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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 18.01.2009 - O 287/05   

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https://dejure.org/2009,82521
LG Düsseldorf, 18.01.2009 - O 287/05 (https://dejure.org/2009,82521)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2009 - O 287/05 (https://dejure.org/2009,82521)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2009 - O 287/05 (https://dejure.org/2009,82521)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   RG, 01.11.1905 - Rep. V. 287/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1905,142
RG, 01.11.1905 - Rep. V. 287/05 (https://dejure.org/1905,142)
RG, Entscheidung vom 01.11.1905 - Rep. V. 287/05 (https://dejure.org/1905,142)
RG, Entscheidung vom 01. November 1905 - Rep. V. 287/05 (https://dejure.org/1905,142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Können für die Zweigniederlassung einer Anstalt oder einer Aktiengesellschaft, die eine andere Firma führt, als diese, Rechte in das Grundbuch eingetragen werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 62, 7
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00

    Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale

    Es ist indessen anerkannt, daß ungeachtet der fehlenden Rechtsfähigkeit einer Zweigniederlassung unter ihrer Firma ein Recht des Unternehmensträgers im Grundbuch eingetragen werden kann (RGZ 62, 7; KGJ 32 A 199; KG JW 1937, 1743; BayObLGZ 1972, 373, 377; MK/HGB-Bokelmann, § 13, Rdnr. 20; Staub/Hüffer, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 21) Zu Recht hat das BayObLG (a.a.O. S. 378) ausgeführt, daß das Grundbuchamt die Aufnahme einer Gläubigerbezeichnung in der Eintragung eines Grundpfandrechts nicht ablehnen darf, unter der die Gläubigerin zulässigerweise im Geschäftsverkehr auftritt und deren Verwendung der Erleichterung der Geschäftsabwicklung dient.
  • LG Meiningen, 15.06.1999 - 4 T 139/99

    Bezeichnung des Grundschuldgläubigers im Grundbuch, hier: Eintragung der Zweig-

    Das RG hat jedoch bereits im Jahre 1905 entschieden (RGZ 62, 7, 10), daß eine Eintragung entweder auf die Firma der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung erfolgen muß.

    Zwischen der Eintragung der Haupt- und Zweigniederlassung besteht deshalb ein alternatives Verhältnis ( RGZ 62, 7, 9 f.) Damit wird auch dem Grundsatz Genüge getan, nach dem die Eintragungen im Grundbuch in möglichster Klarheit auszuführen sind (LG Bonn = DNotZ 1970, 663 = MittRhNotK 1970, 227 ): Durch die Eintragung wird für den Rechtsverkehr erkennbar, daß die verfahrensgegenständliche Eintragung den durch internes Organisationsrecht der Gesellschaft der Zweigniederlassung zugewiesenen Geschäftsbereich betrifft.

  • OLG München, 18.12.2012 - 34 Wx 461/12

    Grundbucheintragung: Eintragungsfähigkeit der deutschen Zweigniederlassung einer

    8 1. Die deutsche Zweigniederlassung (auch) einer ausländischen juristischen Person kann als Berechtigte im Grundbuch eingetragen werden, unbeschadet der fehlenden Rechtsfähigkeit (vgl. RGZ 62, 7/10).
  • LG Konstanz, 23.12.1991 - 6 T 103/91

    Änderung der Gläubigerbezeichnung einer Grundschuld bei Änderung der

    Seit RGZ 62, 7 f. ist anerkannt, daß eine Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechtes unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden kann.
  • BayObLG, 27.03.1984 - BReg. 2 Z 25/84

    Zur Zulässigkeit von Veräußerungsbeschränkungen bei Wohnungseigentum

    Seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 1.11.1905 ( RGZ 62, 7 ) ist anerkannt, daß eine Aktiengesellschaft, die befugt ist, ihre Geschäfte am Ort ihrer Zweigniederlassung unter einer anâEUR¢ deren Firma als derjenigen am Ort der Hauptniederlassung zu führen, und diese im Handelsregister am Ort der Niederlassung einzutragen hat ( § 42 AktG , siehe auch Barz in Großkomm. AktG, § 42 Anm. 6) im Grundbuch mit der am Ort der Zweigniederlassung geführten Firma eingetragen werden muß, wenn sie im Geschäftsbereich ihrer Niederlassung ein in das Grundbuch einzutragendes Recht erwerben will.
  • LG Meiningen, 15.06.1999 - 4 T 39/99

    Zweigniederlassung des Berechtigten

    Indem §§ 13, 13a HGB erlauben, dass eine juristische Person am Geschäftsverkehr unter zwei verschiedenen Namen teilnimmt, wird deutlich, dass dort jede der Bezeichnungen bestimmungsgeeignet ist (RGZ 62, 7,9f.).
  • LG Berlin, 02.02.1983 - 84 T 15/83

    Zur Eintragung einer Bank unter der Firma ihrer Zweigniederlassung

    Seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 1.11.1905 ( RGZ 62, 7 ) ist anerkannt, daß eine Aktiengesellschaft, die befugt ist, ihre Geschäfte am Ort ihrer Zweigniederlassung unter einer anâEUR¢ deren Firma als derjenigen am Ort der Hauptniederlassung zu führen, und diese im Handelsregister am Ort der Niederlassung einzutragen hat ( § 42 AktG , siehe auch Barz in Großkomm. AktG, § 42 Anm. 6) im Grundbuch mit der am Ort der Zweigniederlassung geführten Firma eingetragen werden muß, wenn sie im Geschäftsbereich ihrer Niederlassung ein in das Grundbuch einzutragendes Recht erwerben will.
  • LG Itzehoe, 12.06.1991 - 1 T 148/91

    Inhaberschaft eines Grundpfandrechts bei fehlender Rechtsfähigkeit; Anforderungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Frankfurt/Main, 13.08.1991 - 9 T 674/91

    Zu den Rechtswirkungen eines "Antragsverzichts" im Grundstückskaufvertrag

    Seit RGZ 62, 7 f. ist anerkannt, daß eine Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechtes unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden kann.
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Rechtsprechung
   RG, 19.04.1906 - Rep. V. 287/05   

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https://dejure.org/1906,70
RG, 19.04.1906 - Rep. V. 287/05 (https://dejure.org/1906,70)
RG, Entscheidung vom 19.04.1906 - Rep. V. 287/05 (https://dejure.org/1906,70)
RG, Entscheidung vom 19. April 1906 - Rep. V. 287/05 (https://dejure.org/1906,70)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wurde unbewegliches Zubehör nach preußischem Rechte von Verfügungen über das Hauptgrundstück ohne weiteres mitergriffen? Machte es dabei einen Unterschied, ob das Grundbuchblatt des Hauptgrundstücks auf das Grundsteuerbuch zurückgeführt war?

  • Wolters Kluwer

    Erwerb unbeweglichen Zubehörs.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 63, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Dieser kaum näher begründete und meist auf Fälle unrichtiger Grundstücksbezeichnungen angewendete Satz war ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGZ 61, 264, 265; 63, 164, 169; …
  • BGH, 09.02.1996 - V ZR 110/95

    Formmangel eines Grundstückskaufvertrages bei Dissens - Formerfordernis bei

    Ein solcher im Wege der Auslegung der beiderseitigen Vertragserklärungen festgestellter Inhalt des Vertrages kann dem Formerfordernis von § 313 Satz 1 BGB unter dem Gesichtspunkt unschädlicher Falschbezeichnung nur genügen, sofern der Wille beider Vertragsparteien bei Abschluß des Vertrages auf den Verkauf des gesamten Grundstücks gerichtet war (vgl. RGZ 61, 264, 265; 63, 164, 169; …
  • BGH, 02.07.1958 - V ZR 105/57

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsauffassung des Berufungsgerichts steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 63, 164, 169; …
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