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   OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05   

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OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05 (https://dejure.org/2006,5297)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2006 - 28 U 135/05 (https://dejure.org/2006,5297)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2006 - 28 U 135/05 (https://dejure.org/2006,5297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verjährungsbeginn bei Prozesskostenschäden; Entfallen einer sog. Sekundärhaftung bei neuer anwaltlicher Vertretung; Überprüfung der Deckungssumme einer Rechtsschutzversicherung vor Berufungsauftrag bzw. Berufungseinlegung; zurechenbares Mitverschulden bei fehlerhafter ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 51 b BRAO, 254 BGB
    Verjährungsbeginn bei Prozesskostenschäden; Entfallen einer sog. Sekundärhaftung bei neuer anwaltlicher Vertretung; Überprüfung der Deckungssumme einer Rechtsschutzversicherung vor Berufungsauftrag bzw. Berufungseinlegung; zurechenbares Mitverschulden bei fehlerhafter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung einer Rechtsanwaltsscheinsozietät; Entstehen einer Scheinsozietät durch Verwendung eines gemeinsamen Schildes und gemeinsamer Briefköpfe durch mehrere Anwälte; Beauftragung der gesamten Sozietät bei Erteilung eines Auftrags gegenüber einem Anwalt; Bestimmung der ...

  • Judicialis

    BRAO § 51 b; ; BGB § 254

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 51b; BGB § 254 § 611 § 675 Abs. 1
    Haftung des Rechtsanwalts - Verjährungsbeginn bei Prozesskostenschäden? - sog. Sekundärhaftung bei neuer anwaltlicher Vertretung- Überprüfung der Deckungssumme einer Rechtsschutzversicherung vor Berufungsauftrag bzw. Berufungseinlegung? - zurechenbares Mitverschulden bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prüfung Deckungssumme Rechtsschutzversicherung - Mitverschulden des Mandanten bei Fehlinformation - "Anwaltsgemeinschaft" ist Scheinsozietät

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Prüfung Deckungssumme Rechtsschutzversicherung, Mitverschulden des Mandanten bei Fehlinformation, "Anwaltsgemeinschaft" ist Scheinsozietät

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prüfung Deckungssumme Rechtsschutzversicherung - Mitverschulden des Mandanten bei Fehlinformation - "Anwaltsgemeinschaft" ist Scheinsozietät

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamm, 04.04.2000 - 28 U 206/99
    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    Der Prozesskostenschaden, der durch eine nicht erfolgte Belehrung über den Deckungsumfang der Deckungszusage entstanden ist, tritt nicht erst mit der rechtskräftigen Kostenentscheidung ein, sondern in dem Augenblick, in dem der erste Gebührentatbestand in einem Rechtsstreit verwirklicht worden ist und sich dieser dann voraussehbar weiterentwickelt (OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1073, 1075; BGH, NJW 1995, 2039; vgl. Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1046).

    aa) Eine generelle Verpflichtung des Anwalts, den Mandanten über entstehende Kosten zu belehren, besteht nicht, da allgemein klar ist, dass für die Prozessführung Kosten entstehen, die durch den Unterlegenen im Prozess zu tragen sind (BGH, NJW 1998, 3486, 3487; NJW 1998, 136, 137, OLG Hamm, Senat, NJW-RR 2001, 1073, 1074; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1463).

    Für eine solche Belehrung ist allerdings ein besonderer Anlass erforderlich, der Anwalt ist nicht verpflichtet, den Mandanten über sämtliche Einschränkungen des Versicherungsschutzes nach dem ARB vorsorglich aufzuklären und die Reichweite der Deckungszusage zu überprüfen und ihm zu erläutern (Senat, NJW-RR 2001, 1073, 1074; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1481; vgl. LG Berlin, ZfS 1994, 462).

    aa) Der Verjährungsbeginn gem. § 51 b 1. Alt. BRAO, also der Eintritt des Schadens, richtet sich für die Gebühren zweiter Instanz nach dem diese Gebühren gesondert auslösenden ersten Akt, das ist für die geltend gemachten Gerichtskosten die Erhebung der Berufung (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1073, 1075; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1046), da die Entstehung dieser Kosten nicht von vorneherein voraussehbar zu erwarten waren, sondern auf einer erneuten Entscheidung beruhten.

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    aa) Dem geschädigten Mandanten kann ein Mitverschulden nicht mit der Begründung angerechnet werden, er hätte eine Gefahr, zu deren Vermeidung er den fachkundigen Berater hinzugezogen hat, bei genügender Sorgfalt selbst erkennen und abwenden können; denn in diesen Fällen obliegt es wegen des geschlossenen Anwaltsvertrages alleine dem Anwalt, die entsprechende Rechtsfrage zu prüfen (BGH, NJW 1997, 2168, 2170; Terbille in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 898).

    Eine Verletzung der Informationsverschaffungspflicht des Mandanten kommt dann in Betracht, wenn der Anwalt seinerseits seiner Informationsbeschaffungspflicht genügt hat, wobei er allerdings auf die Richtigkeit der Angaben des Mandanten grds. vertrauen kann (vgl. Terbille in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 899, 900), jedoch andererseits bei unzureichenden oder erkennbar unzutreffenden Angaben eine Nachfrage des Anwalts beim Mandanten erfolgen muss (vgl. BGH, NJW 1996, 2929, 2932; NJW 1997, 2168, 2170).

  • OLG Hamm, 05.11.1993 - 11 WF 440/93
    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    Darüber hinaus führte die Zustimmung dazu, dass eine Beschwerde des Klägers gegen einen von dem Landgericht dem entsprechenden Streitwert mangels Beschwer unzulässig werden konnte (OLG Hamm, FamRZ 1997, 691; OLG Bamberg, JurBüro 1975, 1463; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. 2004, § 25 GKG Rn. 29; so auch noch Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, § 63 GKG Rn. 29; Meyer, GKG, 7. Aufl. 2005, § 68 Rn. 6), so dass dem Kläger auch jegliche Möglichkeit abgeschnitten war, gegen eine Streitwertfestsetzung, durch die die Deckungssumme überschritten wurde, vorzugehen.

    Ansonsten liegt hierin jedenfalls ein Rechtsmittelverzicht bzw. die Beschwerdeeinlegung ist treuwidrig, so dass eine Beschwerde unzulässig ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1997, 691; OLG Bamberg, JurBüro 1975, 1463; Hartmann, a.a.O., § 25 GKG Rn. 29; so auch Hartmann, a.a.O., 35. Aufl., § 63 GKG Rn. 29; Meyer, a.a.O., § 68 Rn. 6).

  • BGH, 12.12.2002 - IX ZR 99/02

    Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts bei Beauftragung eines anderen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    Eine derartige sekundäre Hinweispflicht des Anwalts entfällt jedoch, wenn der Mandant innerhalb der Primärverjährungsfrist einen anderen Anwalt gerade auch wegen der Regressfrage mandatiert (BGH, NJW 2003, 822; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1095).

    Wenn jedoch wie hier der Mandant einen neuen Anwalt gerade auch wegen der Regressfrage mandatiert, kommt es nicht darauf an, ob der frühere Anwalt davon etwas weiß (BGH, NJW 2003, 822).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    Nach der "Risiko-Schaden-Formel" liegt ein Schaden dann vor, wenn über eine bloße Vermögensgefährdung hinaus eine objektive Verschlechterung der Vermögenslage des Betroffenen eingetreten ist (BGH, NJW 2000, 1263, 1264; NJW 2002, 1421, 1424; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1010).

    aa) Zwar ist dem Anwalt die Berufung auf die Einrede der Primärverjährung verwehrt, wenn der Anwalt es innerhalb der Primärverjährungsfrist bei einem begründeten Anlass, seine Regresspflicht in Erwägung zu ziehen, schuldhaft unterlassen hat, den Mandanten rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung auf den gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruch und die kurze Verjährung hinzuweisen (BGH, NJW 1985, 2250, 2252; NJW 2000, 1263, 1264; Fahrendorf in Rinsche u.a., a.a.O, Rn. 1064).

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    aa) Eine generelle Verpflichtung des Anwalts, den Mandanten über entstehende Kosten zu belehren, besteht nicht, da allgemein klar ist, dass für die Prozessführung Kosten entstehen, die durch den Unterlegenen im Prozess zu tragen sind (BGH, NJW 1998, 3486, 3487; NJW 1998, 136, 137, OLG Hamm, Senat, NJW-RR 2001, 1073, 1074; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1463).
  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 114/84

    Selbsttötungsversuch während stationärer Behandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    So kann beispielsweise der Arzt bei einem Behandlungsfehler nicht geltend machen, der Patient habe seine Behandlungsbedürftigkeit selbst verschuldet (BGH, NJW 1972, 334; vgl. BGH, NJW 1986, 775) oder der Abschleppunternehmer nach der Beschädigung des Fahrzeugs, dieses sei verbotswidrig geparkt gewesen (BGH, NJW 1978, 2502).
  • BGH, 30.10.1984 - IX ZR 6/84

    Verletzung von Pflichten aus einem Anwaltsvertrag - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    Übernimmt der Anwalt jedoch die Einholung einer Kostendeckung, ist er im Rahmen dieses Auftrags verpflichtet, sich die Versicherungsbedingungen geben zu lassen, auf deren Einhaltung zu achten und den Mandanten über die Konsequenzen zu belehren (BGH, VersR 1985, 83, 84; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1481; Vollkommer, a.a.O., Rn. 275).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    Danach muss die Zustellung in nicht allzu erheblichem Abstand vom Fristablauf erfolgt sein, maßgeblich sind danach nur Verzögerungen im verjährten Zeitraum (vgl. BGH, NJW 1995, 2230 ff.), so dass es auf etwaige Verzögerungen vor Fristablauf nicht ankommt.
  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 49/97

    Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts bei beurkundungsbedürftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
    aa) Eine generelle Verpflichtung des Anwalts, den Mandanten über entstehende Kosten zu belehren, besteht nicht, da allgemein klar ist, dass für die Prozessführung Kosten entstehen, die durch den Unterlegenen im Prozess zu tragen sind (BGH, NJW 1998, 3486, 3487; NJW 1998, 136, 137, OLG Hamm, Senat, NJW-RR 2001, 1073, 1074; Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1463).
  • BGH, 21.09.1971 - VI ZR 122/70

    Ärztlicher Behandlungsfehler - Chefarzt - Krankenhaus - Eigenverantwortung -

  • BGH, 11.07.1978 - VI ZR 138/76

    Haftung des Abschleppunternehmers

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

  • LG Berlin, 11.12.1991 - 82 S 28/91

    Honoraranspruch bei falscher Auskunft über Reichweite einer

  • OLG Celle, 14.08.2002 - 3 U 7/02

    5 Jahre; Anspruchsverjährungsfrist; Auftragsverhältnis; Beitrittsgebiet; DDR;

  • OLG Hamm, 25.08.1998 - 28 U 13/98

    Verjährungshemmung (§ 852 Abs. 2 BGB ): keine Anwendung des § 852 Abs. 2 für

  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 32/93

    Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anwaltsberatung

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

  • BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist durch

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 8 U 228/11

    Vorwerfbarer Diagnosefehler im Zusammenhang mit einer Malaria-Erkrankung;

    Es macht für das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient nämlich keinen Unterschied, ob der Patient durch eigene Schuld behandlungsbedürftig geworden ist oder nicht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.09.1971 - VI ZR 122/70, NJW 1972, 334, 335; Urteil vom 11.07.1978 - VI ZR 138/76, NJW 1978, 2502, 2504; BAG, Urteil vom 15.09.2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, 377, 383; OLG Bamberg, Urteil vom 07.05.1992 - 1 U 133/86, VersR 1993, 1019, 1020; OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2006 - 28 U 135/05, juris; Schiemann, in: Staudinger, BGB, 2017, § 254 BGB, Rdnr. 36; Schulze, in: ders., BGB, 9. Aufl. 2017, § 254, Rdnr. 5; Lorenz, in: Bamberger/Roth (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar BGB, 41. Edition, Stand: 01.11.2015, § 254, Rdnr. 14; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 254, Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 28 U 238/09

    Haftung eines freien Mitarbeiters einer anwaltlichen Bürogemeinschaft für

    Das hat der Senat bereits entschieden (Senatsurteil vom 2. März 2006 - 28 U 135/05, BRAK-Mitt 2006, 218 f. = juris, Rn. 8; ebenso Mennemeyer in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl., Rn. 168).
  • OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 242/07

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten gegen den beauftragten Rechtsanwalt wegen

    Zwar hat das Oberlandesgericht Hamm in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass der Prozesskostenschaden, der durch eine nicht erfolgte Belehrung über den Umfang der Deckungszusage entstanden ist, nicht erst mit der rechtskräftigen Kostenentscheidung eintritt, sondern schon in dem Augenblick, in dem der erste Gebührentatbestand in einem Rechtsstreit verwirklicht worden ist und sich dieser dann voraussehbar weiter entwickelt (OLG Hamm, Urteil vom 2. März 2006 - 28 U 135/05, hier zitiert nach Juris Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2012 - 6 U 63/12

    Verletzung der anwaltlichen Pflichten durch den Eintritt der Verjährung einer

    Dieser Sekundäranspruch würde es dem Rechtsanwalt verwehren, die Einrede der Primärverjährung zu erheben (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 02. März 2006 - 28 U 135/05/zitiert nach juris und statt aller Chab in Zugehör Rn. 1390 m.N.).

    Die sekundäre Hinweispflicht der Beklagten zu 1) bis 4) ist jedoch entfallen, weil der Kläger rechtzeitig vor Ablauf der Primärverjährungsfrist, nämlich am 15. August 2005, seine vormaligen Prozessbevollmächtigten des vorliegenden Verfahrens, die Rechtsanwälte F. und G. aus Bielefeld, mit der Geltendmachung der Regressansprüche beauftragt hat (BGH, Urt. v. 14. Dezember 2000 - IX ZR 332/99, NJW 2001, 826 - 828; OLG Hamm Urt. V. 25. August 1998 - 28 U 13/98, NJW-RR 1999, 935 - 937 und v. 02. März 2006 - 28 U 135/05, BRAK-Mitt 2006, 218 - 219; OLG Celle, Urt. v. 06. Mai 2009 - 3 U 294/08, OLGR 2009, 661 - 664).

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2023 - 6 W 26/23

    Beginn der Frist nach § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG für die Änderung der Wertfestsetzung

    (2) Vereinzelt wird demgegenüber die Auffassung vertreten, die Frist beginne im Allgemeinen mit der Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme durch deren Erklärung gegenüber dem Gericht und - sofern erforderlich - Zustimmung des Gegners (OLG Hamm, Urteil vom 2. März 2006 - 28 U 135/05, juris Rn. 37; N. Schneider in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., GKG § 63 Rn. 92; NJW-Spezial 2018, 667; B. Schneider, NJW 2017, 3764).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2012 - 13 U 80/11

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Unerreichbarkeit einer Partei

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass hat, entfällt eine Sekundärhaftung u.a. dann, wenn der Mandant rechtzeitig vor Ablauf der Primärverjährung wegen der Haftungsfrage anderweitig anwaltlich beraten wird (vgl. BGH NJW 2001, 3543; WPM 1996, 33; NJW 1995, 2109; OLG Hamm BRAK-Mitt. 2006, 218; OLGR 1998, 365).
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