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   LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11   

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LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11 (https://dejure.org/2012,12171)
LG Köln, Entscheidung vom 01.06.2012 - 28 O 792/11 (https://dejure.org/2012,12171)
LG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 28 O 792/11 (https://dejure.org/2012,12171)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zulässige Berichterstattung über "Affäre" von Sportler-Gattin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Abwägung des Rechts auf Pressefreiheit gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Fall der Wortberichterstattung einer Zeitschrift über den Austausch von Intimitäten eines Künstlers mit der Ehefrau eines prominenten Sportlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • afp 2012, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
    Ist eine Information der Intimsphäre zuzuordnen, genießt diese wegen ihrer Nähe zur Menschenwürde grundsätzlich absoluten Schutz vor den Einblicken der Öffentlichkeit (BVerfG NJW 2000, 2189; NJW 2009, 3357, 3359 - Fußballspieler).

    Die Frage, ob ein Vorgang dem Kernbereich der Entfaltung der Persönlichkeit zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakter hat und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfG NJW 2009, 3357, 359).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
    Die Privatsphäre erfasst sachlich alle Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als "privat" eingestuft werden, weil ihre öffentliche Erörterung als unschicklich gilt, wie etwa Auseinandersetzungen mit sich selbst in Tagebüchern, vertrauliche Kommunikation unter Eheleuten oder aber der Bereich der geschlechtlichen Begegnung zwischen Menschen (BVerfG AWJ 2000, 1051, 1022 [richtig: NJW 2000, 1021, 1022 - d. Red.] - Caroline von Monaco).

    Dies gilt auch für den Fall, dass der Entschluss, die Berichterstattung über bestimmte Vorgänge der eigenen Privatsphäre zu gestatten oder hinzunehmen, rückgängig gemacht wird (Vgl. zum Ganzen BVerfG, NJW 2000, 1021 (1023) - Caroline von Monaco).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
    In dem Zusammenhang streitet für das öffentliche Informationsinteresse vor Allem der Gesichtspunkt der Leitbild- oder Kontrastfunktion Prominenter (vgl. hierzu allgemein; BVerfG, NJW 2008, 1793, 1796).
  • LG Köln, 25.01.2012 - 28 O 800/11
    Auszug aus LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
    Im Urteil 28 O 800/11 hat die Kammer bereits ausgeführt, dass an der bloßen Kundgabe eines Verhältnisses des Verfügungsklägers zu Frau A ein anerkennenswertes öffentliches Interesse besteht.
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
    Die angegriffene Äußerung der Verfügungsbeklagten fällt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, denn auch Tatsachenbehauptungen genießen Schutz im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 GG zumindest insoweit, als sie zur Meinungsbildung beitragen können (vgl. allgemein hierzu BVerfG, NJW 2000, 199 (200)).
  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Schutz der Intim- und Privatsphäre

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
    Ist eine Information der Intimsphäre zuzuordnen, genießt diese wegen ihrer Nähe zur Menschenwürde grundsätzlich absoluten Schutz vor den Einblicken der Öffentlichkeit (BVerfG NJW 2000, 2189; NJW 2009, 3357, 3359 - Fußballspieler).
  • BGH, 09.11.1971 - VI ZR 57/70

    Unterlassungsanspruch ehrverletzender Äußerungen bei gesellschaftsinterner

    Auszug aus LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
    Hat eine Äußerung sowohl einen tatsächlichen Gehalt als auch einen wertenden Charakter, hängt ihre Einordnung davon ab, ob der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt (BGH, GRUR 1972, 435 (439)).
  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

    Eine Selbstöffnung soll auch dann nicht vorliegen, wenn durch die Berichterstattung ein neuer, eigenständiger Bereich der Privatsphäre betroffen ist (Erman/Klass, a.a.O. unter Verweis auf KG ZUM-RD 2011, 333; LG Köln AfP 2012, 584 [LG Köln 01.06.2012 - 28 O 792/11] ; LG Köln ZUM-RD 2013, 146, 148).
  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2019 - 3 O 500/18

    Zur Frage der Selbstöffnung des Betroffenen bei einem Gegenangriff.

    Eine Selbstöffnung soll auch dann nicht vorliegen, wenn durch die Berichterstattung ein neuer, eigenständiger Bereich der Privatsphäre betroffen ist (Erman/Klass, a.a.O. unter Verweis auf KG ZUM-RD 2011, 333; LG Köln AfP 2012, 584; LG Köln ZUM-RD 2013, 146, 148).
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