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   OLG Hamm, 14.06.1994 - 28 U 245/93   

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https://dejure.org/1994,5559
OLG Hamm, 14.06.1994 - 28 U 245/93 (https://dejure.org/1994,5559)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.1994 - 28 U 245/93 (https://dejure.org/1994,5559)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 28 U 245/93 (https://dejure.org/1994,5559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende zugesicherte Eigenschaft eines PKW aufgrund eines erlittenen Unfallschadens zur Zeit des Kaufs; Kriterien für das Vorliegen eines Unfallschadens; Beule durch Fusstritt oder Schlag mit der Eisenstange als Unfallschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 2 § 463
    Fehlen der zugesicherten Eigenschaft "Unfallfreiheit"

Verfahrensgang

  • LG Essen - 8 O 265/93
  • OLG Hamm, 14.06.1994 - 28 U 245/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 48
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Coburg, 14.04.2004 - 22 O 673/03

    Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung bzw.

    An dieser Erklärung muss sich die Beklagte festhalten lassen, sodass es auf das übliche Verständnis der Angabe der Unfallfreiheit nicht ankommt (vgl. OLG Hamm, Urt . v. 14.06.1994 - 28 U 245/93, NJW-RR 1995, 48 = juris Rn .

    Maßgeblich ist die Sicht des Eigentümers, der von Beschädigungen im fließenden Verkehr ebenso betroffen ist wie von solchen im geparkten Zustand (vgl. OLG Hamm, Urt . v. 14.06.1994 - 28 U 245/93, NJW-RR 1995, 48 = juris Rn .

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2002 - 3 U 37/02

    Schadensersatz wegen Verschweigens der Nachlackierung eines gebrauchten PKW;

    Es ist - anders als in dem vom OLG Hamm (OLGR 1994, 181) entschiedenen Fall - weder ein - vom Sachverständigen festgestellter - Reparaturaufwand erforderlich noch ist das Fahrzeug mit Blick auf die marginalen reparierten Vorbeschädigungen wirtschaftlich (keine Offenbarungspflicht beim Weiterverkauf), geschweige denn technisch und bei vernünftiger Betrachtungsweise auch nicht optisch entwertet.
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