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   LG Düsseldorf, 27.05.2014 - O 28/13   

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https://dejure.org/2014,63779
LG Düsseldorf, 27.05.2014 - O 28/13 (https://dejure.org/2014,63779)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.05.2014 - O 28/13 (https://dejure.org/2014,63779)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - O 28/13 (https://dejure.org/2014,63779)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Thüringen, 23.04.2015 - 3 KO 341/11

    Keine Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht durch

    Die in § 18 Abs. 1 ThürBestG statuierte öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht dient der Gefahrenabwehr, so dass die persönlichen Verhältnisse des Pflichtigen grundsätzlich unbeachtlich sind (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 28/13 - n. v.).

    Zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 15 BSHG hatte schon das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteile vom 5. Juni 1997 - 5 C 13/96 - juris und vom 29. Januar 2004 - 5 C 2/03 - BVerwGE 129, 111) entschieden, dass es sich um einen sozialhilferechtlichen Anspruch eigener Art handelt und bei der Auslegung des darin verwendeten Begriffes der Zumutbarkeit auch Umstände eine Rolle spielen können, die als solche im Allgemeinen sozialhilferechtlich unbeachtlich sind (so auch Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 28/13 - n. v.).

  • BPatG, 12.10.2017 - 27 W (pat) 3/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Q" - Unterscheidungskraft -

    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft gelten vielmehr die vorgenannten Maßstäbe, so dass es zur Verneinung der Schutzfähigkeit von Einzelbuchstaben konkreter Feststellungen bedarf, dass diesen im konkreten Waren- bzw. Dienstleistungszusammenhang eine beschreibende Bedeutung zukommt bzw. sie eine beschreibende Abkürzung darstellen oder aus sonstigen branchenbedingten Gründen zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet sind (siehe auch die Ausführungen des Hanseatischen OLG in dem zwischen den Beteiligten geführten Verletzungsprozess in seinem Urteil vom 19. Juni 2015, Az. 3 U 28/13, Bl. 376 ff. (Bl. 407) GA).

    Es ist daher fraglich, ob der erste Leitsatz dieser Entscheidung, nach dem Einzelbuchstaben regelmäßig von Haus aus normal kennzeichnungskräftig seien, wenn sie über nicht zu vernachlässigende grafische Gestaltungen verfügen würden und keine Anhaltspunkte für eine vom Durchschnitt abweichende Kennzeichnungskraft vorlägen, den "Umkehrschluss" erlaubt, dass Einzelbuchstaben ohne graphische Gestaltung von Haus aus nicht durchschnittlich kennzeichnungskräftig seien (ablehnend insoweit Hanseatisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2015, Az. 3 U 28/13, Bl. 376 ff. (Bl. 407) GA, nach dem der BGH in dieser Entscheidung bezogen auf Einzelbuchstaben gerade nicht von dem allgemeinen markenrechtlichen Grundsatz abweichen wollte, dass mangels abweichender Anhaltspunkte von durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen sei).

  • KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21

    Berücksichtigung des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch

    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, müssen sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitgeteilt werden, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. KG, Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) -, juris; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris m.w.N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-554/21

    HANN-INVEST - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV -

    Art. 37 des Zakon o sudovima (Gerichtsorganisationsgesetz) ( Narodne novine [kroatisches Amtsblatt], Nrn. 28/13, 33/15, 82/15, 82/16, 67/18, 126/19, 130/20) sieht vor:.
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