Rechtsprechung
   BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22971
BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10 (https://dejure.org/2011,22971)
BPatG, Entscheidung vom 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10 (https://dejure.org/2011,22971)
BPatG, Entscheidung vom 01. April 2011 - 28 W (pat) 588/10 (https://dejure.org/2011,22971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "LEV (Wort-Bild-Marke)" - kein Beleg für Behinderungsabsicht - keine Bösgläubigkeit der Anmelderin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung bei einer Anmeldung für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen trotz einem mangelnden generellen Benutzungswillen; Sittenwidrigkeit bei einer Anmeldung als "Spekulationsmarke" mit dem Ziel der Behinderung Dritter; ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEV (Wort-Bild-Marke)" - kein Beleg für Behinderungsabsicht - keine Bösgläubigkeit der Anmelderin

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEV (Wort-Bild-Marke)" - kein Beleg für Behinderungsabsicht - keine Bösgläubigkeit der Anmelderin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEV (Wort-Bild-Marke)" - kein Beleg für Behinderungsabsicht - keine Bösgläubigkeit der Anmelderin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Anmelder die Marke entweder als "Spekulationsmarke" mit dem Ziel der Behinderung Dritter oder die Marke in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel anmeldet, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs einsetzen will (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10
    Zur Beurteilung der Bösgläubigkeit eines Anmelders nach § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 10 MarkenG sind daher die insoweit entwickelten Grundsätze weiter heranzuziehen (vgl. BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100 - m. w. N.).
  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 146/81

    Voraussetzungen und Umfang des wettbewerbsrechtlichen Schutzes -

    Auszug aus BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Anmelder die Marke entweder als "Spekulationsmarke" mit dem Ziel der Behinderung Dritter oder die Marke in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel anmeldet, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs einsetzen will (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
    Auszug aus BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Anmelder die Marke entweder als "Spekulationsmarke" mit dem Ziel der Behinderung Dritter oder die Marke in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel anmeldet, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs einsetzen will (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anmeldung einer Marke grundsätzlich bösgläubig, wenn sie in der Absicht vorgenommen wird, die Marke nicht selbst zu benutzen, sondern (nur) andere an ihrer Benutzung zu hindern (vgl. BGH GRUR 2009, 780, 782 - Ivadal).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10
    Die Markenstelle hat hierbei nämlich bereits im Ansatz verkannt, dass, es für das Vorliegen eines Benutzungswillens des Anmelders schon genügt, wenn er die Absicht hat, die Marke im geschäftlichen Verkehr zwar nicht selbst zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, sie aber der Benutzung durch einen Dritten im Wege der Lizenzerteilung oder nach einer Übertragung zuzuführen ( BGH , GRUR 2001, 242 [244] - Classe E).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus BPatG, 01.04.2011 - 28 W (pat) 588/10
    Danach ist von einer Sittenwidrigkeit der Anmeldung dann auszugehen, wenn der Anmelder die Marke entweder als "Spekulationsmarke" mit dem Ziel der Behinderung Dritter oder die Marke in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers mit dem Ziel anmeldet, diesen Besitzstand zu stören, oder wenn er die mit der Eintragung der Marke kraft Gesetzes verbundene Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs einsetzen will (vgl. BGH GRUR 1984, 210 - AROSTAR; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000; BPatG 27 W (pat) 47/01 - LE FER ROUGE, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Der Anmelder muss seine lauteren Absichten also nicht belegen (BPatG BeckRS 2011, 11393 - LEV; BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp); die Bösgläubigkeit ist vielmehr positiv festzustellen.

    Das reicht allein aber nicht aus, eine Bösgläubigkeit zu belegen (BPatG GRUR 2012, 840 - soulhelp; BeckRS 2011, 11393 - LEV; ebenso HABM v. 28. März 2000 - C 000053447/1, Mitt 2001, 224 = LSK 2001, 480501 - Trillium).

  • BPatG, 24.04.2012 - 33 W (pat) 122/09

    soulhelp - Markenbeschwerdeverfahren - "soulhelp" - Voraussetzungen der

    Es ist nicht Sache des Anmelders, seinen Benutzungswillen zu belegen; vielmehr hat das DPMA die erforderlichen Feststellungen zu treffen (BPatG 28 W (pat) 588/10).

    Wenn die Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen angemeldet worden ist, so kann darin zwar ein Indiz für eine Behinderungsabsicht zu sehen sein (Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rn. 688); es handelt sich aber um ein schwaches Indiz, das für sich genommen die Behinderungsabsicht nicht belegt (BPatG 28 W (pat) 588/10).

  • BPatG, 19.07.2019 - 28 W (pat) 4/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "aro (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Darüber hinaus muss jedem Markenanmelder der größtmögliche Schutzbereich zugebilligt werden (vgl. auch BPatG GRUR 2012, 840, 841 f. - soulhelp; Beschluss vom 1. April 2011, 28 W (pat) 588/10 - LEV).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht