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   BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07   

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BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07 (https://dejure.org/2008,35828)
BPatG, Entscheidung vom 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07 (https://dejure.org/2008,35828)
BPatG, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 28 W (pat) 7/07 (https://dejure.org/2008,35828)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    Fremdsprachige Begriffe, wie das englische Wort "Skyblue", sind dann nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie dazu dienen können, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 Rdn. 35, 36 - BIOMILD; BGH GRUR 2000, 211, 212 - FÜNFER).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass merkmalsbeschreibenden Angaben i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gleichzeitig auch die erforderliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG abzusprechen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 - BIOMILD; EuG MarkenR 2006, 557, Rdn. 34 - map&guide; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; sowie Hacker, a. a. O., Rdn. 127 m. w. N.).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    Der Anmelder verkennt aber, dass insoweit nicht nur die allgemeinen Endverbraucher, sondern stets auch die am Handel mit den fraglichen Waren beteiligten Fachkreise zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 24, 26, 32 - Matratzen Concord/Hukla).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass merkmalsbeschreibenden Angaben i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gleichzeitig auch die erforderliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG abzusprechen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 - BIOMILD; EuG MarkenR 2006, 557, Rdn. 34 - map&guide; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; sowie Hacker, a. a. O., Rdn. 127 m. w. N.).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    Zwar unterscheidet sich die Rechtsprechung des EuGH und des EuG von der des BGH insoweit dadurch, dass EuGH und EuG hervorheben, beschreibenden Angaben und Zeichen fehle "zwangsläufig" die Unterscheidungskraft, während der BGH davon spricht, dass solchen Angaben "regelmäßig" auch die erforderliche Unterscheidungskraft abzusprechen sei (vgl. etwa BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung die Eignung einer Marke, die von der Anmeldung umfassten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen (vgl. BGH WRP 2008, 107, Rdn. 23 -- Fronthaube).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    Zwar ist es für die Annahme eines Freihaltungsbedürfnisses i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ebenso wenig entscheidend, ob eine beschreibende Angabe schon verwendet wird, wie der Gesichtspunkt, ob den Mitbewerbern ggf. noch andere Angaben als das angemeldete Markenwort zur Beschreibung der fraglichen Produktmerkmale zur Verfügung stehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdn. 57 - Postkantoor).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    In der markenrechtlichen Prüfung sind die absoluten Schutzhindernisse deshalb stets unter Berücksichtigung des ihnen jeweils zugrunde liegenden Allgemeininteresses auszulegen (EuGH GRUR 2004, 943 Rdn. 26 - SAT.2).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    Da die Herkunftsfunktion einer Marke aber im Vergleich zu anderen Funktionen, wie etwa einer Werbe- oder Produktbeschreibungsfunktion, nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein darf, sondern stets im Vordergrund stehen muss (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT), ist der für die Bejahung der Schutzfähigkeit erforderliche Nachweis der konkreten Unterscheidungskraft (vgl. EuGH MarkenR 2007, 437, Rdn. 34 - Rot-weiße, rechteckige Tablette) im vorliegenden Fall nicht erbracht.
  • EuGH, 04.10.2007 - C-144/06

    Henkel / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    Da die Herkunftsfunktion einer Marke aber im Vergleich zu anderen Funktionen, wie etwa einer Werbe- oder Produktbeschreibungsfunktion, nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein darf, sondern stets im Vordergrund stehen muss (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029, Rdn. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT), ist der für die Bejahung der Schutzfähigkeit erforderliche Nachweis der konkreten Unterscheidungskraft (vgl. EuGH MarkenR 2007, 437, Rdn. 34 - Rot-weiße, rechteckige Tablette) im vorliegenden Fall nicht erbracht.
  • EuG, 10.10.2006 - T-302/03

    PTV / HABM (map&guide) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 7/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass merkmalsbeschreibenden Angaben i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gleichzeitig auch die erforderliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG abzusprechen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 ff., Rdn. 19 - BIOMILD; EuG MarkenR 2006, 557, Rdn. 34 - map&guide; BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; sowie Hacker, a. a. O., Rdn. 127 m. w. N.).
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