Rechtsprechung
LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 876/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Benutzer von Flash-Präsentationen darlegungs- und beweispflichtig für die Nutzungsberechtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch eines Programmierers gegen die Verwendung zweier von ihm entwickelter Flash-Präsentationen auf der Internetseite einer selbstständigen Vertriebsagentur eines Gesundheitsgetränkeherstellers; Geltendmachung einer von einem konkreten Schaden ...
- kanzlei.biz
Schadensersatz für Flashs entspricht dem für Lichtbilder
- kanzlei.biz
Schadensersatz für Flashs entspricht dem für Lichtbilder
- abmahnung.me
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
1.000,00 EUR an Schadensersatz für die urheberrechtswidrige Nutzung einer Flash-Animation / Zur Verdoppelung des Schadensersatzes wegen "komplexer Programmierung”
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 286 ZPO
Glaubwürdigkeit "emotional vorbelasteter” Zeugen - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Nutzungsberechtigung von Flash-Präsentationen muss bewiesen werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beweislast bei Nutzung von Flash-Präsentationen auf Online-Seite
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 284 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93
Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf …
Auszug aus LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 876/08
Auch die für einen Unterlassungsanspruch obligatorische Wiederholungsgefahr als materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132) ist gegeben. - BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02
Pressefotos
Auszug aus LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 876/08
Insoweit verkennt die Kammer nicht, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2006, 136) die MFM-Bildhonorare schon bei Verletzungshandlungen im Bereich des Lichtbildschutzes nicht unreflektiert zugrunde gelegt werden dürfen, sondern vielmehr in jedem Fall die Umstände des konkreten Einzelfalles bei der Schätzung gemäß § 287 ZPO zu berücksichtigen sind. - BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
Wählamt
Auszug aus LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 876/08
Er hat weiterhin die Möglichkeit, die von einem konkreten Schaden unabhängige angemessene Lizenzgebühr geltend zu machen (vgl. zur Schadensberechnung BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt;… Dreier/Schulze, a. a. O., § 97 RN 58 m. w. N.).