Rechtsprechung
BPatG, 28.10.2009 - 28 W (pat) 52/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
Kostenfestsetzung im Widerspruchsverfahren gegen Markeneintragung
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 63 Abs. 3, Satz 1, Satz 2, 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG
Regelstreitwert von 20.000 EUR bei markenrechtlichem Widerspruchsverfahren - Wert der angegriffenen Marke ist maßgeblich
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.2006 - I ZB 48/05
Festsetzung des Beschwerdewerts in einem markenrechtlichen …
Auszug aus BPatG, 28.10.2009 - 28 W (pat) 52/09
Entgegen der Ansicht der Markenabteilung sei von einem Regelstreitwert von EUR 50.000 auszugehen, wie dies der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16. März 2006 (Aktenzeichen I ZB 48/05) für das Rechtsbeschwerde-Widerspruchsverfahren als angemessen beurteilt habe.Entgegen der Ansicht der Widersprechenden kommt eine Angleichung an den vom Bundesgerichtshof angenommenen Regelstreitwert von EUR 50.000.-(Aktenzeichen I ZB 48/05; veröffentlicht in GRUR 2006, 704) ebenfalls nicht in Betracht.
- BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 73/04
Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren
Auszug aus BPatG, 28.10.2009 - 28 W (pat) 52/09
Die Marken-Beschwerdesenate des Bundespatentgerichts haben in jüngster Zeit den Gegenstandswert im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren im Normalfall auf 20.000,--Euro festgesetzt (vgl. BPatG MarkenR 2007, 35; GRUR 2007, 176), wobei es sich um den unteren (Auffangs-)Gegenstandswert handelt.
- BPatG, 14.03.2012 - 29 W (pat) 115/11
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - Gegenstandswert
Während einige Senate (BPatG 27 W(pat) 75/08; BPatG 26 W (pat) 47/10) den Gegenstandswert bei unbenutzten Marken im Anschluss an die regelmäßige Wertfestsetzung des Bundesgerichtshofs mit 50.000 EUR annehmen, halten andere Senate (BPatG 24 W (pat) 18/10; BPatG 25 W (pat) 29/10; BPatG 28 W (pat) 52/09; BPatG 30 W (pat) 108/05; BPatG 33 W (pat) 84/04) an dem Gegenstandswert von 20.000 EUR im Widerspruchsbeschwerdeverfahren fest. - BPatG, 09.08.2012 - 25 W (pat) 510/11
Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchs- bzw. …
Die anderen Senate des Bundespatentgerichts halten - soweit ersichtlich - an dem Gegenstandswert in Höhe von20.000,-- Euro fest (vgl. u. a. die Entscheidungen 28 W (pat) 52/09 vom 28. Oktober 2009; 25 W (pat) 29/10 vom 3. November 2011 und die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung 25 W (pat) 16/10 vom 8. Februar 2012 in einer Löschungssache; vgl. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 71 Rdn. 33 m. w. N.). - BPatG, 01.02.2018 - 28 W (pat) 109/12 Der von der Inhaberin der angegriffenen Marke angeführte Beschluss des 28. Senats vom 28. Oktober 2009 (28 W (pat) 52/09 - Focus), in dem von einem Regelgegenstandswert in Widerspruchsverfahren in Höhe von EUR 20.000,-- ausgegangen wurde, führt zu keinem anderen Ergebnis.