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   BPatG, 01.12.2009 - 28 W (pat) 96/08   

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https://dejure.org/2009,26204
BPatG, 01.12.2009 - 28 W (pat) 96/08 (https://dejure.org/2009,26204)
BPatG, Entscheidung vom 01.12.2009 - 28 W (pat) 96/08 (https://dejure.org/2009,26204)
BPatG, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 28 W (pat) 96/08 (https://dejure.org/2009,26204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Deutsche Übersetzung "die Russische" aus kyrillischer Schrift nicht markenfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kyrillisches Zeichen für "die Russische" nicht als Marke eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 01.12.2009 - 28 W (pat) 96/08
    Da für das allgemeine Verkehrsverständnis neben den inländischen Verbrauchern auch der Handel mit den einschlägigen Waren maßgeblich mit zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412, Rn. 24 -Matratzen Concord), der im Rahmen des globalisierten Wirtschaftskreislaufes über hinreichende Sprachkenntnisse verfügt, muss davon ausgegangen werden, dass der Sinngehalt der in kyrillischen Buchstaben eingetragenen Marke auch im Deutschen mit "die Russische" ohne Weiteres erkannt und verstanden wird und damit der beschreibende Kontext zu den beanspruchten Waren auf der Hand liegt.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 01.12.2009 - 28 W (pat) 96/08
    Ob die lexikalisch nachweisbare Bezeichnung bereits im Eintragungszeitpunkt für diese Waren tatsächlich beschreibend verwendet wurde, kann dagegen dahinstehen (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 Nr. 32. "Doublemint").
  • BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Auszug aus BPatG, 01.12.2009 - 28 W (pat) 96/08
    Abgesehen davon, dass diese Behauptung im Gegensatz beispielsweise zu den Feststellungen des 26. Senats in seiner Entscheidung "Shiguljowskoje" (vom 28. Februar 2007, 26 W (pat) 210/01, veröffentlicht bei PAVIS PROMA) steht, spricht bereits das unstreitige Vorhandensein zahlreicher russischer (Lebensmittel)Geschäfte gegen diese Annahme.
  • BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen

    Maßgeblich ist hierbei, ob davon ausgegangen werden kann, dass die einschlägigen Waren mit den fremdsprachigen Bezeichnungen im Inland vertrieben bzw. diesbezügliche Dienstleistungen angeboten werden und entscheidungserhebliche Verkehrskreise in der BRD die entsprechenden Schriftzeichen verstehen (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 402 m. w. N.; BPatG 26 W (pat) 210/01 -   [kyrillisches Wort "Bier", Bezeichnung der gängigen russischen Biersorte "Shiguljowskoje" für Bier beschreibend]; 28 W (pat) 96/08 - [kyrillisches Wort "aus Russland", für verschiedene Lebensmittel beschreibend]).

    Insgesamt soll es in Deutschland etwa sechs Millionen Menschen geben, die die russische Sprache beherrschen (vgl. BPatG 28 W (pat) 96/08 -   ); hierzu zählt eine Vielzahl von Personen, die in der ehemaligen DDR Russisch als Fremdsprache erlernt haben.

  • BPatG, 13.06.2018 - 29 W (pat) 546/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Priroda" - teilweise fehlende Unterscheidungskraft -

    Selbst wenn man von "nur" zwei Millionen "russischsprachigen" Menschen ausgeht und die bulgarisch-, kroatisch- und tschechischsprachigen Verkehrskreise unbeachtet lässt, stellt allein die erstgenannte Personengruppe zusammen mit denjenigen Verkehrskreisen, die an den Schulen Russisch als Fremdsprache erlernen und denjenigen, die Russisch während ihrer Schulzeit in der Deutschen Demokratischen Republik als erste Fremdsprache gelernt haben (und zumindest noch über Grundkenntnisse verfügen) einen markenrechtlich erheblichen, nicht zu vernachlässigenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise dar, der die Bedeutung des Wortes "Priroda" ohne weiteres erfasst (vgl. BPatG, Beschluss vom 15.07.2014, 24 W (pat) 503/13 - CEKPET KPACOTbI (Geheimnis der Schönheit); Beschluss vom 26.03.2014, 28 W (pat) 578/12 - (Omas Gurken), Beschluss vom 07.11.2013, 25 W (pat) 103/12 - ¢A??A (Taiga); Beschluss vom 28.02.2007, 26 W (pat) 210/01 - (Bezeichnung einer gängigen russischen Biersorte; Beschluss vom 01.12.2009, 28 W (pat) 96/08 - (Die Russische)).
  • BPatG, 15.07.2014 - 24 W (pat) 503/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "CEKPET KPACOTЬI (IR-Bildmarke)" - keine

    Denn mit der Markenstelle geht der Senat davon aus, dass entscheidungserhebliche Teile der allgemeinen inländischen Bevölkerung das in kyrillischen Buchstaben und in russischer Sprache gehaltene Zeichen seinem Sinngehalt nach ohne Mühe erfassen (vgl. Ströbele, Ströbele/Hacker, MarkenG., 10. Aufl. 2011, Rn. 402, Fn. 1092 m. w. N..; vgl. BPatG 26 W (pat) 210/01, B. v. 28. Februar 2007 - Shi-guljowskoje (kyrillisch geschriebenes Wort für Biersorte beschreibend); BPatG 28 W (pat) 96/08, B. v. 1. Dezember 2009 - Rossiskaja (kyrillische Bezeichnung "aus Russland" für verschiedene Lebensmittel beschreibend); BPatG 25 W (pat) 103/12, B. v. 7. November 2013 - Taiga (kyrillisch geschriebenes Wort "Taiga" als geographische Herkunftsbezeichnung für Schnittholz beschreibend)) und daher nicht als Herkunftshinweis verstehen werden.
  • BPatG, 01.07.2019 - 28 W (pat) 42/17
    Das Allgemeininteresse an der ungehinderten Verwendung solcher Merkmale gilt grundsätzlich auch für Zeichen, die aus fremdsprachigen Wörtern bestehen, wobei insbesondere auf das Verständnis der angesprochenen inländischen Verkehrskreise abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 32 - Matratzen Concord/Hukla; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBI; Beschluss vom 1. Dezember 2009, 28 W (pat) 96/08 -  oÑѹѺ°Ñ; Beschluss vom 28. Februar 2007, 26 W (pat) 210/01 - Shiguljokskoje; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 514).
  • BPatG, 06.02.2019 - 28 W (pat) 42/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "ÑÐ"итнaá´™

    Das Allgemeininteresse an der ungehinderten Verwendung solcher Merkmale gilt grundsätzlich auch für Zeichen, die aus fremdsprachigen Wörtern bestehen, wobei insbesondere auf das Verständnis der angesprochenen inländischen Verkehrskreise abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 32 - Matratzen Concord/Hukla; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBI; Beschluss vom 1. Dezember 2009, 28 W (pat) 96/08 -  oÑѹѺ°Ñ; Beschluss vom 28. Februar 2007, 26 W (pat) 210/01 - Shiguljokskoje; Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8, Rdnr. 514).
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