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   LG Köln, 18.01.2012 - 28 O 846/11   

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LG Köln, 18.01.2012 - 28 O 846/11 (https://dejure.org/2012,3800)
LG Köln, Entscheidung vom 18.01.2012 - 28 O 846/11 (https://dejure.org/2012,3800)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 28 O 846/11 (https://dejure.org/2012,3800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die identifizierende Berichterstattung in Kommunikationsmedien; Erstreckung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf identifizierbare Personen in medialen Äußerungen; Berücksichtigung einer Erkennbarkeit der betreffenden Person für seine nähere Umgebung

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Verdachtsberichterstattung: Der Verdächtigte oder Angeklagte darf in der Presse (Zeitung, Internetartikel, etc.) nicht veröffentlicht werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die identifizierende Berichterstattung in Kommunikationsmedien; Erstreckung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf identifizierbare Personen in medialen Äußerungen; Berücksichtigung einer Erkennbarkeit der betreffenden Person für seine nähere Umgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 114/09

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Kurzmeldungen mit Hinweis auf

    Auszug aus LG Köln, 18.01.2012 - 28 O 846/11
    Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der Verfolgung und Verurteilung die gebotene rechtliche Sanktion erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber informiert worden, lassen sich wiederholte Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Täters im Hinblick auf sein Interesse an der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft nicht ohne Weiteres rechtfertigen (BGH ZUM 2011, 647, 649).

    Maßgeblich ist stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird (BGH ZUM 2011, 647, 649).

    Auch wenn eine Berichterstattung über den Zeitpunkt einer Verurteilung hinaus zulässig sein kann (vgl. BGH ZUM 2011, 647, 649 m. w. Nachw.), überwiegt im vorliegenden Fall das Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers an der Unterlassung der Perpetuierung der ehemals gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Köln, 18.01.2012 - 28 O 846/11
    An die Zulässigkeit namentlicher öffentlicher Erwähnung sind daher strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2000, 1036, 1038), insbesondere ist der jeweilige Stand der Ermittlungen zu berücksichtigen (Burkhardt in Wenzel, a. a. O., Kap. 10 Rn. 169 f.).

    Selbst für die Berichterstattung über Verfahren, in denen öffentliche Klage erhoben worden ist, gilt, dass die namentliche Erwähnung des Angeklagten nur zulässig ist, wenn es sich um einen Fall schwerer Kriminalität handelt oder einen solchen, der die Öffentlichkeit besonders berührt (BGH NJW 2000, 1036, 1038).

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus LG Köln, 18.01.2012 - 28 O 846/11
    Diese Form der Berichterstattung hat sich an den allgemeinen Grundsätzen zu messen, ohne für sich eine etwaige Privilegierung einer Altmitteilung im Sinne der Rechtsprechung des BGH in Sachen Online-Archive (ZUM 2010, 247) in Anspruch nehmen zu können.
  • OLG Köln, 05.06.2012 - 15 U 15/12

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung

    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 18.01.2012 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 846/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungstenor der in dem vorbezeichneten landgerichtlichen Urteil bestätigten einstweiligen Verfügung die nachstehende Neufassung erhält:.
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   LG Köln, 18.10.2011 - 28 O 846/11   

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