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   OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99   

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OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99 (https://dejure.org/2000,8084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2000 - 28 U 175/99 (https://dejure.org/2000,8084)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 28 U 175/99 (https://dejure.org/2000,8084)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98

    Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Die Abänderung oder bloße Erweiterung einer Klage in zweiter Instanz gemäß §§ 523, 264 Ziff. 2, 263 ZPO kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein (BGH NJW 1999, 3126; NJW 1999, 2118; NJW 1993, 2611).

    Grundsätzlich stellt jede selbständige Pflichtverletzung, auf die der Ersatzanspruch gestützt wird, einen eigenen Streitgegenstand dar, und ihre Einführung in den Prozeß bewirkt eine Klageänderung in der Form einer Klageerweitung (vgl. BGH in NJW 1999, 2118 [2119,2200]; NJW 1993, 3323 ff.; NJW 1992, 3243 ff.).

    Insoweit hat der Kläger seinen Sachvortrag zwar geändert; eine Klageänderung stellt das jedoch nicht dar, weil es sich nicht um einen neuen und selbständigen Klagegrund handelt: Zu einem einheitlichen Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Begründung seines Klagebegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH NJW 1992, 1172; NJW-RR 1996, 1276; NJW 1999, 1407; NJW 1999, 3126; NJW 1999, 2118).

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Wird dagegen der in erster Instanz erhobene Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also die Richtigkeit der im vorliegenden Fall erfolgten Klageabweisung gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt, so reicht dies nicht aus (BGH NJW-RR 1996, 1276; NJW 1999, 1407).

    Insoweit hat der Kläger seinen Sachvortrag zwar geändert; eine Klageänderung stellt das jedoch nicht dar, weil es sich nicht um einen neuen und selbständigen Klagegrund handelt: Zu einem einheitlichen Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Begründung seines Klagebegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH NJW 1992, 1172; NJW-RR 1996, 1276; NJW 1999, 1407; NJW 1999, 3126; NJW 1999, 2118).

  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Insbesondere muß er seinen Auftraggeber vor Nachteilen bewahren, soweit diese voraussehbar und vermeidbar sind (BGH NJW 1988, 563; NJW 1992 1159; NJW 1993, 1320; NJW 1994, 1211; NJW 1995, 449).

    Maßgeblich ist vielmehr, wie aus Sicht des erkennenden Senates der Rechtsstreit bei pflichtgemäßem Handeln seitens des Beklagten richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 989, 1148; NJW 1994, 453; NJW 1994, 1211; NJW 1996, 2501; Zubehör: a.a.O., Rz. 101; Rinsche: Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Aufl., Rz. I, 224).

  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Die Abänderung oder bloße Erweiterung einer Klage in zweiter Instanz gemäß §§ 523, 264 Ziff. 2, 263 ZPO kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein (BGH NJW 1999, 3126; NJW 1999, 2118; NJW 1993, 2611).

    Insoweit hat der Kläger seinen Sachvortrag zwar geändert; eine Klageänderung stellt das jedoch nicht dar, weil es sich nicht um einen neuen und selbständigen Klagegrund handelt: Zu einem einheitlichen Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Begründung seines Klagebegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH NJW 1992, 1172; NJW-RR 1996, 1276; NJW 1999, 1407; NJW 1999, 3126; NJW 1999, 2118).

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 53/98

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Wird dagegen der in erster Instanz erhobene Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also die Richtigkeit der im vorliegenden Fall erfolgten Klageabweisung gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt, so reicht dies nicht aus (BGH NJW-RR 1996, 1276; NJW 1999, 1407).

    Insoweit hat der Kläger seinen Sachvortrag zwar geändert; eine Klageänderung stellt das jedoch nicht dar, weil es sich nicht um einen neuen und selbständigen Klagegrund handelt: Zu einem einheitlichen Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Begründung seines Klagebegehrens dem Gericht zu unterbreiten hat (BGH NJW 1992, 1172; NJW-RR 1996, 1276; NJW 1999, 1407; NJW 1999, 3126; NJW 1999, 2118).

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Insbesondere muß er seinen Auftraggeber vor Nachteilen bewahren, soweit diese voraussehbar und vermeidbar sind (BGH NJW 1988, 563; NJW 1992 1159; NJW 1993, 1320; NJW 1994, 1211; NJW 1995, 449).
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Dabei macht es regelmäßig keinen Unterschied, ob Widersprüchen innerhalb der Begutachtung durch einen Sachverständigen, zwischen mehreren gerichtlichen Sachverständigen oder zu einem von einer Partei vorgelegten Gutachten nachzugehen ist (BGH NJW-RR 1994, 2419; NJW-RR 2000, 44; NJW 1997, 1638).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Grundsätzlich stellt jede selbständige Pflichtverletzung, auf die der Ersatzanspruch gestützt wird, einen eigenen Streitgegenstand dar, und ihre Einführung in den Prozeß bewirkt eine Klageänderung in der Form einer Klageerweitung (vgl. BGH in NJW 1999, 2118 [2119,2200]; NJW 1993, 3323 ff.; NJW 1992, 3243 ff.).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Insbesondere muß er seinen Auftraggeber vor Nachteilen bewahren, soweit diese voraussehbar und vermeidbar sind (BGH NJW 1988, 563; NJW 1992 1159; NJW 1993, 1320; NJW 1994, 1211; NJW 1995, 449).
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92

    Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2000 - 28 U 175/99
    Dieser bestimmt das zu erreichende Ziel und auch die Maßnahmen, die zur Erreichung desselben zu treffen oder anzuraten sind (BGH NJW 1988, 1079; NJW 1993, 2045; NJW 1996, 2648).
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 53/92

    Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier

  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 121/94

    Haftung des Rechtsanwalts für Berufung bei Testamentserrichtung

  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

  • BGH, 20.07.1999 - X ZR 121/96

    Knopflochnähmaschinen; Ausübungspflicht bei ausschließlicher Übertragung von

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

  • BGH, 17.09.1992 - IX ZB 45/92

    Keine Klageänderung in der Berufungsschrift ohne Anfechtung des erstinstanzlichen

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