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   OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99   

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OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99 (https://dejure.org/2000,1760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2000 - 28 U 213/99 (https://dejure.org/2000,1760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 28 U 213/99 (https://dejure.org/2000,1760)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    PKW; Mangel; Beweisaufnahme; Wandelung; Verkehrsauffassung

  • Judicialis

    ZPO § 534 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; BGB § 459; ; BGB § 462; ; BGB § 467; ; BGB § 463; ; BGB § 476; ; BGB § 459 Abs. 2; ; BGB § 463 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 281

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Verkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 302/99
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95

    Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Vielmehr ist die Nichtigkeit des Gewährleistungsausschlusses in § 476 BGB gesetzlich geregelt und im Übrigen auf Fälle beschränkt worden, wo die Freizeichnung im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien zu unbilligen Ergebnissen führen würde, (BGH NJW 1997, 652; Reinking/Eggert a.a.O: Rz: 1985; Soergel/Huber: BGB, 12. Aufl., § 463 BGB, Rz., 58; Staudinger/Honsell: BGB, 12. Aufl., § 463 BGB, Rz. 73).

    Erforderlich ist für die Unwirksamkeit des Gewährleistungsanspruches ein widersprüchliches oder arglistiges Verhalten des eigenen Vertragspartners, also des Zweitverkäufers (vgl. BGH NJW 1980, 1619, 1621; NJW 1997, 652).

    Hieran fehlt es im Gegensatz zu dem dein Urteil des BGH vom 20.12.1996 (NJW 1997, 652) zugrundeliegenden Fall.

  • OLG Hamm, 27.03.1974 - 20 U 281/73
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Im Falle einer Käuferkette entsteht dem Erstkäufer und Gläubiger des Schadenersatzanspruches jedoch ein eigener Schaden durch den Ankauf des mangelhaften Kaufgegenstandes (OLG Harem NJW 1974, 2091, 2092); dieser Schaden entfällt auch nicht etwa durch die anschließende Veräußerung (a.a.O.); insofern findet nämlich eine Vorteilsausgleichung nicht statt (OLG München NJW 1980, 1581), weil es an dem adäquaten und unlösbarem inneren Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem erzielten Vorteil fehlt (BGH NJW 1982, 326; Palandt-Heinrichs: Vor § 249 BGB, Rz. 120, 127).

    Es handelt sich nicht etwa um den gleichen Schaden, der zunächst beim Beklagten entstanden ist und an ihn weitergegeben wurde, sondern um einen wirtschaftlichen Nachteil, der ihm in eigener Person entstanden ist und mit dem Schaden des Beklagten nicht identisch ist (vgl. dazu schon OLG Hamm NJW 1974, 2091, 2092).

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 243/96

    BGH

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Eine Zusicherung im Sinn von § 459 Abs. 2 BGB setzt voraus, daß der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Eigenschaft einzustehen (BGH NJW 1997, 2318).

    Ob im Einzelfall eine Zusicherung anzunehmen ist, ist eine Frage der Vertragsauslegung, bei der entscheidend darauf abzustellen ist, wie der Käufer von seinem Erwartungshorizont aus etwaige zusicherungsrelevante Äußerungen des Verkäufers bei objektiver Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben verstehen dürfte (BGH NJW 1991, 1880;. NJW 1997, 2318; OLG Koblenz ZfS 1993, 149).

  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Ein Unfallschaden ist dann ein für die Haftung gemäß § 459 BGB relevanter Fehler, wenn die Beschädigungen deutlich über den Bagatellbereich hinaus gehen (BGH NJW 1982, 1386; Palandt-Putzo: a.a.O. § 463 BGB, Rz. 11; Reinking/Eggert: Der Autokauf, 6. Aufl., Rz. 1853).

    Tiefergehende Unfallschäden, die über den reinen Bagatellbereich hinausgehen, sind vom Verkäufer uneingeschränkt offenzulegen (BGH NJW 1982, 1386), wobei jedes einzelne Unfallgeschehen zu offenbaren ist und allein Angaben über den jetzigen Zustand des Fahrzeuges nicht ausreichen (BGH NJW-RR 1987, 436).

  • BGH, 03.12.1986 - VIII ZR 345/85

    Zur Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers über einen Unfallschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Der Verkäufer muß, positive Kenntnis von dem Unfallschaden gehabt oder zumindest mit dem Vorliegen eines offenbarungspflichtigen Unfallschadens gerechnet haben (BGH NJW 1981, 1441; NJW-RR 1987, 436; NJW 1995, 955).

    Tiefergehende Unfallschäden, die über den reinen Bagatellbereich hinausgehen, sind vom Verkäufer uneingeschränkt offenzulegen (BGH NJW 1982, 1386), wobei jedes einzelne Unfallgeschehen zu offenbaren ist und allein Angaben über den jetzigen Zustand des Fahrzeuges nicht ausreichen (BGH NJW-RR 1987, 436).

  • OLG München, 20.03.1980 - 27 W 22/80
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Im Falle einer Käuferkette entsteht dem Erstkäufer und Gläubiger des Schadenersatzanspruches jedoch ein eigener Schaden durch den Ankauf des mangelhaften Kaufgegenstandes (OLG Harem NJW 1974, 2091, 2092); dieser Schaden entfällt auch nicht etwa durch die anschließende Veräußerung (a.a.O.); insofern findet nämlich eine Vorteilsausgleichung nicht statt (OLG München NJW 1980, 1581), weil es an dem adäquaten und unlösbarem inneren Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem erzielten Vorteil fehlt (BGH NJW 1982, 326; Palandt-Heinrichs: Vor § 249 BGB, Rz. 120, 127).
  • BGH, 05.06.1981 - V ZR 170/80

    Schadensersatzanspruch - Nichterfüllung - Grundstückskaufvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Im Falle einer Käuferkette entsteht dem Erstkäufer und Gläubiger des Schadenersatzanspruches jedoch ein eigener Schaden durch den Ankauf des mangelhaften Kaufgegenstandes (OLG Harem NJW 1974, 2091, 2092); dieser Schaden entfällt auch nicht etwa durch die anschließende Veräußerung (a.a.O.); insofern findet nämlich eine Vorteilsausgleichung nicht statt (OLG München NJW 1980, 1581), weil es an dem adäquaten und unlösbarem inneren Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem erzielten Vorteil fehlt (BGH NJW 1982, 326; Palandt-Heinrichs: Vor § 249 BGB, Rz. 120, 127).
  • BVerwG, 15.07.1983 - 1 D 114.82

    Disziplinare Relevanz - Intime Beziehungen - Gehobener Beamter - Reinigungskraft

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Soweit das Gewährleistungsrecht anwendbar ist, werden nämlich die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen vom Recht der Leistungsstörungen, wozu auch § 281 BGB gehört, verdrängt; das gilt jedenfalls für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1979, 33; NJW 1984, 936; NJW 1991, 1048; NJW 1991, 1675; Palandt-Putzo: a.a.O. vor § 459 BGB, Rz. 2).
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 351/89

    Verjährung der Ansprüche des Käufers auf Zahlung der Versicherungssumme nach

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Soweit das Gewährleistungsrecht anwendbar ist, werden nämlich die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen vom Recht der Leistungsstörungen, wozu auch § 281 BGB gehört, verdrängt; das gilt jedenfalls für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1979, 33; NJW 1984, 936; NJW 1991, 1048; NJW 1991, 1675; Palandt-Putzo: a.a.O. vor § 459 BGB, Rz. 2).
  • BGH, 14.07.1978 - I ZR 154/76

    Verkauf eines betriebenen und eingerichteten Gewerbebetriebes - Fehlende

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
    Soweit das Gewährleistungsrecht anwendbar ist, werden nämlich die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen vom Recht der Leistungsstörungen, wozu auch § 281 BGB gehört, verdrängt; das gilt jedenfalls für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1979, 33; NJW 1984, 936; NJW 1991, 1048; NJW 1991, 1675; Palandt-Putzo: a.a.O. vor § 459 BGB, Rz. 2).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 26/79

    Versteigerung von Kunstgemälden; Übernahme der Garantie für die Echtheit eines

  • OLG Köln, 09.12.1998 - 13 U 102/98

    Formularmäßige Laufleistungszusicherung "soweit bekannt" im privaten

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

  • BGH, 17.04.1991 - VIII ZR 114/90

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZR 292/97

    Auslegung einer formularmäßigen Zusicherung der Gesamtfahrleistung

  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 133/93

    Wandelung des Kaufvertrages über einen Bagger mangels Standfestigkeit - Minderung

  • OLG Koblenz, 25.06.1992 - 5 U 1375/91

    Gebrauchtwagenkauf; Zusicherung einer Eigenschaft; Unfallfreiheit;

  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 44/80

    'Nur kleine Blechschäden' - § 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444

  • OLG Braunschweig, 13.04.2006 - 8 U 29/05

    Haftung des Verkäufers im Rahmen sogenannter Käuferketten beim Verkauf von privat

    Eine derartige Verlagerung des Schadens auf einen Dritten findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (vgl. OLG Düsseldorf DAR 2002, 163 - 164; OLG Hamm NJW MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091; OLG München NJW 1980, 1581).
  • LG München I, 02.10.2003 - 32 O 11282/03

    Unfallfrei

    Sofern die Parteien im Rahmen eines Kaufvertrags, der zudem einen allgemeinen Gewährleistungsausschluss beinhaltet, Erklärungen des Verkäufers zur Unfallfreiheit aufnehmen, haben sie mangels anderweitiger und eindeutiger Anhaltspunkte jedenfalls grundsätzlich das Risiko eines dem Verkäufer nicht bekannten Unfalls in der Zeit des Vorbesitzers zulasten des Käufers, hier des Klägers, verteilt (vgl. auch insoweit OLG Hamm, Urt . v. 23.05.2000 - 28 U 213/99, MDR 2001, 87).
  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    aa) Ob in einem konkreten Fall von einem Bagatellschaden auszugehen ist, richtet sich nicht allein nach der Höhe der Reparaturkosten, sondern gerade auch nach dem vorliegenden Schadensbild (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2000 - 28 U 213/99, Rn. 7; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18. August 2008 - 8 S 6091/08, Rn. 6; LG Arnsberg, Urteil vom 07. Dezember 2016 - 3 S 54/16, Rn. 18; AG München, Urteil vom 04. April 2014 - 331 C 34366/13, Rn. 19; AG Dortmund, Urteil vom 17. Mai 2016 - 410 C 754/16, Rn. 12; AG Köln, Urteil vom 04. November 2016 - 264 C 214/15, Rn. 16; AG München, Urteil vom 26. März 2019 - 322 C 19773/18, Rn. 18; AG Chemnitz, Urteil vom 24. März 2020 - 15 C 1957/19, Rn. 10; AG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2021-6 C 273/20, Rn. 35; AG Gummersbach, Urteil vom 14. April 2023 - 11 C 175/22, Rn. 12, jew. zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 22 U 175/01

    Formularmäßige Zusicherung einer Gesamtfahrleistung; Abtretung von

    Aus diesem Grunde und auch deshalb, weil die Parteien mit dem Gewährleistungsausschluß bewußt eine Risikoverteilung vorgenommen haben, wonach die Beklagte als Verkäuferin von der Haftung wegen Sachmängeln des Fahrzeug freigestellt werden sollte, ist es nicht unbillig, wenn dem Kläger ein Abtretungsanspruch versagt wird (vgl. hierzu OLG Hamm OLGR 2000, 319, 320/321).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - 1 W 72/03

    GW-Handel - Durchgriffshaftung bei Weiterverkauf!

    Eine derartige Schadensverlagerung findet beim Weiterverkauf durch den geschädigten Erstkäufer nicht statt (OLG Düsseldorf OLGR 2002, 229; OLG Hamm MDR 2001, 87; OLG Hamm NJW 1974, 2091).
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