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   AG München, 01.06.2017 - 281 C 17481/16   

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https://dejure.org/2017,54042
AG München, 01.06.2017 - 281 C 17481/16 (https://dejure.org/2017,54042)
AG München, Entscheidung vom 01.06.2017 - 281 C 17481/16 (https://dejure.org/2017,54042)
AG München, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 281 C 17481/16 (https://dejure.org/2017,54042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2; WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3; ZPO § 296 Abs. 1, § 277 Abs. 2
    Unterlassungsansprüche wegen lärmbedingter Ruhestörung in der Wohnungseigentumsanlage

  • rewis.io

    Unterlassungsansprüche wegen lärmbedingter Ruhestörung in der Wohnungseigentumsanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Nachbarlärm hat Grenzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachbarlärm hat auch bei Kindern Grenzen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Nachbarlärm hat Grenzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachbarlärm hat Grenzen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Wieviel Lärm ist zumutbar?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Miteigentümer müssen Kinderspiel hinnehmen - In einer Wohnanlage müssen Ruhestörungen aber nicht grenzenlos toleriert werden

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Lärm im Mehrparteienhaus: Wo sind die Grenzen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grenzen bei Lärm im Mehrfamilienhaus

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Untersagung von Nachbarlärm

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 30.10.2008 - 6 S 403/07

    Umfang eines Anspruchs auf Unterlassung von Ruhestörungen; Kriterien für die

    Auszug aus AG München, 01.06.2017 - 281 C 17481/16
    Im Rahmen dessen müssen zwar auch das Interesse der Allgemeinheit an einer kinderfreundlichen Umgebung, das die Bewohner zu einer gesteigerten Duldung von Lärmeinwirkungen von Kindern zwingt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 Wx 233/08; LG Köln, Urteil vom 30.10.2008, Az. 6 S 403/07) und die Tatsache, dass der aufgrund des natürlichen Spiel- und Bewegungstriebes der Kinder übliche Lärm unvermeidbar ist, berücksichtigt werden (vgl. Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 535 Rn. 405).

    Die geforderte Toleranz gegenüber Lärm von Erwachsenen und Kindern findet aber dort ihre Grenze, wo der Lärm nicht mehr sozial adäquat ist (vgl. LG Köln, Urteil vom 30.10.2008, Az. 6 S 403/07).

    Es obliegt nämlich den Eltern, innerhalb ihrer Aufsichtspflicht (vgl. auch § 14 Nr. 2 WEG) dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere in den Ruhezeiten Geräusche, die das sozialadäquate Maß übersteigen, nicht produziert werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 Wx 233/08; LG Köln, Urteil vom 30.10.2008, Az. 6 S 403/07).

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 Wx 233/08

    Anforderungen an die Bestimmtheit bei der Festlegung von Ruhezeiten in einer

    Auszug aus AG München, 01.06.2017 - 281 C 17481/16
    Im Rahmen dessen müssen zwar auch das Interesse der Allgemeinheit an einer kinderfreundlichen Umgebung, das die Bewohner zu einer gesteigerten Duldung von Lärmeinwirkungen von Kindern zwingt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 Wx 233/08; LG Köln, Urteil vom 30.10.2008, Az. 6 S 403/07) und die Tatsache, dass der aufgrund des natürlichen Spiel- und Bewegungstriebes der Kinder übliche Lärm unvermeidbar ist, berücksichtigt werden (vgl. Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 12. Auflage 2015, § 535 Rn. 405).

    Es obliegt nämlich den Eltern, innerhalb ihrer Aufsichtspflicht (vgl. auch § 14 Nr. 2 WEG) dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere in den Ruhezeiten Geräusche, die das sozialadäquate Maß übersteigen, nicht produziert werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2009, Az. 3 Wx 233/08; LG Köln, Urteil vom 30.10.2008, Az. 6 S 403/07).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus AG München, 01.06.2017 - 281 C 17481/16
    Geräuschimmissionen sind unter Einbeziehung wertender Betrachtung am Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen zu messen (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.1993, Az. V ZR 62/91, NJW 1993, 1656).
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