Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.07.1994 - 2/28 T 54/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4788
LG Frankfurt/Main, 19.07.1994 - 2/28 T 54/94 (https://dejure.org/1994,4788)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.07.1994 - 2/28 T 54/94 (https://dejure.org/1994,4788)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Juli 1994 - 2/28 T 54/94 (https://dejure.org/1994,4788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewaltanwendung des Betreuers zum Betreten der Wohnung nicht zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1617
  • FamRZ 1996, 375 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.07.1994 - 28 T 54/94
    Das richterlich angeordnete Eindringen staatlicher Organe und ihrer Gehilfen zum Zwecke der Augenscheinseinnahme in eine Wohnung berührt den Schutzbereich des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung (BVerfGE 75, 318).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5.5.1987 (BVerfGE 75, 318, 328) Zweifel geäußert, ob Eingriffe und Beschränkungen, die - wie hier - nicht durch Art. 13 Abs. 11 oder Abs. 111 GG gedeckt sind, überhaupt verfassungsrechtlich zulässig sind, weil das Eindringen staatlicher Organe und ihrer Gehilfen regelmäßig einen schweren Eingriff in die persönliche Lebenssphäre des Betroffenen darstellt, dem das Recht "in Ruhe gelassen zu werden" gerade in seinen Wohnräumen gesichert werden soll.

  • LG Frankfurt/Main, 09.06.1993 - 9 T 510/93
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.07.1994 - 28 T 54/94
    Gegen diese Entscheidung hat die Betreuerin Beschwerde eingelegt und hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - ausgeführt, daß das gewaltsame Öffnen einer verwahrlosten Wohnung mit dem alleinigen Ziel, diese zu säubern, um einer drohenden Kündigung zuvorzukommen, vom Sinn und Zweck der Urschrift des § 1896 II S. 1 BGB gedeckt sei.

    Das Amtsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß sich eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 1896 Abs. 4 auf Art. 13 GG- diese Meinung hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts in der Entscheidung vom 9.6.1993 - 2/9 T 510/93 - vertreten - verbietet.

  • LG Berlin, 08.02.1996 - 83 T 490/95
    Die bereits mehrfach gezogene Schlußfolgerung, wenn die Maßnahmen des Betreuers sich denn nach neuem Recht nicht durchsetzen ließen, sei die Betreuung eben aufzuheben (Jürgens, Betreuungsgesetz vor § 1802 Rn. 2; LG Frankfurt FamRZ 1994, 1617; OLG Frankfurt DAV 1996, 79; Bauer FamRZ 1994, 1562; vgl. a. BayObLG, BtPrax 1994, 210), offenbart jedoch in ihrer Auswirkung für den Betroffenen, der damit seiner krankheitsbedingten Selbstgefährdung überlassen bliebe, daß die Befugnis und Verpflichtung des Vormundschaftsgerichts, als Träger der Fürsorge für psychisch Kranke die zu deren Wohl erforderlichen Maßnahmen zu erzwingen, nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht: denn es folgt aus Artikel 1 GG , daß der Kranke Anspruch auf den Schutz seiner Menschenwürde hat, die in solchen Fällen mit dem Verlust der Wohnung auf das Äußerste verletzt würde.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vom Landgericht Frankfurt FamRZ 1994, 1617 zitierten Entscheidung (BVerfGE 75, 319 ff.) die Auffassung vertreten, daß in einem Fall, in dem es sich nicht um eine Durchsuchung handele, Eingriffe und Beschränkungen - "wenn überhaupt" - verfassungsrechtlich nur zulässig seien, wenn durch die Art des abgewendeten Verfahrens und insbesondere durch eine ausreichende vorherige Anhörung der Betroffenen sichergestellt sei, daß diesen nur diejenige Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsspähre zugemutet werde, die ihnen bei Beachtung der berechtigten Anforderungen einer geregelten Rechtspflege nach ihren eigenen Bedürfnissen als die geringfügigste erscheine ... Der Grundsatz effektiven Grundrechtsschutzes verlange in solchen Fällen zumindest vor dem Eindringen in die Wohnung eine Anhörung der Betroffenen.

  • LG Offenburg, 08.07.1996 - 4 T 88/96
    Gleiches gilt hinsichtlich des im übrigen anzuwendenden unmittelbaren Zwangs, da in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden darf, Art. 2 II GG (vgl. für den vorliegenden Zusammenhang LG Frankfurt, FamRZ 1994, 1617; OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95

    Recht eines Betreuers auf gewaltsamen Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des

    Die Feststellung des angefochtenen Beschlusses (LG Frankfurt am Main FamRZ 94, 1617), daß es keine Rechtsgrundlage gibt, aufgrund derer dem Betreuer der gewaltsame Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen zum Zwecke der Säuberung einzuräumen wäre, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht