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   BPatG, 24.01.2001 - 28 W (pat) 234/00   

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https://dejure.org/2001,25880
BPatG, 24.01.2001 - 28 W (pat) 234/00 (https://dejure.org/2001,25880)
BPatG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 28 W (pat) 234/00 (https://dejure.org/2001,25880)
BPatG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 28 W (pat) 234/00 (https://dejure.org/2001,25880)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 19.04.2005 - 24 W (pat) 86/04
    Da - wie eine Internetrecherche belege - vielerlei Produkte diesen "Lotus-Effekt" aufwiesen oder mit Mitteln versiegelt würden, die einen solchen "Lotus-Effekt" erzeugten, sehe der Verkehr in der angemeldeten Wortzusammenstellung lediglich einen Hinweis darauf, daß die gekennzeichneten Produkte derartige schmutzabweisende Eigenschaften aufwiesen oder diese nachahmten (vgl. auch BPatG 28 W (pat) 234/00 "LOTUS", Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).

    Auf dem Gebiet der beanspruchten Waren findet sich die Bezeichnung überwiegend mit Zusätzen, so vor allem in der Wortkombination "Lotus-Effekt", wie die Internet-Recherche der Markenstelle und des Senats ergeben haben (vgl. dazu auch BPatG 28 W (pat) 234/00 "LOTUS", Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM), wobei als "Lotus-Effekt" durch eine bestimmte Mikrooberflächenstruktur bewirkte flüssigkeits- und schmutzabweisende Eigenschaften bezeichnet werden.

  • BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 4/08

    "Lotuswäsche" für KFZ-Reinigung als Marke rein beschreibend und nicht eintragbar

    Diesbezüglich hat bereits der 28. Senat des Bundespatentgerichts mit Beschluss vom 24. Januar 2001 -28 W (pat) 234/00 (veröffentlicht bei PAVIS PROMA) in Bezug auf Lacke, Rostschutzmittel und andere Oberflächenbehandlungsmittel folgendes festgestellt:.
  • BPatG, 22.07.2009 - 26 W (pat) 5/08

    Kein Markenschutz für die Bezeichnung "Lotuspflege" für die "Reinigung und Pflege

    Diesbezüglich hat bereits der 28. Senat des Bundespatentgerichts mit Beschluss vom 24. Januar 2001 -28 W (pat) 234/00 (veröffentlicht bei PAVIS PROMA) in Bezug auf Lacke, Rostschutzmittel und andere Oberflächenbehandlungsmittel folgendes festgestellt:.
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