Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 18.01.2009 - O 287/05 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 4b O 287/05 Vorentscheidung: 2 U 18/09
- LG Düsseldorf, 08.01.2009 - 4b O 287/05
- LG Düsseldorf, 18.01.2009 - O 287/05
- LG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
- OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
- LG Düsseldorf, 03.01.2012 - 4b O 287/05
- OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
- OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 2 UH 1/14
- OLG Düsseldorf, 20.06.2014 - 2 UH 1/14
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14
- OLG Düsseldorf - 2 U 18/09 Rechtsmittelinstanz: 2 UH 1/14 (Beschluss) Rechtsmittelinstanz: 2 UH 1/14 (anhängig)
Rechtsprechung
RG, 01.11.1905 - Rep. V. 287/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Können für die Zweigniederlassung einer Anstalt oder einer Aktiengesellschaft, die eine andere Firma führt, als diese, Rechte in das Grundbuch eingetragen werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 01.11.1905 - Rep. V. 287/05
- RG, 19.04.1906 - V 287/05
Papierfundstellen
- RGZ 62, 7
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00
Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale
Es ist indessen anerkannt, daß ungeachtet der fehlenden Rechtsfähigkeit einer Zweigniederlassung unter ihrer Firma ein Recht des Unternehmensträgers im Grundbuch eingetragen werden kann (RGZ 62, 7; KGJ 32 A 199; KG JW 1937, 1743; BayObLGZ 1972, 373, 377;… MK/HGB-Bokelmann, § 13, Rdnr. 20;… Staub/Hüffer, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 21) Zu Recht hat das BayObLG (…a.a.O. S. 378) ausgeführt, daß das Grundbuchamt die Aufnahme einer Gläubigerbezeichnung in der Eintragung eines Grundpfandrechts nicht ablehnen darf, unter der die Gläubigerin zulässigerweise im Geschäftsverkehr auftritt und deren Verwendung der Erleichterung der Geschäftsabwicklung dient. - LG Meiningen, 15.06.1999 - 4 T 139/99
Bezeichnung des Grundschuldgläubigers im Grundbuch, hier: Eintragung der Zweig- …
Das RG hat jedoch bereits im Jahre 1905 entschieden (RGZ 62, 7, 10), daß eine Eintragung entweder auf die Firma der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung erfolgen muß.Zwischen der Eintragung der Haupt- und Zweigniederlassung besteht deshalb ein alternatives Verhältnis ( RGZ 62, 7, 9 f.) Damit wird auch dem Grundsatz Genüge getan, nach dem die Eintragungen im Grundbuch in möglichster Klarheit auszuführen sind (LG Bonn = DNotZ 1970, 663 = MittRhNotK 1970, 227 ): Durch die Eintragung wird für den Rechtsverkehr erkennbar, daß die verfahrensgegenständliche Eintragung den durch internes Organisationsrecht der Gesellschaft der Zweigniederlassung zugewiesenen Geschäftsbereich betrifft.
- OLG München, 18.12.2012 - 34 Wx 461/12
Grundbucheintragung: Eintragungsfähigkeit der deutschen Zweigniederlassung einer …
8 1. Die deutsche Zweigniederlassung (auch) einer ausländischen juristischen Person kann als Berechtigte im Grundbuch eingetragen werden, unbeschadet der fehlenden Rechtsfähigkeit (vgl. RGZ 62, 7/10).
- LG Konstanz, 23.12.1991 - 6 T 103/91
Änderung der Gläubigerbezeichnung einer Grundschuld bei Änderung der …
Seit RGZ 62, 7 f. ist anerkannt, daß eine Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechtes unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden kann. - BayObLG, 27.03.1984 - BReg. 2 Z 25/84
Zur Zulässigkeit von Veräußerungsbeschränkungen bei Wohnungseigentum
Seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 1.11.1905 ( RGZ 62, 7 ) ist anerkannt, daß eine Aktiengesellschaft, die befugt ist, ihre Geschäfte am Ort ihrer Zweigniederlassung unter einer anâEUR¢ deren Firma als derjenigen am Ort der Hauptniederlassung zu führen, und diese im Handelsregister am Ort der Niederlassung einzutragen hat ( § 42 AktG , siehe auch Barz in Großkomm. AktG, § 42 Anm. 6) im Grundbuch mit der am Ort der Zweigniederlassung geführten Firma eingetragen werden muß, wenn sie im Geschäftsbereich ihrer Niederlassung ein in das Grundbuch einzutragendes Recht erwerben will. - LG Meiningen, 15.06.1999 - 4 T 39/99
Zweigniederlassung des Berechtigten
Indem §§ 13, 13a HGB erlauben, dass eine juristische Person am Geschäftsverkehr unter zwei verschiedenen Namen teilnimmt, wird deutlich, dass dort jede der Bezeichnungen bestimmungsgeeignet ist (RGZ 62, 7,9f.). - LG Berlin, 02.02.1983 - 84 T 15/83
Zur Eintragung einer Bank unter der Firma ihrer Zweigniederlassung
Seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 1.11.1905 ( RGZ 62, 7 ) ist anerkannt, daß eine Aktiengesellschaft, die befugt ist, ihre Geschäfte am Ort ihrer Zweigniederlassung unter einer anâEUR¢ deren Firma als derjenigen am Ort der Hauptniederlassung zu führen, und diese im Handelsregister am Ort der Niederlassung einzutragen hat ( § 42 AktG , siehe auch Barz in Großkomm. AktG, § 42 Anm. 6) im Grundbuch mit der am Ort der Zweigniederlassung geführten Firma eingetragen werden muß, wenn sie im Geschäftsbereich ihrer Niederlassung ein in das Grundbuch einzutragendes Recht erwerben will. - LG Itzehoe, 12.06.1991 - 1 T 148/91
Inhaberschaft eines Grundpfandrechts bei fehlender Rechtsfähigkeit; Anforderungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Frankfurt/Main, 13.08.1991 - 9 T 674/91
Zu den Rechtswirkungen eines "Antragsverzichts" im Grundstückskaufvertrag
Seit RGZ 62, 7 f. ist anerkannt, daß eine Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechtes unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden kann.
Rechtsprechung
RG, 19.04.1906 - Rep. V. 287/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wurde unbewegliches Zubehör nach preußischem Rechte von Verfügungen über das Hauptgrundstück ohne weiteres mitergriffen? Machte es dabei einen Unterschied, ob das Grundbuchblatt des Hauptgrundstücks auf das Grundsteuerbuch zurückgeführt war?
- Wolters Kluwer
Erwerb unbeweglichen Zubehörs.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 01.11.1905 - V 287/05
- RG, 19.04.1906 - Rep. V. 287/05
Papierfundstellen
- RGZ 63, 164
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77
Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung
Dieser kaum näher begründete und meist auf Fälle unrichtiger Grundstücksbezeichnungen angewendete Satz war ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGZ 61, 264, 265; 63, 164, 169; … - BGH, 09.02.1996 - V ZR 110/95
Formmangel eines Grundstückskaufvertrages bei Dissens - Formerfordernis bei …
Ein solcher im Wege der Auslegung der beiderseitigen Vertragserklärungen festgestellter Inhalt des Vertrages kann dem Formerfordernis von § 313 Satz 1 BGB unter dem Gesichtspunkt unschädlicher Falschbezeichnung nur genügen, sofern der Wille beider Vertragsparteien bei Abschluß des Vertrages auf den Verkauf des gesamten Grundstücks gerichtet war (vgl. RGZ 61, 264, 265; 63, 164, 169; … - BGH, 02.07.1958 - V ZR 105/57
Rechtsmittel
Diese Rechtsauffassung des Berufungsgerichts steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 63, 164, 169; …