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   BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10   

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BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10 (https://dejure.org/2011,15400)
BPatG, Entscheidung vom 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10 (https://dejure.org/2011,15400)
BPatG, Entscheidung vom 17. März 2011 - 28 W (pat) 502/10 (https://dejure.org/2011,15400)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Glücksrausch" - teilweise Unterscheidungskraft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Glücksrausch" - teilweise Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "Glücksrausch" für Werbedienstleistungen aufgrund ihres fehlenden rein beschreibenden Charakters bzw. einer fehlenden offensichtlichen Werbebotschaft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Glücksrausch" - teilweise Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Glücksrausch" - teilweise Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Der Begriff "Glücksrausch" ist nicht für Schmuck und Leder eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10
    Eine unmittelbar beschreibende Bedeutung eines Markenworts ist jedoch nicht der einzige mögliche Grund für das Fehlen von Unterscheidungskraft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH WRP 2010, 891, Rdn. 13 f. - hey!).

    Vielmehr ist die Anmeldemarke für Werbedienstleistungen als hinreichend unterscheidungskräftig zu werten, um bei einer branchenüblichen Verwendung vom angesprochenen Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verstanden werden zu können (vgl. hierzu EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rdn. 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10
    Eine unmittelbar beschreibende Bedeutung eines Markenworts ist jedoch nicht der einzige mögliche Grund für das Fehlen von Unterscheidungskraft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH WRP 2010, 891, Rdn. 13 f. - hey!).

    Ob sich eine Verwendung des Begriffs "Glücksrausch" in der Werbung bereits nachweisen lässt oder nicht, ist für die Beurteilung der Unterscheidungskraft nicht relevant (vgl. hierzu BGH WRP 2010, 891, Rdn. 13 - hey!).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10
    Vielmehr ist die Anmeldemarke für Werbedienstleistungen als hinreichend unterscheidungskräftig zu werten, um bei einer branchenüblichen Verwendung vom angesprochenen Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG verstanden werden zu können (vgl. hierzu EuGH GRUR 2004, 674, 678, Rdn. 99 - Postkantoor; BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10
    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 26 - SAT.2).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10
    Selbst wenn die Marke "Glücksrausch" insoweit möglicherweise als "sprechendes Zeichen" anzusehen sein sollte, könnte dieser Gesichtspunkt ihre Eignung zur Ausübung der markenrechtlichen Herkunftsfunktion nicht in Frage stellen (vgl. hierzu BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10
    Vielmehr kann einer Anmeldemarke die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen abzusprechen sein, etwa wenn die angesprochenen Verbraucher sie nur als eine allgemein verständliche, positiv besetzte Werbeaussage auffassen werden (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 778, Rdn. 16 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10
    Unterscheidungskraft i. S. v. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denen anderer Anbieter für den Verkehr unterscheidbar zu machen (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

    Auszug aus BPatG, 17.03.2011 - 28 W (pat) 502/10
    Wie bereits dargelegt, ist es für eine Zurückweisung beschreibender Angaben auch keineswegs unabdingbar, dass ein Zeichen aus Begriffen besteht, mit denen die fraglichen Waren oder Dienstleistungen direkt bezeichnet bzw. konkrete Merkmale beschrieben werden, die ihnen unmittelbar anhaften (vgl. EuGH GRUR-RR 2008, 47, Rdn. 32 - map&guide).
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