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   BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12   

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https://dejure.org/2014,21744
BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12 (https://dejure.org/2014,21744)
BPatG, Entscheidung vom 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12 (https://dejure.org/2014,21744)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 28 W (pat) 546/12 (https://dejure.org/2014,21744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "EasyCompact" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Marke "EasyCompact" darf nicht für elektrische Küchengeräte eingetragen werden / Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft des zur Eintragung als Marke angemeldeten Wortzeichens "EasyCompact"

  • kanzlei.biz

    Die Anmeldung der Marke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "EasyCompact" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Marke "EasyCompact" nicht für elektrische Küchengeräte

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 29.08.2013 - 28 W (pat) 25/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Racelight" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12
    Das Anmeldezeichen "EasyCompact" wird in seiner Gesamtheit vom angesprochenen inländischen Publikum im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren ohne weiteres Nachdenken und ohne analysierende Betrachtungsweise als eine bloße Aneinanderreihung zweier anpreisender, sachbezogener Hinweise auf wesentliche Produktmerkmale verstanden werden (vgl. EuGH a. a. O. - BIOMILD; vgl. auch BPatG 28 W (pat) 25/12 - Racelight), und zwar in dem Sinne, dass die so gekennzeichneten Produkte zum einen einfach und unkompliziert, also leicht und mühelos zu bedienen bzw. handzuhaben sind, und zum anderen kompakt sind, also eine handliche, raumsparende Bauform oder Ausführung aufweisen.

    So liegt der Fall auch bei der hier angemeldeten, nicht besonders ungewöhnlich gebildeten Wortkombination, bei der ein merklicher Unterschied zwischen dem Gesamtbegriff und der bloßen Zusammenfügung seiner schutzunfähigen Bestandteile nicht besteht (vgl. auch BPatG 28 W (pat) 25/12 - Racelight; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12
    Das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfordert nicht, dass die fraglichen Zeichen oder Angaben bereits tatsächlich zu beschreibenden Zwecken für Waren oder Dienstleistungen der angemeldeten Art verwendet werden, vielmehr genügt, dass sie zu diesen Zwecken verwendet werden können (EuGH GRUR 2004, 146, 147 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; a. a. O. Rdnr. 38 - BIOMILD).
  • BPatG, 28.08.2013 - 28 W (pat) 529/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "EcoPlus" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Auszug aus BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12
    So liegt der Fall auch bei der hier angemeldeten, nicht besonders ungewöhnlich gebildeten Wortkombination, bei der ein merklicher Unterschied zwischen dem Gesamtbegriff und der bloßen Zusammenfügung seiner schutzunfähigen Bestandteile nicht besteht (vgl. auch BPatG 28 W (pat) 25/12 - Racelight; 28 W (pat) 529/12 - EcoPlus).
  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12
    Für die markenrechtliche Schutzfähigkeit fremdsprachiger Angaben kommt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob die beteiligten inländischen Verkehrskreise im Stande sind, die Bedeutung des fremdsprachigen Markenwortes zu erkennen, wobei gleichermaßen auf die Durchschnittsverbraucher als auch auf die am Handel beteiligten inländischen Fachkreise abzustellen ist (EuGH GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS; GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 393 f. m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12
    Denn als beschreibend im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG können auch - für die beanspruchten Waren und Dienstleitungen bislang noch nicht verwendete - sprachliche Neuschöpfungen angesehen werden, die aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzt sind, wenn für die Neuschöpfung selbst in ihrer Gesamtheit ein beschreibender Charakter feststellbar ist (EuGH a. a. O., Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674 Rdnr. 97 - Postkantoor; a. a. O. Rdnr. 38 BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdnr. 35, 36 - BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 25 - Chiemsee).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 03.07.2014 - 28 W (pat) 546/12
    Für die markenrechtliche Schutzfähigkeit fremdsprachiger Angaben kommt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf an, ob die beteiligten inländischen Verkehrskreise im Stande sind, die Bedeutung des fremdsprachigen Markenwortes zu erkennen, wobei gleichermaßen auf die Durchschnittsverbraucher als auch auf die am Handel beteiligten inländischen Fachkreise abzustellen ist (EuGH GRUR 2010, 534 - PRANAHAUS; GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 393 f. m. w. N.).
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