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   BPatG, 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08   

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BPatG, 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08 (https://dejure.org/2009,29890)
BPatG, Entscheidung vom 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08 (https://dejure.org/2009,29890)
BPatG, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 28 W (pat) 130/08 (https://dejure.org/2009,29890)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08
    Dies gilt gleichermaßen für Begriffe, die bereits lexikalisch belegbar sind, wie auch für neue Wortschöpfungen, deren beschreibender Aussagegehalt so eindeutig und unmissverständlich hervortritt, dass sie zur Beschreibung von relevanten Produkteigenschaften dienen können (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; sowie Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rdn. 335 m. w. N.).

    Für die Beurteilung der Schutzfähigkeit der angemeldeten Marke kommt es jedoch entscheidend darauf an, ob auch die Wortkombination in ihrer Gesamtheit zur Merkmalsbeschreibung i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dienen kann oder ob sich aus der Kombination der beiden sachbezogenen Einzelbestandteile aufgrund vorhandener semantischer oder syntaktischer Besonderheiten ein Aussagegehalt ergibt, der in Bezug auf die einschlägigen Produkte keine beschreibende Bedeutung aufweist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08
    Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, müssen die absoluten Schutzhindernisse in der markenrechtlichen Prüfung stets unter Berücksichtigung des ihnen jeweils konkret zugrunde liegenden Allgemeininteresses ausgelegt werden, um so das angestrebte Maß an Chancengleichheit für die Mitbewerber zu gewährleisten und negative Auswirkungen von Markeneintragungen auf den freien Wettbewerb zu vermeiden (EuGH GRUR 2004, 943 Rdn. 26 - SAT.2).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08
    Die Schutzfähigkeit einer Marke kann also keineswegs "großzügig" beurteilt werden, stattdessen ist eine strenge und umfassende Prüfung im Eintragungsverfahren unerlässlich (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 45 - DAS PRINZIP DER BEQUEM-LICHKEIT).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08
    Im Übrigen wird auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verwiesen (vgl. etwa EuGH, GRUR 2004, 146, Rdn. 32 - Doublemint), nach der ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein wesentliches Merkmal der fraglichen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, was hier der Fall ist.
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08
    Unter "sonstige Merkmale" sind dabei alle für die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf die fraglichen Waren in irgendeiner Weise bedeutsamen Umstände zu verstehen (vgl. BGH GRUR 2000, 231, 233 - FÜNFER).
  • BPatG, 27.09.2006 - 28 W (pat) 63/05
    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08
    Dagegen ist es völlig irrelevant, wer als Erfinder des fraglichen Begriffes bzw. der dahinter stehenden technischen Lösung anzusehen ist (vgl. hierzu BPatG 28 W (pat) 63/05.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 29.07.2009 - 28 W (pat) 130/08
    Ob einem Zeichen ein beschreibender Charakter zukommt, ist deshalb nach dem Verständnis der angesprochenen Verbraucher im Hinblick auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla).
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