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   LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04   

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https://dejure.org/2007,1996
LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04 (https://dejure.org/2007,1996)
LG Köln, Entscheidung vom 20.06.2007 - 28 O 798/04 (https://dejure.org/2007,1996)
LG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 28 O 798/04 (https://dejure.org/2007,1996)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Contentklau auch bei fehlender Schöpfungshöhe unzulässig

  • aufrecht.de

    "Websiteklau" - Wettbewerbswidrige Übernahme trotz potentiell fehlender Schöpfungshöhe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtlicher Schutz des Inhalts einer Internetseite vor Nachahmung durch Dritte; Voraussetzungen für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines im Internet veröffentlichten Sprachwerks; Anforderungen an die sog. Schöpfungshöhe eines Werks; Wettbewerbsrechtliche ...

  • kanzlei.biz

    Zur wettbewerbs- und urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Webseiten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, 24, 69a, 97 UrhG

  • info-it-recht.de

    Wettbewerbswidriges Kopieren einer Internetseite trotz fehlender Schöpfungshöhe

  • schmieder-wehlauch.de

    Ergänzender Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz beim Kopieren von Websites

  • archive.org

    Ergänzender Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz beim Kopieren von Websites

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtsschutz - Webdesign - Wettbewerbsverstöße

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die nahezu identische Übernahme des Designs- und/oder Layouts einer fremden Webseite kann auch dann rechtswidrig sein, wenn die einzelnen Elemente der übernommenen Seite nicht urheberrechtlich geschützt sind

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation)

    Die nahezu identische Übernahme des Designs- und/oder Layouts einer fremden Webseite kann auch dann rechtswidrig sein, wenn die einzelnen Elemente der übernommenen Seite nicht urheberrechtlich geschützt sind

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz von Webseiten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Das Kopieren der Gestaltung einer Internetseite kann wettbewerbswidrig sein

  • beck.de (Leitsatz)

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz bei Website-Gestaltung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz von Webseiten

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 64
  • MIR 2007, Dok. 297
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 105/66

    Annahme unter Erweiterungen als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag -

    Auszug aus LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04
    Allerweltserzeugnisse, deren Herkunft und Besonderheiten den interessierten Verkehrskreisen gleichgültig sind und die demgemäß unter den wettbewerbsrechtlich relevanten Gesichtspunkten der Herkunftstäuschung, Rufausnutzung und Behinderung keine Rolle spielen, sind einem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz nicht zugänglich (BGHZ 21, 266, 272 = GRUR 57, 37, 38 - Uhrenrohwerke; GRUR 68, 698, 702 - Rekordspritzen; GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder ).

    Die Eignung, herkunftshinweisend zu wirken oder Besonderheiten des Erzeugnisses deutlich zu machen, fehlt solchen Merkmalen, die allgemein üblich sind oder von Mitbewerbern in gleicher oder ähnlicher Form oder Funktion verwendet werden und deshalb für den Verkehr keine Hinweiswirkung haben (BGH GRUR 68, 698, 702 - Rekordspritzen; GRUR 92, 329, 334 - AjS-Schriftenreihe; GRUR 01, 251, 254 - Messerkennzeichnung ).

  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 243/83

    "Beschlagprogramm"; Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines Herstellerprogramms

    Auszug aus LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04
    Die für den Wettbewerbsschutz danach erforderliche Eigenart setzt ein Erzeugnis voraus, dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte einzelne Merkmale geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder auf seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 73, 478, 479 f - Modeneuheit; GRUR 84, 453, 454 - Hemdblusenkleid; GRUR 86, 673, 675 - Beschlagprogramm; GRUR 88, 690, 693 - Kristallfiguren; GRUR 95, 581, 583 - Silberdistel; GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGHZ 138, 143, 148 = GRUR 98, 830, 832 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 99, 751, 752 - Güllepumpen; GRUR 99, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; GRUR 00, 521, 523 - Modulgerüst; GRUR 02, 86, 89 - Laubhefter ).

    Das ist bei "Allerweltserzeugnissen" oder "Dutzendware" nicht der Fall (BGH GRUR 1986, 673, 675 - Beschlagprogramm; OLG Köln GRUR-RR 2004, 21, 22).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04
    Die für den Wettbewerbsschutz danach erforderliche Eigenart setzt ein Erzeugnis voraus, dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte einzelne Merkmale geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder auf seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 73, 478, 479 f - Modeneuheit; GRUR 84, 453, 454 - Hemdblusenkleid; GRUR 86, 673, 675 - Beschlagprogramm; GRUR 88, 690, 693 - Kristallfiguren; GRUR 95, 581, 583 - Silberdistel; GRUR 96, 210, 211 - Vakuumpumpen; BGHZ 138, 143, 148 = GRUR 98, 830, 832 - Les-Paul-Gitarren; GRUR 99, 751, 752 - Güllepumpen; GRUR 99, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; GRUR 00, 521, 523 - Modulgerüst; GRUR 02, 86, 89 - Laubhefter ).

    Wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2000, 521, 523 - Modulgerüst; BGH GRUR 2002, 86, 89 - Laubhefter; BGH GRUR 2002, 275, 276 - Noppenbahnen; BGH GRUR 2002, 629, 631 - Blendsegel; BGH GRUR 2003, 359, 360 - Pflegebett; BGH GRUR 2003, 973, 974 - Tupperwareparty) .

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2010 - 6 U 46/09

    Zum Urheberrechtsschutz für eine Bildschirmmaske

    An dieser Auffassung, die in der Literatur teilweise Zustimmung gefunden hat (Hoeren, in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Auflage, § 69a Rn. 6; Nordemann/Vinck, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Auflage, § 69a Rn. 2; Koch, GRUR 1995, 459, 465; Zscherpe, MMR 1998, 404, 405), ganz überwiegend jedoch abgelehnt wird (OLG Düsseldorf, MMR 1999, 729; OLG Hamburg, GRUR-RR 2001, 289; LG Köln, MMR 2008, 64; LG Frankfurt/Main, CR 2007, 424; Loewenheim, in: Schricker, Urheberrecht, 3. Auflage, § 69a Rn. 7; Dreier, in: Schulze/Dreier, UrhG, 3. Auflage, § 69a Rn. 16; Grützmacher, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage, § 69a Rn. 14; Koch, GRUR 1991, 180; Wiebe/Funkat, MMR 1998, 69, 71; Schack, MMR 2001, 9 12) hält der Senat nicht fest.
  • LG Köln, 12.08.2009 - 28 O 396/09

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Webseiten aufgrund von SEO-Maßnahmen

    Die Sprachgestaltung von Webseiten ist hiernach geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt (LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04, MMR 2008, 64 ff).

    Für die Schutzfähigkeit der auf einer Webseite verwendeten Texte bzw. Textpassagen gelten dabei die allgemeinen Grundsätze: Es kommt für die Schutzfähigkeit sowohl auf Art und Umfang des Textes an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist, denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung (LG Köln, 20.06.2007 a. a. O. unter Verweis auf BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82, MDR 1984, 1001 f).

  • LG Köln, 06.04.2011 - 28 O 900/10

    Gestaltung von Webseiten kann unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts

    Die Sprachgestaltung von Webseiten ist hiernach geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt (LG Köln, 20.06.2007 - 28 O 798/04, MMR 2008, 64 ff).

    Für die Schutzfähigkeit der auf einer Webseite verwendeten Texte bzw. Textpassagen gelten dabei die allgemeinen Grundsätze: Es kommt für die Schutzfähigkeit sowohl auf Art und Umfang des Textes an; ist der Stoff des Sprachwerks frei erfunden, so erlangt es eher Urheberschutz als solche Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Zwecke oder wissenschaftliche und andere Themen vorgegeben ist, denn dort fehlt der im fraglichen wissenschaftlichen oder sonstigen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise vielfach die urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung (LG Köln, 20.06.2007 a. a. O. unter Verweis auf BGH, 29.03.1984 - I ZR 32/82, MDR 1984, 1001 f).

  • LG Rottweil, 02.01.2009 - 4 O 89/08

    Die Nachahmung einer fremden Internetseite wettbewerbswidrig

    Dies ist dann der Fall, wenn besondere Begleitumstände vorliegen, die außerhalb des sondergesetzlichen Tatbestands liegen BGH GRUR 2002, 629 (631); OLG Köln, Urteil vom 20.06.2007 - 28 O 798/04.
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