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   BPatG, 03.03.2004 - 28 W (pat) 296/03   

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https://dejure.org/2004,16114
BPatG, 03.03.2004 - 28 W (pat) 296/03 (https://dejure.org/2004,16114)
BPatG, Entscheidung vom 03.03.2004 - 28 W (pat) 296/03 (https://dejure.org/2004,16114)
BPatG, Entscheidung vom 03. März 2004 - 28 W (pat) 296/03 (https://dejure.org/2004,16114)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BPatG, 03.03.2004 - 28 W (pat) 296/03
    Damit unterscheidet sich "Plus" auch von der BONUS II - Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2002, 816), denn die hier im Vordergrund stehende Aussage des Begriffes wird immer unzweideutig und auf die Waren/Dienstleistung selbst bezogen gebraucht, wohingegen mit dem Wort "Bonus" auch eine Zugabe, eine Gutschrift, also neben der Ware liegende Umstände gemeint sein können.
  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix

    Auszug aus BPatG, 03.03.2004 - 28 W (pat) 296/03
    Die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 MarkenG sind im Lichte des Allgemeininteresses an einem unverfälschten Wettbewerb zu würdigen (vgl EuGH MarkenR 2003, 227 - Libertel, EuGH v 12.2.2004, C-256/00 - BIOMILD, veröff unter curia.eu.int).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 03.03.2004 - 28 W (pat) 296/03
    Die Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 MarkenG sind im Lichte des Allgemeininteresses an einem unverfälschten Wettbewerb zu würdigen (vgl EuGH MarkenR 2003, 227 - Libertel, EuGH v 12.2.2004, C-256/00 - BIOMILD, veröff unter curia.eu.int).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09

    IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL

    Auch das Bundespatentgericht hat die Schutzfähigkeit des Zeichens "PLUS" zumindest für einzelne Waren anerkannt (BPatG 28 W (pat) 296/03 - Plus: Schutzfähigkeit bejaht für Christbaumschmuck).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 20/09

    Limit Plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Limit

    Auch das Bundespatentgericht hat die Schutzfähigkeit des Zeichens "PLUS" zumindest für einzelne Waren anerkannt (BPatG 28 W (pat) 296/03 - Plus: Schutzfähigkeit bejaht für Christbaumschmuck).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 38/09

    Plus 2/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Plus

    Auch das Bundespatentgericht hat die Schutzfähigkeit des Zeichens "PLUS" zumindest für einzelne Waren anerkannt (BPatG 28 W (pat) 296/03 - Plus: Schutzfähigkeit bejaht für Christbaumschmuck).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 43/09

    REISE plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "REISE

    Auch das BPatG hat die Schutzfähigkeit von PLUS zumindest für einzelne Waren anerkannt (BPatG 28 W (pat) 296/03 - Plus: Schutzfähigkeit bejaht für Christbaumschmuck).
  • BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 44/09

    Z.plus/Plus - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde -

    Auch das Bundespatentgericht hat die Schutzfähigkeit des Zeichens "PLUS" zumindest für einzelne Waren anerkannt (BPatG 28 W (pat) 296/03 - Plus: Schutzfähigkeit bejaht für Christbaumschmuck).
  • BPatG, 28.09.2010 - 33 W (pat) 42/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "finaPLUS (Wort-Bild-Marke)/Plus (Wort-Bild-Marke)" -

    Auch das Bundespatentgericht hat die Schutzfähigkeit des Zeichens "PLUS" zumindest für einzelne Waren anerkannt (BPatG 28 W (pat) 296/03 - Plus: Schutzfähigkeit bejaht für Christbaumschmuck).
  • BPatG, 08.05.2013 - 29 W (pat) 510/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "weißes Kreuz auf blauem Grund im abgerundeten

    "plus" bedeutet "zuzüglich, und, Mehrbetrag, Überschuss, Vorteil, Vorzug, Positivum (Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. 2006 [CD-ROM]) und zählt als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines irgendwie gearteten, positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils bzw. im Sinne eines "Mehr an Qualität oder Komfort" im Vergleich zum üblichen Standard, den die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen bieten (BPatG 30 W (pat) 70/10 - be Well energy+; 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus; 29 W (pat) 38/11 - FairGasPlus; 29 W (pat) 144/10 - Fairplus).
  • BPatG, 20.07.2012 - 29 W (pat) 38/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "FairGasPlus" - keine Unterscheidungskraft -

    Der Bestandteil "Plus" bedeutet sowohl im Englischen als auch im Deutschen "zuzüglich, und, Mehrbetrag, Überschuss, Vorteil, Vorzug, Positivum" (Duden -Deutsches Universalwörterbuch a. a. O.) und zählt als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines "irgendwie gearteten, positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils" bzw. im Sinne eines "Mehr an Qualität oder Komfort" im Vergleich zum üblichen Standard, den die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen bieten (BPatG 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus).
  • BPatG, 26.09.2011 - 29 W (pat) 144/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fairplus (Wort-Bild-Marke)" - kein

    bbb) Der Bestandteil "plus" bedeutet sowohl im Englischen als auch im Deutschen "zuzüglich, und, Mehrbetrag, Überschuss, Vorteil, Vorzug, Positivum (Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 6. Aufl. 2006 [CD-ROM]; Duden - Das Fremdwörterbuch, a. a. O.; Duden-Oxford - Großwörterbuch Englisch, a. a. O.) und zählt als gängige Anpreisung und Qualitätsberühmung in den unterschiedlichsten Waren- und Dienstleistungsbereichen zum elementaren Grundwortschatz der Werbesprache im Sinne eines irgendwie gearteten, positiven Überschusses oder zusätzlichen Vorteils bzw. im Sinne eines "Mehr an Qualität oder Komfort" im Vergleich zum üblichen Standard, den die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen bieten (BPatG 28 W (pat) 503/10 - Premium PLUS+; 28 W (pat) 2/10 - Naturplus; 26 W (pat) 81/07 - FRUTA PLUS; 33 W (pat) 47/04 - BUZPlus; 28 W (pat) 296/03 - Plus; 24 W (pat) 51/04 - PROTECTION PLUS; 25 W (pat) 310/03 - medizin plus).
  • BPatG, 16.11.2009 - 25 W (pat) 38/08
    In diese Rechtsprechung reiht sich entgegen der Auffassung der Widersprechenden zu 1. vor allem auch die von ihr zitierte, in PAVIS PROMA veröffentlichte BPatG-Entscheidung 28 W (pat) 296/03 "Plus" vom 3. März 2004 ein; in dieser Entscheidung ist die als Marke angemeldete Bezeichnung "Plus" lediglich für die Ware "Christbaumschmuck" und auch nur deshalb als schutzfähig angesehen worden, weil das "moderne" und "schlagkräftige" Wort "Plus" im Zusammenhang mit dieser Ware als eher ungewöhnlich angesehen wurde.
  • BPatG, 07.12.2011 - 28 W (pat) 559/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Starcast plus" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 13.12.2005 - 24 W (pat) 51/04
  • BPatG, 26.11.2018 - 26 W (pat) 506/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "PLUSCARD" - teilweise Rücknahme der "Anmeldung bzw.

  • BPatG, 20.07.2012 - 29 W (pat) 37/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "FairStromPlus" - keine Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 27.01.2009 - 24 W (pat) 16/07
  • BPatG, 01.02.2010 - 27 W (pat) 66/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PLUS LOTTO" - keine

  • BPatG, 01.04.2008 - 24 W (pat) 16/06
  • BPatG, 20.03.2006 - 30 W (pat) 11/04
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