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   EuGH, 11.06.1985 - 288/83   

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EuGH, 11.06.1985 - 288/83 (https://dejure.org/1985,2132)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1985 - 288/83 (https://dejure.org/1985,2132)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1985 - 288/83 (https://dejure.org/1985,2132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    1 . LANDWIRTSCHAFT - ERZEUGNISSE , DIE NICHT UNTER EINE GEMEINSAME MARKTORGANISATION FALLEN - GELTUNG DER ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN DES EWG-VERTRAGS - SONDERBESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME AGRARPOLITIK - UNANWENDBARKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Kartoffeln aus Drittländern; Ausstellung von Einfuhrlizenzen; Beschränkung des Warenverkehrs

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 9; ; EWG-Vertrag Art. 10; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - ERZEUGNISSE , DIE NICHT UNTER EINE GEMEINSAME MARKTORGANISATION FALLEN - GELTUNG DER ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN DES EWG-VERTRAGS - SONDERBESTIMMUNGEN ÜBER DIE GEMEINSAME AGRARPOLITIK - UNANWENDBARKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.06.1985 - 288/83
    Die Kommission verweist insoweit auf das Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, welche Bedeutung der Zulassung zum freien Verkehr zukomme.

    c) In der Sache selbst weise das Urteil Donckerwolcke Ungewißheiten in bezug auf die Tragweite der Vorschriften über den freien Verkehr von Waren mit Ursprung in Drittländern auf.

  • EuGH, 29.03.1979 - 231/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.1985 - 288/83
    Sie verweist insoweit auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich insbesondere aus den Urteilen vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515, "Kartoffeln"), vom 29. März 1979 in der Rechtssache 231/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 1447, "Kartoffeln") und vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1979, 2729, "Rindfleisch") ergebe.
  • EuGH, 16.03.1977 - 68/76

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.1985 - 288/83
    Sie verweist insoweit auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich insbesondere aus den Urteilen vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515, "Kartoffeln"), vom 29. März 1979 in der Rechtssache 231/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 1447, "Kartoffeln") und vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1979, 2729, "Rindfleisch") ergebe.
  • EuGH, 07.02.1984 - 238/82

    Duphar

    Auszug aus EuGH, 11.06.1985 - 288/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich ein Mitgliedstaat auf diese Bestimmung nicht zum Schutz seiner wirtschaftlichen Interessen berufen (siehe Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1961, 639, sowie zuletzt Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar, Slg. 1984, 523, Randnr. 23 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.1985 - 288/83
    Sie verweist insoweit auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie sich insbesondere aus den Urteilen vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515, "Kartoffeln"), vom 29. März 1979 in der Rechtssache 231/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 1447, "Kartoffeln") und vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 (Kommission/Französische Republik, Slg. 1979, 2729, "Rindfleisch") ergebe.
  • EuGH, 10.12.1974 - 48/74

    Charmasson / Ministre de l'économie und des finances

    Auszug aus EuGH, 11.06.1985 - 288/83
    23 Was das Vorbringen angeht, es bestehe Ungewißheit über die Tragweite der Vertragsbestimmungen über den freien Verkehr von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen, ist in erster Linie darauf zu verweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung, ausgehend vom Urteil vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74 (Charmasson, Slg. 1974, 1383) und bestätigt durch die bereits zitierten Urteile vom 16. März 1977, 29. März 1979 und 25. September 1979, die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die noch keine gemeinsame Marktorganisation errichtet worden ist, unter die allgemeinen Vorschriften über den Gemeinsamen Markt betreffend die Einfuhr, die Ausfuhr und den innergemeinschaftlichen Warenverkehr fallen.
  • EuGH, 19.12.1961 - 7/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus EuGH, 11.06.1985 - 288/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich ein Mitgliedstaat auf diese Bestimmung nicht zum Schutz seiner wirtschaftlichen Interessen berufen (siehe Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1961, 639, sowie zuletzt Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 238/82, Duphar, Slg. 1984, 523, Randnr. 23 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen

    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich wirtschaftliche Gründe Beeinträchtigungen nicht rechtfertigen, die gemäß Artikel 30 EG-Vertrag verboten sind (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 288/83, Kommission/Irland, Slg. 1985, 1761, Randnr. 28).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

    Nach Auffassung von Milk Marque und der NFU lassen sich diese Maßnahmen nicht nach den Artikeln 30 EG und 46 EG rechtfertigen, da zum einen Ziele rein wirtschaftlicher Art, wie sie der Secretary of State verfolge, niemals eine Beschränkung der grundlegenden Prinzipien des freien Warenverkehrs rechtfertigen könnten (Urteil vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 288/83, Kommission/Irland, Slg. 1985, 1761, Randnr. 28, vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89, Stichting Collective Antennevoorziening Gouda u. a., Slg. 1991, I-4007, Randnr. 11, und vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95, Decker, Slg. 1998, I-1831, Randnr. 39) und da zum anderen Ausnahmen vom Vertrag nicht geltend gemacht werden könnten, wenn die Gemeinschaft die Harmonisierung der Maßnahmen vorsehe, die zur Erreichung des konkreten Zieles, das mit diesen Ausnahmen erreicht werden solle, erforderlich seien (Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 18); das fragliche konkrete Ziel sei hier die Festsetzung des Richtpreises und die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse.
  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Demzufolge kann sich ein Mitgliedstaat in einem Fall wie dem vorliegenden nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, um die objektive Feststellung des Verstoßes gegen die ihm nach dem EG-Vertrag oder einem sekundären Rechtsakt obliegenden Verpflichtungen zu verhindern, denn die Zulassung einer solchen Rechtfertigung widerspräche dem Zweck des Verfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag (in diesem Sinne die Urteile vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 288/83, Kommission/Irland, Slg. 1985, 1761, Randnr. 22, und vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-35/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1998, I-5325, Randnr. 45).
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Rechtsprechung
   FG München, 23.04.1986 - I 288/83 E   

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https://dejure.org/1986,24319
FG München, 23.04.1986 - I 288/83 E (https://dejure.org/1986,24319)
FG München, Entscheidung vom 23.04.1986 - I 288/83 E (https://dejure.org/1986,24319)
FG München, Entscheidung vom 23. April 1986 - I 288/83 E (https://dejure.org/1986,24319)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Saarland, 23.09.1999 - 2 K 99/94

    Begründung einer doppelten Haushaltsführung im zeitlichen Zusammenhang mit

    Sie stützen sich dabei auf die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 13. Juli 1976 - VI R 172/74 - BStBl. 1976, II, 654 und vom 20. März 1980 - IV R 11/76 - BStBl. 1980 11, 455 sowie des Finanzgerichts (FG) München vom 23. April 1986 - I 288/83 E - EFG 1986, 490.

    c) Die Kläger können sich für ihren Rechtsstandpunkt auch nicht auf das von ihnen zitierte Urteil des FG München vom 23. April 1986 - I 288/83 E - EFG 1986, 490 berufen.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 288/83   

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https://dejure.org/1985,12338
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 288/83 (https://dejure.org/1985,12338)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.03.1985 - 288/83 (https://dejure.org/1985,12338)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. März 1985 - 288/83 (https://dejure.org/1985,12338)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.

    Handelspolitik - Kartoffeleinfuhren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 288/83
    Sie haben in Ihrem Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76 (Dpnckerwolcke/Procureur de la République, Slg. 1976, 1921, insbesondere Rañdnrn. 14 bis 18 der Entscheidungsgründe) ausdrücklich auf diese Definition Bezug genommen.

    Diese Bestimmung steht im innergemeinschaftlichen Handel der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegen, welche das Erfordernis von Einfuhrlizenzen oder ähnlichen Verfahren gleich welcher Art auch nur formal aufrechterhalten" (Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, a. a. O., Randnrn.

    Sie haben jedoch in dem bereits zitierten Urteil in der Rechtssache 41/76 (a. a. O. Randnrn. 27 und 28 der Entscheidungsgründe) auch auf folgendes hingewiesen: "Die unvollständige Verwirklichung der gemeinschaftlichen Handelspolitik am Ende der Übergangszeit bringt es neben anderen Umständen mit sich, daß zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede in der Handelspolitik fortbestehen können, die geeignet sind, Verkehrsverlagerungen hervorzurufen oder zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten in einzelnen Mitgliedstaaten zu führen.

    Artikel 115 ermöglicht es, derartige Schwierigkeiten zu bekämpfen, indem er der Kommission die Befugnis gibt, die Mitgliedstaaten zu Schutzmaßnahmen, insbesondere zu Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für aus dritten Ländern stammende und in einem Mitgliedstaat im freien Verkehr befindliche Waren, zu ermächtigen." Sie haben weiter folgendes ausgeführt: "Da durch Artikel 113 Absatz 1 die Zuständigkeit für die Handelspolitik insgesamt auf die Gemeinschaft übertragen worden ist, sind nationale handelspolitische Maßnahmen seit dem Ende der Übergangszeit nur mit einer besonderen Ermächtigung durch die Kommission zulässig." (Urteil in der Rechtssache 41/76, a. a. O., Randnr. 32 der Entscheidungsgründe).

  • EuGH, 16.03.1977 - 68/76

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 288/83
    Die Artikel 39 bis 46 können deshalb seit dem Ende der Übergangszeit - auch bei einem landwirtschaftlichen Erzeugnis, für das noch keine gemeinsame Marktorganisation errichtet worden ist - nicht zur Begründung einer einseitigen Abweichung von Artikel 34 EWG-Vertrag herangezogen werden." (Urteil vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76, Kommission/Französische Republik, Slg. 1977, 515, Randnrn.

    18 bis 20 der Entscheidungsgründe; siehe auch Urteile vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74, Charmasson, Slg. 1974, 1381; in der Rechtssache 68/76, Kommission/Französische Republik, a. a. O.; vom 29. März 1979 in der Rechtssache 118/78, Meijer BV/Department of Trade, Ministry of Agriculture ... Slg. 1979, 1387; vom 29. März 1979 in der Rechtssache 231/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 1447, und vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Französische Republik, Slg. 1979, 2729).

  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 288/83
    18 bis 20 der Entscheidungsgründe; siehe auch Urteile vom 10. Dezember 1974 in der Rechtssache 48/74, Charmasson, Slg. 1974, 1381; in der Rechtssache 68/76, Kommission/Französische Republik, a. a. O.; vom 29. März 1979 in der Rechtssache 118/78, Meijer BV/Department of Trade, Ministry of Agriculture ... Slg. 1979, 1387; vom 29. März 1979 in der Rechtssache 231/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 1447, und vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Französische Republik, Slg. 1979, 2729).

    In diesem Bereich ist es, wie die bereits angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt (siehe insbesondere Rechtssache 232/78, a. a. O., Randnr. 8 der Entscheidungsgründe), allein Aufgabe der zuständigen Gemeinschaftsorgane, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die nationalen Märkte zu harmonisieren oder mangels einer Harmonisierung die erforderlichen Korrekturmechanismen einzurichten.

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