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   LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09   

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https://dejure.org/2010,1731
LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09 (https://dejure.org/2010,1731)
LG Köln, Entscheidung vom 13.01.2010 - 28 O 756/09 (https://dejure.org/2010,1731)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 28 O 756/09 (https://dejure.org/2010,1731)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Telemedicus

    Zeitschriftenwerbung mit Prominentenfoto

  • aufrecht.de

    Unzulässige Werbung einer Zeitschrift mit Promi-Foto

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Eigenwerbung der Presse; Anspruch auf Unterlassung einer Zeitschriftenwerbung mit dem Bildnis einer Person; Voraussetzungen für die Werbung mit einem bereits vergriffenen Zeitschriftencover

  • rechtambild.de

    Abbildung von Prominenten zur Werbung für eigene Presseerzeugnisse zulässig

  • kanzlei.biz

    Ausnahmeregelung für Promis

  • kanzlei.biz

    Ausnahmeregelung für Promis

  • presserecht-aktuell.de

    Veröffentlichung des Bildes eines prominenten Schlagerstars nicht ohne Einwilligung im Rahmen einer Eigenwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 22 KUG; Art. 1, 2 GG
    Verlag darf Prominentenbild nicht ungefragt als Zugpferd für den Absatz der eigenen Zeitschrift verwenden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Promi-Foto zur Eigenwerbung einer Zeitschrift bedarf Einwilligung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Promi-Bildveröffentlichung in Werbeanzeige ohne Informationszweck rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verhängung eines Ordnungsmittels bei fehlendem Verschulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbekampagne für Zeitschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2010, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Denn auf § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG kann sich nach der Rechtsprechung derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresses der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will (BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01, NJW 2002, 2317 = GRUR 2002, 690 - Marlene Dietrich ).

    Grundsätzlich ist ein Presseunternehmen dazu berechtigt, ihm Rahmen der Eigenwerbung für seine Medien, den Inhalt der Zeitschrift oder auf ihrem Titel verwendete Bildnisse auch außerhalb der Zeitschrift in anderen Medien zur Werbung für die Zeitschrift zu verwenden, indem bebilderte Ausschnitte des Inhalts oder das Titelblatt in der Werbung gezeigt werden (BGH, 14.05.2002, a. a. O.; OLG München NJW-RR 2000, 29; LG Köln AfP 1982, 49; Wenzel/Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, RN 8.89, 8.95 f).

    Werbung darf nicht allein der Befriedigung von Geschäftsinteressen dienen, vielmehr muss sie als Kommunikationsmittel dienen, das Art und Gegenstand der Berichterstattung so ankündigt, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von der Berichterstattung erlangt und dadurch die Informationsgelegenheit wahrnehmen kann (BGH 14.05.2002, a. a. O.; OLG München AfP 2007, 237 = ZUM-RD 2007, 360).

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist darüber hinaus die Entscheidung, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll ( BGHZ 169, 340 Tz. 19 - Rücktritt des Finanzministers).

    Dagegen ist der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eröffnet, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck auch einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist ( BGH, Urt. v. 1.10.1996 - VI ZR 206/95 , GRUR 1997, 125, 126 = NJW 1997, 1152 - Bob-Dylan-CD; BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Geht es dem Werbenden nicht auch um die Befriedigung des Bedürfnisses der Allgemeinheit an der Darstellung bekannter Persönlichkeiten, sondern ausschließlich darum, durch ein unmittelbares Nebeneinanderstellen der Ware und der abgebildeten Person das Interesse der Öffentlichkeit an der Person und deren Beliebtheit auf die Ware zu übertragen, rechtfertigt dies nicht die einwilligungsfreie Nutzung des Bildnisses (vgl. BGHZ 20, 345, 352 - Paul Dahlke).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Dagegen ist der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG eröffnet, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck auch einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist ( BGH, Urt. v. 1.10.1996 - VI ZR 206/95 , GRUR 1997, 125, 126 = NJW 1997, 1152 - Bob-Dylan-CD; BGHZ 169, 340 Tz. 15 - Rücktritt des Finanzministers).
  • OLG München, 06.03.2007 - 18 U 3961/06
    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Werbung darf nicht allein der Befriedigung von Geschäftsinteressen dienen, vielmehr muss sie als Kommunikationsmittel dienen, das Art und Gegenstand der Berichterstattung so ankündigt, dass die Öffentlichkeit Kenntnis von der Berichterstattung erlangt und dadurch die Informationsgelegenheit wahrnehmen kann (BGH 14.05.2002, a. a. O.; OLG München AfP 2007, 237 = ZUM-RD 2007, 360).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Der begleitende Text darf sich aber nicht darauf beschränken, nur irgendeinen Anlass für die Abbildung zu schaffen ( BVerfGE 120, 180, 206 f.).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Die Wiederholungsgefahr wird aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung vermutet und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt.
  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Maßgeblich ist für das Eingreifen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG im Bereich der Bewerbung von Zeitschriften grundsätzlich, ob die Bildveröffentlichung ungeachtet der wirtschaftlichen Motive auch einen Informationszweck hat, welcher zu bejahen ist, wenn das Bildnis in ein thematisches Konzept mit informativem Gehalt einbezogen ist (BGH GRUR 1979, 425; Schricker/Götting, Urheberrecht, 3. Auflage, § 23KUG, RN 16).
  • LG Köln, 22.10.1980 - 78 O 294/80

    Fernsehansagerin

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Grundsätzlich ist ein Presseunternehmen dazu berechtigt, ihm Rahmen der Eigenwerbung für seine Medien, den Inhalt der Zeitschrift oder auf ihrem Titel verwendete Bildnisse auch außerhalb der Zeitschrift in anderen Medien zur Werbung für die Zeitschrift zu verwenden, indem bebilderte Ausschnitte des Inhalts oder das Titelblatt in der Werbung gezeigt werden (BGH, 14.05.2002, a. a. O.; OLG München NJW-RR 2000, 29; LG Köln AfP 1982, 49; Wenzel/Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, RN 8.89, 8.95 f).
  • OLG München, 02.09.1999 - 6 U 3740/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Zulässigkeit der

    Auszug aus LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09
    Grundsätzlich ist ein Presseunternehmen dazu berechtigt, ihm Rahmen der Eigenwerbung für seine Medien, den Inhalt der Zeitschrift oder auf ihrem Titel verwendete Bildnisse auch außerhalb der Zeitschrift in anderen Medien zur Werbung für die Zeitschrift zu verwenden, indem bebilderte Ausschnitte des Inhalts oder das Titelblatt in der Werbung gezeigt werden (BGH, 14.05.2002, a. a. O.; OLG München NJW-RR 2000, 29; LG Köln AfP 1982, 49; Wenzel/Strobl-Albeg, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, RN 8.89, 8.95 f).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07

    Der strauchelnde Liebling

  • LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17

    Fliegender Gerichtsstand bei Pressedelikten für Unterlassungs- und

    Eine unerlaubte Handlung, die auf Äußerungen in Presseerzeugnissen beruht, wird zum einen am Erscheinungsort des Druckwerkes, zum anderen aber auch an jenem Ort begangen, an dem dieses verbreitet wird (vgl. BGH NJW 1977, 1590 m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 AR 4/14 juris; LG Köln AfP 2010, 406-408; ).
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   LG Köln, 08.03.2010 - 28 O 756/09   

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https://dejure.org/2010,14229
LG Köln, 08.03.2010 - 28 O 756/09 (https://dejure.org/2010,14229)
LG Köln, Entscheidung vom 08.03.2010 - 28 O 756/09 (https://dejure.org/2010,14229)
LG Köln, Entscheidung vom 08. März 2010 - 28 O 756/09 (https://dejure.org/2010,14229)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Kein Ordnungsmittel ohne Verschulden

  • Telemedicus

    Kein Ordnungsmittel ohne Verschulden

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Ordnungsmittel ohne Verschulden

  • Wolters Kluwer

    Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Interessen des Schuldners an der Auslieferung und dem Abverkauf von Zeitschriften vor einem Anspruch auf Unterlassung der Bildnisverbreitung des Gläubigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes nur bei Verschulden gerechtfertigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verhängung eines Ordnungsmittels bei fehlendem Verschulden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 87
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