Rechtsprechung
BPatG, 01.04.2009 - 28 W (pat) 152/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Kein Glück mit der Anmeldung von Lucky Charms
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 28 W (pat) 152/08
Der Ausschlusstatbestand des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfasst alle Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung wesentlicher Merkmale der beanspruchten Waren dienen können, wie etwa ihre Art oder ihr Bestimmungszweck (vgl. BGH GRUR 2002, 64 -INDIVIDUELLE). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 28 W (pat) 152/08
Zwar ist es für die Annahme eines Freihaltungsbedürfnisses i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keineswegs erforderlich, dass sich eine beschreibende Verwendung der fraglichen Angabe bereits nachweisen lässt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdn. 57 -Postkantoor). - EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 01.04.2009 - 28 W (pat) 152/08
In diesen Fällen ist ein Freihaltebedürfnis allerdings nur dann anzunehmen, wenn die beschreibende Bedeutung der Marke von den inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres erkannt wird, oder wenn die Mitbewerber das Markenwort für den Import/Export bzw. für den inländischen Absatz zur ungehinderten beschreibenden Verwendung benötigen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 26) -Matratzen Concord/Hukla).
- BPatG, 29.05.2013 - 27 W (pat) 517/12
Markenbeschwerdeverfahren - "GLÜCKSBRINGER" - Freihaltungsbedürfnis
Die Entscheidung des Senats entspricht einer früheren Entscheidung des Bundespatentgerichts in dem Verfahren 28 W (pat) 152/08, in der das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG für die englischsprachige Wortfolge LUCKY CHARMS (= Glücksbringer, Talisman) in Bezug auf weitgehend identische Waren bejaht wurde.