris Rn. 12).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Soweit der Bundesgerichtshof früher verlangte, dass ein Schadens- oder Bereicherungsausgleich auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr ein grundsätzliches Einverständnis des Abgebildeten mit der Vermarktung seines Rechts am eigenen Bild voraussetze (vgl. BGHZ 26, 349 [353] = GRUR 1958, 408 - Herrenreiter; BGHZ 30, 7 [16f.] = GRUR 1959, 430 - Caterina Valente; BGH, GRUR 1979, 732 [734] - Fußballtor), ist dieses Kriterium inzwischen aufgegeben worden (BGH, Urt. v. 26.10.2006, I ZR 182/04 - Rücktritt des Finanzministers, juris Rn. 12).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Anerkannt ist im Ausgangspunkt zunächst, dass Werbung für ein Produkt nicht nur darin bestehen kann, wenn der Werbewert oder das Image einer abgebildeten Person auf das zu bewerbende Produkt übertragen wird, sondern vielmehr bereits dann vorliegt, wenn die Aufmerksamkeit der Werbeadressaten durch die Abbildung einer Person auf das zu bewerbende Produkt gelenkt wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2012, I ZR 234/10 - Playboy am Sonntag, juris Rn. 17 f.; Urt. v. 18.11.2010, I ZR 119/08 - Markt & Leute, juris Rn. 33, 48) bzw. aufgrund der Darstellung bei dem Leser eine gedankliche Verbindung zwischen dem Abgebildeten und dem beworbenen Produkt entsteht (BGH, Urt. v. 11.3.2009, I ZR 8/07 - Wer wird Millionär?, juris Rn. 13).
  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Soweit der Bundesgerichtshof früher verlangte, dass ein Schadens- oder Bereicherungsausgleich auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr ein grundsätzliches Einverständnis des Abgebildeten mit der Vermarktung seines Rechts am eigenen Bild voraussetze (vgl. BGHZ 26, 349 [353] = GRUR 1958, 408 - Herrenreiter; BGHZ 30, 7 [16f.] = GRUR 1959, 430 - Caterina Valente; BGH, GRUR 1979, 732 [734] - Fußballtor), ist dieses Kriterium inzwischen aufgegeben worden (BGH, Urt. v. 26.10.2006, I ZR 182/04 - Rücktritt des Finanzministers, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses stellt einen Eingriff in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild wie auch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet grundsätzlich - neben dem Verschulden voraussetzenden Schadensersatzanspruch - einen Anspruch aus Eingriffskondiktion auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr (vgl. BGH, GRUR 2000, 715 [716] - Der blaue Engel; ferner BVerfG, GRUR 2006, 1049).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Die unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses stellt einen Eingriff in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild wie auch des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet grundsätzlich - neben dem Verschulden voraussetzenden Schadensersatzanspruch - einen Anspruch aus Eingriffskondiktion auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr (vgl. BGH, GRUR 2000, 715 [716] - Der blaue Engel; ferner BVerfG, GRUR 2006, 1049).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus LG Köln, 25.07.2018 - 28 O 74/18
    Soweit der Bundesgerichtshof früher verlangte, dass ein Schadens- oder Bereicherungsausgleich auf der Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr ein grundsätzliches Einverständnis des Abgebildeten mit der Vermarktung seines Rechts am eigenen Bild voraussetze (vgl. BGHZ 26, 349 [353] = GRUR 1958, 408 - Herrenreiter; BGHZ 30, 7 [16f.] = GRUR 1959, 430 - Caterina Valente; BGH, GRUR 1979, 732 [734] - Fußballtor), ist dieses Kriterium inzwischen aufgegeben worden (BGH, Urt. v. 26.10.2006, I ZR 182/04 - Rücktritt des Finanzministers, juris Rn. 12).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Das Landgericht hat entschieden, dass dieser Klageantrag dem Grunde nach gerechtfertigt ist (LG Köln, ZUM 2018, 889).
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das Teil- und Grundurteil des Landgerichts Köln vom 25.07.2018 (28 O 74/18) abgeändert und insgesamt - unter Einbeziehung des rechtskräftigen Tenors zu Ziff. 2 - insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Teil- und Grundurteils des Landgerichts Köln vom 25.07.2018 - 28 O 74/18 - die Klage im Hinblick auf den Tenor zu Ziff. 1 (Lizenzanspruch dem Grunde nach) abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht