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   OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16 Kart   

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OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16 Kart (https://dejure.org/2017,32391)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2017 - U 2879/16 Kart (https://dejure.org/2017,32391)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - U 2879/16 Kart (https://dejure.org/2017,32391)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayRG Art. 2 Abs. 4; RStV § 11c Abs. 2 S. 6, § 19 S. 3; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1, § 3a; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 3
    Zulässigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramms

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Die Ausstrahlung eines werbefreien Hörfunkprogramm ist keine geschäftliche Handlung

  • kanzlei.biz

    "Hörermarkt" sichert Frequenzstandpunkt

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramms

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frequenzwechsel

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Änderung des Verbreitungswegs eines öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramms

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Frequenzwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ausstrahlung eines werbefreien Hörfunkprogramms durch öffentlich-rechtlichen Sender keine geschäftliche Handlung nach § 2 UWG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lauterkeits- und kartellrechtliche Zulässigkeit der Ausstrahlung eines werbefreien Hörfunkprogramms

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbefreies Hörfunkprogramm ist keine geschäftliche Handlung iSd. UWG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 133
  • MMR 2018, 561
  • K&R 2017, 730
  • ZUM 2017, 934
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Die von den Klägerinnen postulierte Verletzung dieser Vorschriften ist auch deshalb nicht geeignet, die kartellrechtliche Unbilligkeit der mit der angegriffenen Maßnahme einhergehenden Behinderungen zu begründen (vgl. zu außerhalb des GWB stehenden wirtschaftspolitischen Zielen BGH, Urt. v. 24. September 1979 - KZR 20/78, - Modellbauartikel II, juris, dort Tz. 27 [insoweit in GRUR 1980, 125 nicht abgedruckt] Loewenheim in: Loewenheim/Meessen/Riesen-kampff/Kersting/Meyer-Lindemann, a. a. O., § 19 GWB Tz. 24).
  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Ob eine Behinderung unbillig ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen zu beurteilen, die sich an der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes zu orientieren hat (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2016, 2504 - JaguarVertragswerkstatt Tz. 31 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 17.09.1990 - 5 W 309/90

    Zusammengefaßte Klage; Gesamtschuldnerische Haftung; Anteilige Haftung;

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Zum einen kommt eine gesamtschuldnerische Kostentragungspflicht der unterliegenden Klageparteien - selbst bei Gesamtgläubigerschaft, die im Streitfall nicht vorliegt - nicht in Betracht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. September 1990 - 5 W 309/90, juris, dort Tz. 4; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 100 Rz. 11; Herget in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 100 Rz. 13; Schulz in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 100 Rz. 12), zum anderen ist eine Anpassung der Kostentragungslast an die unterschiedlichen Beteiligungen der Klägerinnen am Rechtsstreit gemäß § 100 Abs. 2 ZPO geboten.
  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Aus denselben Erwägungen wie zu § 19 GWB ergibt sich, dass auch eine missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung i. S. d. Art. 102 AEUV durch den Beklagten nicht vorliegt (vgl. zum Gleichlauf der erforderlichen Interessenabwägungen BGH NJW 2016, 2266 - Pechstein Tz. 66).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Unzulässigkeit einer alternativen Klagehäufung mangels Bestimmtheit (vgl. BGH GRUR 2017, 397 - World of Warcraft II Tz. 28; GRUR 2011, 521 - TÜVI Tz. 8 ff.) bestehen schon deshalb keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage, weil die Klägerinnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat die Reihenfolge der Prüfung ihrer Ansprüche bestimmt haben.
  • BGH, 08.10.2015 - I ZR 225/13

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Werbung in Deutschland für eine Eizellspende

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Aus diesem Grund können Verstöße gegen außerwettbewerbsrechtliche Normen, die keine Marktverhaltensregelungen i. S. d. § 3a UWG sind, nicht allein wegen ihrer - nach Auffassung der Klägerinnen bestehenden - Gesetzeswidrigkeit nach § 3 UWG als unlauter angesehen werden (vgl. BGH GRUR 2016, 513 - Eizellspende Tz. 35).
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07

    Stumme Verkäufer II

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Eine solche soll dann vorliegen, wenn ein für sich genommen zwar nicht unlauteres, aber immerhin bedenkliches Wettbewerbsverhalten die ernstliche Gefahr begründet, dass der auf der unternehmerischen Leistung beruhende Wettbewerb in erheblichem Maß eingeschränkt wird (vgl. BGH GRUR 2010, 455 - Stumme Verkäufer II Tz. 20 m. w. N.).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Mangelt schon dem Merkmal des nicht unlauteren, aber gleichwohl bedenklichen Wettbewerbsverhaltens jegliche Kontur, so erschöpft sich im Streitfall das Vorbringen der Klägerinnen zum Ausmaß der Einschränkung ihrer Teilnahme am Wettbewerb im Wesentlichen in der allgemeinen Behauptung, die UKW-Ausstrahlung des Programms ... werde zu Einbrüchen bei ihren Werbeeinnahmen in mehrfacher Millionenhöhe führen, und reicht nicht aus, die Annahme einer existenzgefährdenden Beeinträchtigung, wie sie für einen Anspruch wegen allgemeiner Marktbehinderung erforderlich wäre (vgl. BGH GRUR 2004, 877 [880] - Werbeblocker), durch konkreten Tatsachenvortrag zu stützen.
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Die Entrichtung des Rundfunkbeitrags ist hierfür nicht zu berücksichtigen, denn sie stellt als öffentlichrechtliche Abgabe, die ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten erhoben wird, keine Entgeltleistung für tatsächlich empfangene Sendungen dar (vgl. BVerwGE 154, 275 Tz. 22).
  • BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Auszug aus OLG München, 27.07.2017 - U 2879/16
    Zwar kann auch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt wirtschaftliche Ziele verfolgen (und ist dann als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts anzusehen), etwa hinsichtlich der Vergütung für die Einräumung des Rechts der Kabel weitersendung, durch Sponsoring und Produktplatzierung oder in gewissem Umfang auch sonstige kommerzielle Tätigkeiten gemäß § 16a RStV (vgl. BGH NJW 2016, 74 - Einspeiseentgelt Tz. 37).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 258/15

    Motivkontaktlinsen - Unlauterer Wettbewerb: Verantwortlichkeit des Händlers für

  • OLG Dresden, 26.07.1995 - 12 U 58/95

    Unterlassungsanspruch eines privaten Hörfunksenders gegen den

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    Diese Unentgeltlichkeit steht hier - anders als etwa bei werbefreien Rundfunkprogrammen (vgl. Senat, Urt. v. 27. Juli 2017 - U 2879/16 Kart - Frequenzwechsel) - der Anwendung des Lauterkeitsrechts nicht entgegen, weil die Leistungen der Klägerin gleichwohl abgesetzt - das heißt, im weitesten Sinne gegen Entgelt vertrieben (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 2 UWG Rz. 95 i.V.m. Rz. 21; Keller in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl. 2016, § 2 Rz. 125 i.V.m. Rz. 27; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 2 UWG Rz. 45; Lehmler in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht, 3. Aufl. 2015, § 2 UWG Rz. 63 i.V.m. Rz. 11; jeweils m.w.N.) - werden.
  • OLG München, 17.08.2017 - 29 U 1917/16

    Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

    Diese Unentgeltlichkeit steht hier - anders als etwa bei werbefreien Rundfunkprogrammen (vgl. OLG München, Urt. v. 27. Juli 2017 - U 2879/16 Kart - Frequenzwechsel) - der Anwendung des Lauterkeitsrechts nicht entgegen, weil die Leistungen der Klägerin gleichwohl abgesetzt - das heißt, im weitesten Sinne gegen Entgelt vertrieben (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 2 UWG Rz. 95 i. V. m. Rz. 21; Keller in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl. 2016, § 2 Rz. 125 i. V. m. Rz. 27; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 2 UWG Rz. 45; Lehmler in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht, 3. Aufl. 2015, § 2 UWG Rz. 63 i. V. m. Rz. 11; jeweils m. w. N.) - werden.
  • OLG München, 17.08.2017 - U 2184/15

    Adblocker und Whitelists sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich

    Diese Unentgeltlichkeit steht hier - anders als etwa bei werbefreien Rundfunkprogrammen (vgl. Senat, Urt. v. 27. Juli 2017 - U 2879/16 Kart - Frequenzwechsel) - der Anwendung des Lauterkeitsrechts nicht entgegen, weil die Leistungen der Klägerin zu 2) gleichwohl abgesetzt - das heißt, im weitesten Sinne gegen Entgelt vertrieben (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 2 UWG Rz. 95 i.V.m. Rz. 21; Keller in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl. 2016, § 2 Rz. 125 i.V.m. Rz. 27; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl. 2016, § 2 UWG Rz. 45; Lehmler in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht, 3. Aufl. 2015, § 2 UWG Rz. 63 i.V.m. Rz. 11; jeweils m.w.N.) - werden.
  • OLG München, 17.08.2017 - 9 U 1917/16

    Gerichtliche Entscheidung im gewerblichen Rechtsschutz bei zu weit gefasstem

    Diese Unentgeltlichkeit steht hier - anders als etwa bei werbefreien Rundfunkprogrammen (vgl. OLG München, Urt. v. 27. Juli 2017 - U 2879/16 Kart - Frequenzwechsel ) - der Anwendung des Lauterkeitsrechts nicht entgegen, weil die Leistungen der Klägerin gleichwohl abgesetzt - das heißt, im weitesten Sinne gegen Entgelt vertrieben (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm , UWG , 35. Aufl. 2017, § 2 UWG Rz. 95 i. V. m. Rz. 21; Keller in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig , UWG , 4. Aufl. 2016, § 2 Rz. 125 i. V. m. Rz. 27; Sosnitza in: Ohly/Sosnitza , UWG , 7. Aufl. 2016, § 2 UWG Rz. 45; Lehmler in: Büscher/Dittmer/Schiwy , Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht, 3. Aufl. 2015, § 2 UWG Rz. 63 i. V. m. Rz. 11; jeweils m. w. N.) - werden.
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.07.2017 - 2879/16 Kart   

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OLG München, 27.07.2017 - 2879/16 Kart (https://dejure.org/2017,26437)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2017 - 2879/16 Kart (https://dejure.org/2017,26437)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 2879/16 Kart (https://dejure.org/2017,26437)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Rundfunkstaatsvertrag BR darf Jugendwelle statt Klassik auf UKW-Frequenz ausstrahlen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Radiostreit: BR darf seinen Jugendsender auf UKW umstellen

Verfahrensgang

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