Rechtsprechung
LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 30/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur bei schweren Eingriffen durch mediale Berichterstattung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung infolge Medienberichterstattung nur bei schwerem Eingriff
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der Anspruch auf Gewährung einer Geldentschädigung i.R.d. Persönlichkeitsrechtschutzes besteht nur bei fehlender anderweitiger Ermöglichung eines ausreichenden Rechtsschutzes; Anspruch auf Gewährung einer Geldentschädigung i.R.d. Persönlichkeitsrechtschutzes nur bei ...
- info-it-recht.de
Anspruch auf Schadensersatz wg. Persönlichkeitsrechtsverletzung nur bei einem schweren Eingriff durch Berichte der Medien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Der Anspruch auf Gewährung einer Geldentschädigung i.R.d. Persönlichkeitsrechtschutzes besteht nur bei fehlender anderweitiger Ermöglichung eines ausreichenden Rechtsschutzes; Anspruch auf Gewährung einer Geldentschädigung i.R.d. Persönlichkeitsrechtschutzes nur bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung nur bei schwerem Eingriff
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Geldentschädigung bei rechtswidrigen Presseäußerungen nur in Ausnahmefall
Papierfundstellen
- ZUM 2011, 941
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 30/11
Darüber hinaus darf die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden können und es muss ein unabwendbares Bedürfnis für die Zuerkennung des Anspruchs bestehen (vgl. BGH NJW 1996, 1131).Ob es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts handelt, hängt nach der Rechtsprechung des BGH insbesondere von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, etwa von dem Ausmaß der Verbreitung der verletzenden Aussagen, von der Nachhaltigkeit der Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens (vgl. BGH NJW 1996, 1131).
Dabei geht die Kammer davon aus, dass ein schweres Verschulden im Sinne von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit dem Grunde nach nicht erforderlich ist (…Burkhardt in Wenzel, a.a.O., Rn. 14.115 m.w.N.), dass sich andererseits aus einem schweren Verschulden jedoch gerade die Schwere des Eingriffs ergeben kann (BGH NJW 1996, 1131, 1135 - Lohnkiller) oder umgekehrt sein Fehlen bei der Gesamtabwägung mitentscheidend sein kann.
Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BGH NJW 1996, 1131, 1134 - Lohnkiller).
- BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und …
Auszug aus LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 30/11
Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH NJW 1996, 985, 987 - Kumulationsgedanke).