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AG Stendal, 26.09.2013 - 281 Js 9946/13 |
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Verfahrensgang
- AG Moers - 770 Ls 97/13
- AG Stendal, 26.09.2013 - 281 Js 9946/13
- BGH, 18.12.2013 - 2 ARs 432/13
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.12.2013 - 2 ARs 432/13
Voraussetzungen für eine Verfahrensabgabe
Die Voraussetzungen für eine Abgabe des Verfahrens 23 Ls 281 Js 9946/13 nach § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG liegen - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist - schon deshalb nicht vor, weil aus den Akten nicht ersichtlich ist, dass das Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnet worden ist. - BGH, 18.12.2013 - 2 ARs 433/13
Voraussetzungen für eine Verfahrensabgabe (Wechsel des Aufenthaltsortes: …
Die Abgabe dieses Verfahrens ist aber derzeit - worauf der Generalbundesanwalt mit Recht hinweist - nicht zweckmäßig, da ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten bei dem Amtsgericht Stendal anhängig ist, in dem über die Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden ist, weshalb eine Abgabe dort mangels der gesetzlichen Voraussetzungen nicht in Betracht kommt (Aktenzeichen 23 Ls 281 Js 9946/13; siehe Beschluss des Senats vom heutigen Tage - 2 ARs 432/13).