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Rechtsprechung
   EuGH, 22.09.1988 - 286/86   

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EuGH, 22.09.1988 - 286/86 (https://dejure.org/1988,1000)
EuGH, Entscheidung vom 22.09.1988 - 286/86 (https://dejure.org/1988,1000)
EuGH, Entscheidung vom 22. September 1988 - 286/86 (https://dejure.org/1988,1000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ministère public / Deserbais

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    1 . Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Inverkehrbringen von Erzeugnissen - Unterschiede der nationalen Rechtsvorschriften - Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Ministère public / Deserbais

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung von Käse als "Edamer"; Deklarierung von Käseerzeugnissen; Fettgehalt von Käseprodukten

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; EWGV Art. 30
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Inverkehrbringen von Erzeugnissen - Unterschiede der nationalen Rechtsvorschriften - Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Warenverkehr - Staatliche Regelung zum Schutz der Verkehrsbezeichnung einer Käsesorte.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 972
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus EuGH, 22.09.1988 - 286/86
    9 Für die Beantwortung der Frage des vorlegenden Gerichts ist zunächst festzustellen, daß die Bezeichnung "Edamer", wie aus dem Vorlageurteil hervorgeht, weder eine Ursprungsbezeichnung noch eine Herkunftsangabe ist, Begriffe, die sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe Urteil vom 20 . Februar 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg .
  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus EuGH, 22.09.1988 - 286/86
    17 Des weiteren ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 234 Absatz 1 EWG-Vertrag, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Völkerrechts klarstellen soll, daß die Geltung des Vertrages die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaates, die aus einer früheren Übereinkunft resultierenden Rechte dritter Länder zu achten und die ihnen entsprechenden Pflichten zu erfuellen, nicht berührt ( siehe insbesondere das Urteil vom 14 . Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg .
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch die Bestimmungen eines vor Inkrafttreten des Vertrages oder, je nachdem, vor dem Beitritt eines Mitgliedstaats geschlossenen Übereinkommens in den innergemeinschaftlichen Beziehungen nicht geltend gemacht werden, wenn wie im vorliegenden Fall die Rechte dritter Länder nicht berührt sind (siehe insbesondere Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.03.2024 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême)

    Die Mitgliedstaaten können diese Bestimmung daher nicht geltend machen, wenn in dem betreffenden Einzelfall die Rechte von Drittstaaten nicht berührt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. September 1988, Deserbais, 286/86, EU:C:1988:434, Rn. 18, und vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-14/00

    Kommission / Italien

    10: - Vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen, die auch die Zusammensetzung des Produkts betrafen, die Urteile vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 26) und vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86 (Ministère public/Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 12).

    20: - Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 23); Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 35); Urteil Ministère public/Deserbais (zitiert in Fußnote 10, Randnrn. 10, 13 und 19).

    21: - Urteil Ministère public/Deserbais (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 13).

    25: - Urteil Smanor (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 21); Urteil Ministère public/Deserbais (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-12/00

    NICHT ÜBERALL, WO SCHOKOLADE DRAUFSTEHT, IST NUR KAKAOBUTTER DRIN

    20: - Vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen, die auch die Zusammensetzung des Produkts betrafen, die Urteile vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 26) und vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86 (Ministère public/Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 12).

    31: - Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 23); Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 35); Urteil Ministère public/Deserbais (zitiert in Fußnote 20, Randnrn. 10, 13 und 19).

    32: - Urteil Ministère public/Deserbais (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 13).

    36: - Urteil Smanor (zitiert in Fußnote 22, Randnr. 21); Urteil Ministère public/Deserbais (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 13).

  • EuGH, 16.01.2003 - C-12/00

    SPANIEN UND ITALIEN WERDEN VERURTEILT, WEIL SIE DIE VERMARKTUNG VON ERZEUGNISSEN,

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, schließt ein Verbot wie das spanische, das zur Verwendung einer anderen Verkehrsbezeichnung als der im Herstellungsmitgliedstaat verwendeten zwingt, die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat zwar nicht absolut aus; es kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731, Randnr. 22, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 12, vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Ministère public/Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 12, und vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98, Guimont, Slg. 2000, I-10663, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    87 Vgl. z. B. Urteil vom 22. September 1988, Deserbais (286/86, EU:C:1988:434, Rn. 18), und Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Levy (C-158/91, EU:C:1992:411, Nr. 4).

    104 Vgl. unter vielen Urteile vom 22. September 1988, Deserbais (286/86, EU:C:1988:434, Rn. 18); vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission (C-241/91 P und C-242/91 P, EU:C:1995:98, Rn. 84); vom 10. März 1998, T. Port (C-364/95 und C-365/95, EU:C:1998:95, Rn. 60); und vom 18. November 2003, Budejovický Budvar (C-216/01, EU:C:2003:618, Rn. 148).

  • EuGH, 16.01.2003 - C-14/00

    Kommission / Italien

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, schließt ein Verbot wie das italienische, das zur Verwendung einer anderen Verkehrsbezeichnung als der im Herstellungsmitgliedstaat verwendeten zwingt, die Einfuhr aus anderen Mitgliedstaaten stammender Erzeugnisse in den betreffenden Mitgliedstaat zwar nicht absolut aus; es kann aber deren Vermarktung erschweren und daher den Handel zwischen den Mitgliedstaaten behindern (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731, Randnr. 22, vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489, Randnr. 12, vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 12, und Guimont, Randnr. 26).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten im Interesse des Verbraucherschutzes insbesondere vorschreiben, dass die Bezeichnung eines Lebensmittels zu ändern ist, wenn dieses Erzeugnis nach seiner Zusammensetzung oder Herstellungsweise so stark von den in der Gemeinschaft unter dieser Bezeichnung allgemein bekannten Waren abweicht, dass es nicht mehr der gleichen Kategorie zugerechnet werden kann (vgl. u. a. Urteile Deserbais, Randnr. 13, vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-366/98, Geffroy, Slg. 2000, I-6579, Randnr. 22, und Guimont, Randnr. 30).

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Diese Feststellung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung, wonach von den Mitgliedstaaten mit Drittstaaten geschlossene Übereinkommen in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten nicht entgegen den Zielen des Unionsrechts angewandt werden dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. September 1988, Deserbais, 286/86, Slg. 1988, 4907, Randnr. 18, vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743, Randnr. 84, sowie vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi, C-301/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1989 - 263/87

    Königreich Dänemark gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Ebenso wie "Padano" auf die Po-Ebene verweist, verweist "Edamer" oder "Gouda" auf eine niederländische Stadt; gleichwohl hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Deserbais, Slg. 1988, 4907, es als selbstverständlich angesehen, daß Edamer Käse in anderen Mitgliedstaaten als den Niederlanden und somit auch in anderen Städten als Edam hergestellt werden kann.

    Einen Unterschied bezüglich des Rechtsstatus, auf den der Gerichtshof in dieser Rechtssache nicht einzugehen braucht, bildet die Tatsache, daß Parmigiano Reggiano im Gegensatz zu Grana Padano als Käsesorte und hinsichtlich der Ursprungsbezeichnung nach dem von einer Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Italien und Dänemark, unterzeichneten Übereinkommen von Stresa vom 1. Juni 195! Schutz genießt (zu diesem Übereinkommen siehe zuletzt das Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Deserbais, Slg. 1988, 4907, Randnr. 18).

    Den Unterschied zwischen den in diesen beiden Verordnungen getroffenen Regelungen behandelt das Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 49/83, Luxemburg/ Kommission, Slg. 1984, 2931, Randnr. 13.24 - Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82, Jongeneel, Slg. 1984, 483, Randnr. 13.25 - Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 268/86, Deserbais, Slg 1988, 4907, Randnr. 11.26 - Neben den beiden in den Fußnoten 24 und 25 angeführten Urteilen ist in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/ Bundesrepublik Deutschland, Sig.

  • EuGH, 22.10.2009 - C-301/08

    Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen -

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung können jedoch die Bestimmungen einer vor Inkrafttreten des Vertrags geschlossenen Übereinkunft in den innergemeinschaftlichen Beziehungen nicht geltend gemacht werden (vgl. u. a. Urteile vom 22. September 1988, Deserbais, 286/86, Slg. 1988, 4907, Randnr. 18, vom 6. April 1995, RTE und ITP/Kommission, C-241/91 P und C-242/91 P, Slg. 1995, I-743, Randnr. 84, und vom 2. Juli 1996, Kommission/Luxemburg, C-473/93, Slg. 1996, I-3207, Randnr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • EuGH, 12.09.2000 - C-366/98

    Geffroy

  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

  • EuGH, 08.06.2006 - C-196/05

    Sachsenmilch - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

  • EuGH, 22.10.1998 - C-184/96

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-469/00

    GENERALANWALT ALBER ÄUSSERT SICH ZUM UMFANG DES DURCH DIE URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-358/01

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-221/89

    The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte Factortame Ltd und

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2005 - C-147/04

    De Groot en Slot Allium und Bejo Zaden - Freier Verkehr landwirtschaftlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98

    Guimont

  • EuGH, 11.10.1990 - C-210/89

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-62/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1994 - C-324/93

    The Queen gegen Secretary of State for Home Department, ex parte Evans Medical

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-101/98

    UDL

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1998 - C-383/97

    van der Laan

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-330/91

    The Queen gegen Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank AG. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1990 - C-196/89

    Strafverfahren gegen Enzo Nespoli und Giuseppe Crippa. - Freier Warenverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-158/91

    Strafverfahren gegen Jean-Claude Levy. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86   

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https://dejure.org/1988,18115
Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86 (https://dejure.org/1988,18115)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.03.1988 - 286/86 (https://dejure.org/1988,18115)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. März 1988 - 286/86 (https://dejure.org/1988,18115)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Gérard Deserbais.

    Freier Warenverkehr - Staatliche Regelung zum Schutz der Verkehrsbezeichnung einer Käsesorte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 26.11.1985 - 182/84

    Miro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Ich verweise hierzu beispielsweise auf die Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731) und 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, "Bier-Sache", Slg. 1987, 1227).

    Der Gerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Mitgliedstaaten nicht befugt sind, eine Gattungsbezeichnung einer einheimischen Warenart zum Nachteil anderer, in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellter Arten vorzubehalten: Rechtssachen 12/74 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, "Sekt" und "Weinbrand"), 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019 "Essig"), 182/84 Miro ("Gin" und "Genever") sowie die Bier-Sache.

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Zur Wirkung von internationalen Übereinkommen leitet sie aus Artikel 234 EWG-Vertrag sowie aus den Urteilen in den Rechtssachen 812/79 (Burgoa, Slg. 1980, 2787, 2802) und 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, 1024 f.) die Auffassung ab, daß sich die Mitgliedstaaten im Verhältnis zueinander nicht auf vor dem Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkommen berufen könnten, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen.
  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Ich verweise hierzu beispielsweise auf die Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731) und 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, "Bier-Sache", Slg. 1987, 1227).
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 129/85 (Conegate/Customs and Excise, Sig. 1986, 1007, Randnr. 26 und Punkt 2 des Tenors) ausgeführt hat, ist Artikel 234 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß sich ein Mitgliedstaat nicht auf eine vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkunft berufen kann, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen.
  • EuGH, 11.03.1986 - 121/85

    Conegate / HM Customs & Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Zur Wirkung von internationalen Übereinkommen leitet sie aus Artikel 234 EWG-Vertrag sowie aus den Urteilen in den Rechtssachen 812/79 (Burgoa, Slg. 1980, 2787, 2802) und 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, 1024 f.) die Auffassung ab, daß sich die Mitgliedstaaten im Verhältnis zueinander nicht auf vor dem Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkommen berufen könnten, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen.
  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Man hat sich in diesem Verfahren auf das Kriterium der Beachtung der "lauteren und herkömmlichen Praxis" der einzelnen Mitgliedstaaten bezogen, das in den Rechtssachen 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) und Miro zur Anwendung kam.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Staatliche Rechtsvorschriften wie die streitigen französischen Bestimmungen behindern tatsächlich den Verkauf von aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Waren oder können ihn behindern und stellen daher eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung dar, so wie der Gerichtshof diesen Begriff in seiner Rechtsprechung insbesondere in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837) näher bestimmt hat.
  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Der Gerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Mitgliedstaaten nicht befugt sind, eine Gattungsbezeichnung einer einheimischen Warenart zum Nachteil anderer, in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellter Arten vorzubehalten: Rechtssachen 12/74 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, "Sekt" und "Weinbrand"), 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019 "Essig"), 182/84 Miro ("Gin" und "Genever") sowie die Bier-Sache.
  • EuGH, 09.12.1981 - 193/80

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Der Gerichtshof hat mehrfach entschieden, daß die Mitgliedstaaten nicht befugt sind, eine Gattungsbezeichnung einer einheimischen Warenart zum Nachteil anderer, in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellter Arten vorzubehalten: Rechtssachen 12/74 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, "Sekt" und "Weinbrand"), 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019 "Essig"), 182/84 Miro ("Gin" und "Genever") sowie die Bier-Sache.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1988 - 286/86
    Solche Vorschriften fallen infolgedessen unter das Verbot von Artikel 30 EWG-Vertrag, es sei denn, sie würden von einer der in Artikel 36 vorgesehenen Ausnahmen erfaßt oder es läge gegebenenfalls eines jener "zwingenden Erfordernisse" vor, wie sie der Gerichtshof in der Rechtssache 120/78 (Rewe/Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Slg. 1979, 649, "Cassis de Dijon") und späteren Rechtssachen anerkannt hat.
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Rechtsprechung
   RG, 03.11.1886 - Rep. I. 286/86   

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RG, 03.11.1886 - Rep. I. 286/86 (https://dejure.org/1886,72)
RG, Entscheidung vom 03.11.1886 - Rep. I. 286/86 (https://dejure.org/1886,72)
RG, Entscheidung vom 03. November 1886 - Rep. I. 286/86 (https://dejure.org/1886,72)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Gerichtsstand nach §. 31 C.P.O. gegen eine Versicherungsgesellschaft in bezug auf Ansprüche des Generalagenten aus der geführten Generalagentur begründet?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsstand der geführten Verwaltung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 20, 364
 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 220/84
    Sie kann sich auch auf die fortgesetzte Ausführung gleichartiger Geschäfte er strecken (RGZ 20, 364).

    Diese Voraussetzungen liegen z.B. vor, wenn der Generalagent einer Versicherung in ihrem Namen selbständige Verträge abzuschließen, Prämien einzuziehen, nach Anweisung des Unternehmens Zahlungen aus der von ihm geführten Kasse zu leisten, Uber seine Geschäfte Rechnung zu legen und die vereinnahmten Überschüsse an das Unternehmen abzuführen hat (RGZ 20, 364).

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