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OLG Hamm, 29.09.1994 - 28 U 175/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Coburg, 14.04.2004 - 22 O 673/03
Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung bzw. …
Je nach den Umständen des Einzelfalls (z. B. Alter des Fahrzeugs) stellen kleine Kratzer, Fahrschrammen und kleinere Beulen keine "Unfallschäden" dar mit der Folge, dass die Aussage des Verkäufers, das Fahrzeug sei laut Vorbesitzer unfallfrei, dann nicht objektiv unrichtig ist (vgl. OLG Hamm, Urt . v. 29.09.1994 - 28 U 175/93, OLGR 1995, 55 = juris Rn . - LG Kleve, 24.10.2003 - 5 S 93/03
Zusicherung (Garantie) unfallfrei, Offenbarungspflicht von Vorschäden beim …
Falls selbst geringfügige, ausgebesserte Schäden, wie z.B. Lackschäden, die durch Steinschlag, unvorsichtiges Türöffnen oder ähnliche Unachtsamkeiten entstanden sind, ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen machen würden, gäbe es keinen unfallfreien Gebrauchtwagen, denn Kleinstschäden dieser Art lassen sich beim mehrjährigen Gebrauch eines Kraftfahrzeuges nicht vermeiden (vgl. OLG N, Urteil vom 20.6.2002 - 19 U 582/01; OLG I2, Urteil vom 29.9.1994 - 28 U 175/93).