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OLG Hamm, 14.06.1994 - 28 U 245/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende zugesicherte Eigenschaft eines PKW aufgrund eines erlittenen Unfallschadens zur Zeit des Kaufs; Kriterien für das Vorliegen eines Unfallschadens; Beule durch Fusstritt oder Schlag mit der Eisenstange als Unfallschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 459 Abs. 2 § 463
Fehlen der zugesicherten Eigenschaft "Unfallfreiheit"
Verfahrensgang
- LG Essen - 8 O 265/93
- OLG Hamm, 14.06.1994 - 28 U 245/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 48
Wird zitiert von ... (2)
- LG Coburg, 14.04.2004 - 22 O 673/03
Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung bzw. …
An dieser Erklärung muss sich die Beklagte festhalten lassen, sodass es auf das übliche Verständnis der Angabe der Unfallfreiheit nicht ankommt (vgl. OLG Hamm, Urt . v. 14.06.1994 - 28 U 245/93, NJW-RR 1995, 48 = juris Rn .Maßgeblich ist die Sicht des Eigentümers, der von Beschädigungen im fließenden Verkehr ebenso betroffen ist wie von solchen im geparkten Zustand (vgl. OLG Hamm, Urt . v. 14.06.1994 - 28 U 245/93, NJW-RR 1995, 48 = juris Rn .
- OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02
Schadensersatz wegen Verschweigens der Nachlackierung eines gebrauchten PKW; …
Es ist - anders als in dem vom OLG Hamm (OLGR 1994, 181) entschiedenen Fall - weder ein - vom Sachverständigen festgestellter - Reparaturaufwand erforderlich noch ist das Fahrzeug mit Blick auf die marginalen reparierten Vorbeschädigungen wirtschaftlich (keine Offenbarungspflicht beim Weiterverkauf), geschweige denn technisch und bei vernünftiger Betrachtungsweise auch nicht optisch entwertet.