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   OLG Hamm, 09.06.2015 - I-28 U 60/14   

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https://dejure.org/2015,43324
OLG Hamm, 09.06.2015 - I-28 U 60/14 (https://dejure.org/2015,43324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2015 - I-28 U 60/14 (https://dejure.org/2015,43324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - I-28 U 60/14 (https://dejure.org/2015,43324)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist ein Sachmangel

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Hilfslinien im Display der Rückfahrkamera: Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlende Hilfslinien im Bild der Pkw-Rückfahrkamera: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich!

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen fehlender Linien im Display der Rückfahrkamera

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist ein Sachmangel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien stellt Sachmangel dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist ein Sachmangel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Desorientierte Rückfahrkamera - Käuferin kann Mercedes wegen einer Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien zurückgeben

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Sachmangel bei Fahrzeug - Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen mangelhafter Rückfahrkamera rechtens - Käufer bemängelte fehlende Orientierungslinien

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Weil die Rückfahrkamera des gekauften Fahrzeugs keine Orientierungslinien anzeigte

Besprechungen u.ä. (2)

  • rueter-heppner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Tücken der Technik

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Schuldrecht (Kaufrecht): Fehlende Orientierungslinien in Display von Rückfahrkamera als Sachmangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2015 - 28 U 60/14
    Die in diesem Zusammenhang vorzunehmende einzelfallbezogene Abwägung der Interessen der Vertragspartner (s. auch BGH in NJW 2014, 3229) führt vorliegend dazu, dass zu Lasten der - für die behauptete Geringfügigkeit des Mangels darlegungs- und beweisbelasteten - Beklagten von einem erheblichen Mangel auszugehen ist.

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung bei behebbaren Mängeln im Rahmen des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB regelmäßig auf die Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten abzustellen (s. dazu nur BGH in NJW 2014, 3229).

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2015 - 28 U 60/14
    Dabei sind die Angaben des Verkäufers, aber auch - auf den Erwartungshorizont des Kunden erkennbar Einfluss nehmende - (Modell-)Beschreibungen in vor Vertragsschluss überlassenen Prospekten (so beispielsweise BGH in NJW 2011, 2872) oder Preislisten zu berücksichtigen, wenn sie vom Kunden der Bestellung zur Grunde gelegt worden sind.

    Anderes gilt, wenn der Mangel nicht oder nur mit hohen Kosten behebbar ist; dann kommt es vornehmlich auf das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung an (BGH in NJW 2011, 2872).

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 215/13

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Berechnung des Nutzungswertersatzes bei Rückabwicklung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2015 - 28 U 60/14
    Soweit die Beklagte die Auffassung vertreten hat, auf den Abzugsbetrag sei die Mehrwertsteuer aufzuschlagen, ist das nach neuester Rechtsprechung des BGH (in NJW 2014, 2435) mit der dortigen Begründung, auf die der Senat Bezug nimmt und der sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, abzulehnen.
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2015 - 28 U 60/14
    Vorstehende Abänderung des landgerichtlichen Urteils bezüglich der Nebenforderungen ist dem Senat auch ohne konkreten Berufungsangriff möglich (BGH in NJW 2012, 2796).
  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2015 - 28 U 60/14
    Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur Urteil vom 06.02.2013 in NJW 2013, 1365 und Urteil vom 17.02.2010 in NJW-RR 2010, 1289) indiziert der Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung in der Regel die Erheblichkeit der - in der Lieferung der mangelhaften Kaufsache liegenden - Pflichtverletzung.
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2015 - 28 U 60/14
    Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur Urteil vom 06.02.2013 in NJW 2013, 1365 und Urteil vom 17.02.2010 in NJW-RR 2010, 1289) indiziert der Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung in der Regel die Erheblichkeit der - in der Lieferung der mangelhaften Kaufsache liegenden - Pflichtverletzung.
  • LG Braunschweig, 16.02.2018 - 11 O 1175/17

    Abgasskandal; Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung; illegale

    Das Gericht geht davon aus, dass die Beklagte zu 1) die Beweislast für die Unerheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB zu trägt (OLG Hamm, Urteil vom 09.06.2015, I-28 U 60/14, zit. nach juris, Rn. 65; von Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearb. 2015, § 323, Randziffer F4; a. A. OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2017, 2 U 4/17, zit. nach juris, Rn. 26, wonach sich aus § 323 BGB eine Beweislastumkehr ergeben soll.).
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