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   LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 876/08   

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https://dejure.org/2009,5230
LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 876/08 (https://dejure.org/2009,5230)
LG Köln, Entscheidung vom 04.11.2009 - 28 O 876/08 (https://dejure.org/2009,5230)
LG Köln, Entscheidung vom 04. November 2009 - 28 O 876/08 (https://dejure.org/2009,5230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch eines Programmierers gegen die Verwendung zweier von ihm entwickelter Flash-Präsentationen auf der Internetseite einer selbstständigen Vertriebsagentur eines Gesundheitsgetränkeherstellers; Geltendmachung einer von einem konkreten Schaden ...

  • kanzlei.biz

    Schadensersatz für Flashs entspricht dem für Lichtbilder

  • kanzlei.biz

    Schadensersatz für Flashs entspricht dem für Lichtbilder

  • abmahnung.me PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    1.000,00 EUR an Schadensersatz für die urheberrechtswidrige Nutzung einer Flash-Animation / Zur Verdoppelung des Schadensersatzes wegen "komplexer Programmierung”

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 286 ZPO
    Glaubwürdigkeit "emotional vorbelasteter” Zeugen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nutzungsberechtigung von Flash-Präsentationen muss bewiesen werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Beweislast bei Nutzung von Flash-Präsentationen auf Online-Seite

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 284 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 876/08
    Auch die für einen Unterlassungsanspruch obligatorische Wiederholungsgefahr als materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132) ist gegeben.
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 876/08
    Insoweit verkennt die Kammer nicht, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2006, 136) die MFM-Bildhonorare schon bei Verletzungshandlungen im Bereich des Lichtbildschutzes nicht unreflektiert zugrunde gelegt werden dürfen, sondern vielmehr in jedem Fall die Umstände des konkreten Einzelfalles bei der Schätzung gemäß § 287 ZPO zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71

    Wählamt

    Auszug aus LG Köln, 04.11.2009 - 28 O 876/08
    Er hat weiterhin die Möglichkeit, die von einem konkreten Schaden unabhängige angemessene Lizenzgebühr geltend zu machen (vgl. zur Schadensberechnung BGH GRUR 1973, 663 - Wählamt; Dreier/Schulze, a. a. O., § 97 RN 58 m. w. N.).
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